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Entwickler

vzbv verklagt wieder einmal Valve

21.01.2014 | 19:17 Uhr | von Trineas
23.216 Hits
117 Kommentare
1 viewing
Update:

Heute fand im Landgericht Berlin der erste Verhandlungstag statt, nachdem vor knapp einem Jahr die vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) erneut Klage gegen Valve eingereicht hat. Obwohl noch kein Urteil vorliegt, gibt es laut einem Prozessbeobachter bereits eine erste Tendenz: Das Gericht neigt dazu, die Klage abzuweisen. Mehr Informationen sind noch nicht vorhanden, wir halten euch dazu aber weiterhin auf dem Laufenden.

Originalmeldung vom 1. Februar 2013:

Nachdem bereits das Landgericht Hamburg im Jahr 2007, das Oberlandesgericht Hamburg in 2008 und zwei Jahre später auch der Bundesgerichtshof, das höchste Zivilgericht in Deutschland, eine Klage der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) gegen Valve abgewiesen und das Geschäftsmodell von Steam als gesetzeskonform beurteilt hat, probiert es die Organisation erneut. Dieses Mal soll das Landgericht Berlin darüber entscheiden, ob es gegen das Gesetz verstößt, dass auf Steam aktivierte Spiele nicht mehr weiterveräußert werden können.

In einer Pressemeldung erklärt der vzbv, dass es in seinen Augen keinen Unterschied zwischen einem Brett- bzw. Kartenspiel und digital vertriebene Spiele-Software gibt und somit für beide dieselben Weiterverkaufsmöglichkeiten bestehen sollten. Auf die naheliegende Problematik, dass ein Monopoly- oder Rommé-Set nach hunderten Spielstunden abgenutzt und entsprechend an Wert verloren hätte, während ein übertragenes Computerspiel sich selbst nach tausenden Spielstunden nicht von einer neu gekauften Version unterscheidet, wird nicht eingegangen.

Zitat:
Original von Doug Lombardi

We are aware of the press release about the lawsuit filed by the VZBV, but we have not yet seen the actual complaint. That said, we understand the complaint is somehow regarding the transferability of Steam accounts, despite the fact that this issue has already been ruled upon favorably to Valve in a prior case between Valve and the VZBV by the German supreme court. For now, we are continuing to extend the Steam services to gamers in Germany and around the world.


Gegenüber The Escapist zeigt sich Valve-Marketingchef Doug Lombardi von der erneuten Klage überrascht. Man wisse durch die Pressemeldung davon, habe den konkreten Vorwurf aber noch nicht gesehen. Er erwähnt auch, dass das Oberste Gericht in Deutschland ja bereits einmal zu Gunsten Valves geurteilt hat. Vorerst möchte man allerdings weiterhin den Steam-Service für Spieler in Deutschland und rund um die Welt anbieten.

Kommentare (117)
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# 41
MilkFreeze
ON
Zitat:
Original von Insidius

Aber dennoch ist das doch irgendwie so, dass einem die Spiele, die man gekauft hat, nicht wirklich gehören oder? Das ist meiner Meinung nach blöde. Wenn du Spiele kaufst, sollen sie dir auch gehören und du auch machen können, was du damit machen möchtest.
Ich persönlich kaufe mir generell keine Vollpreistitel. Ich schlag lieber zu Aktionen zu, bei denen man bspw. Hitman für 16,50 kaufen kann.


Was genau meinst du mit "gehören"? Dir gehört ein Nutzungsrecht. Wenn du das Copyright an Grafiken, Sounds und Code kaufen wolltest, müsstest du zwischen ein paar hundert Tausend und mehreren Millionen Euro bezahlen.

Bei Spielen und Programmen ist es etwas kompliziert von Besitz und Eigentum zu sprechen.

Beispiel: Das Ergebnis vom Abschlussprojekt (für meine Ausbildung) das ich demnächst durchführen werde, wird mir nicht gehören. Auch wenn ich all das designed, programmiert und dokumentiert habe, gehört mir der kram nicht. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass sämtliche Werke, die ich auf Arbeit erstelle, in das geistige Eigentum des Unternehmens übergehen.

Nehmen wir an, du würdest eine Lizenz für das Produkt kaufen. Dann gehört dir die Lizenz. Das Nutzungsrecht. Aber nicht die Software. Würdest du das Copyright kaufen wollen, würde das knapp 6 Tausend Euro kosten (Grundlage der Berechnung sind die ungefähren Kosten die meinem Arbeitgeber pro Tag entstehen, den ich arbeite - nein, so viel verdiene ich nicht, aber so viele Kosten entstehen).

Jetzt ist die Frage: In wie weit sind Besitz eines Nutzungsrechtes und der Besitz eines Kartenspiels vergleichbar?
Post 02.02.2013, 12:18 Uhr
# 42
Ocki
ON
Mal unabhängig davon, was eine Niederlage für Steam bedeuten würde, würde das nicht ein Präzedenzfall für andere Industirezweige darstellen? Was für Steam gilt, müsste doch dann auch für Origin, GoG, Gamersgate, Amazon, PSN, XBLA, Itunes und Google Play gelten, oder nicht? Wobei sich ja in diesem Fall Videospiele ja nicht von Handyspielen, Software, Musik, Filmen und Serien sowie E-Books unterscheiden. Einfach alle Shops, die Ware zum Download anbieten, müssten ein Wiederverkaufssystem einführen. Eine Konsequenz davon wäre zum Beispiel, dass man bei E-Books sogar die gesetzliche Buchpreisbindung aushebeln würde.

Meiner Meinungs nach wäre die für alle Seiten beste Lösung, dass Downloadware nicht wiederverkäuflich ist, dafür die Publisher ein System einführen, bei dem man die Wahl hat, ob man das im Laden gekaufte Spiel bei Steam oder wo auch immer (unwiederruflich) registriert oder nicht.
Post 02.02.2013, 13:16 Uhr
# 43
Darth.Hunter
ON
Zitat:
Original von Trineas

@Darth.Hunter

Aber das wurde doch längst geklärt, nämlich 2010 bei der Entscheidung des Bundesgerichtshof. Technisch gesehen müssen sich andere Gerichte in Deutschland nicht daran halten (anders als etwa in den USA), aber in den aller-allermeisten Fällen wird das so geschehen, von daher wird die erneute Klage vermutlich eh bereits erstinstanzlich abgewiesen werden.


Es sei eben denn, dass ein höherinstanzliches Urteil mit Grundsatzcharakter im Raum steht, was inzwischen der Fall ist. Liegt natürlich nach wie vor im Ermessensspielraum des Gerichts. Auch wenn ich kein Fan von diesem typisch deutschen Gerichtstourismus bin (hallo OLG Hamburg), war die Urteilsbegründung des BGH schon arg grotesk. Mit der Urteilsbegründung darfst du als Anbieter all das machen, was ich skizziert habe und sie führt generell die Schrankenregelungen des Urheberrechts ad absurdum. Insofern bin ich als Verbraucher (und um ehrlich zu sein auch als Spieleentwickler) froh über diese neue Angriffsfläche.

Zitat:
Original von Trineas

Außerdem, denke mal an die Konsequenzn abseits von Spielen. Auf meiner Jahreskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel in meiner Stadt steht, dass diese nicht an eine dritte Person weitergegeben oder verkauft werden darf. Da könnte man ja auch sagen: Wieso haben die das Recht mir das zu verbieten? Ich hab die Karte gekauft und es kann ohnehin immer nur derjenige mit der U-Bahn fahren, der die Karte gerade bei sich hat. Was wäre damit? Eine ähnliche Frage tut sich etwa bei Saisonkarten für eine Fußballstadion auf und ich bin sicher man findet noch viele weitere Beispiele, wo man ein Nutzungsrecht erwirbt, ich darüber aber nicht frei verfügen kann.

Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass man einer bestimmten Branche eine solche Vorgehensweise verbieten kann, während sie sonst überall Standard ist.


Branchenspezifische Gesetzgebungen sind in bestimmtem Rahmen zulässig, z.B. bei Marktregulierungs- oder Subventionsaufgaben. Der Gesetzgeber hat da gewissen Ausgestaltungsspielraum im Rahmen des Gleichheitssatzes, legislativ in bestimmte Teilmärkte eingreifen, um dort z.B. Monopolbildungen zu unterbinden oder Verbraucher zu schützen. Was du hingegen nicht möglich ist, wäre beispielsweise eine unternehmensspezifische Steuer.

Es ist allerdings auch tatsächlich so, dass das vom VZBV geforderte Verfahren keine Ausnahme darstellen würde, sondern eine Angleichung an existierende Rechtsnormen - es ist nämlich mitnichten überall so Standard, was Valve praktiziert.
Die von dir gebrachten Vergleiche sind nämlich nicht anwendbar: Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz um den es hier geht, bezieht sich (wie der Name schon sagt) auf urheberrechtlich geschützte Werke. Während Computerspiele ein solches Werk darstellen, tun das Fahr- oder Eintrittskarten nicht. Bei der Fahrkarte ist es aber über die juristische Komponente hinaus eh ein ungünstiges Geschäftsmodell. Denn eine nicht übertragbare Fahrkarte kannst du ja nur auf ihre Gültigkeit überprüfen, indem du die Identität des Inhabers feststellst. Dazu sind aber nur Polizei, Ordnungsämter und Zoll berechtigt. Verweigerst du einem Kontrolleur die Herausgabe deines Persos, kann er nichts machen (außer die Polizei zu rufen, die das dann kontrolliert). In der Praxis macht sich aber kaum jemand den Stress (Kontrolleure eingeschlossen).

Zitat:
Original von Trineas

Möglicherweise muss das Ganze umformuliert werden, nicht mehr von Kauf gesprochen werden oder sonst was, aber das Prinzip selbst wird auch dieses Mal beim vierten Versuch halten.


Das wäre beispielsweise eine sinnvolle Maßnahme im Sinne der Transparenz gegenüber dem Verbraucher. Einer der Gründe, warum Valve (andere wie EA oder Blizzard übrigens auch) ständig abgemahnt werden, sind nämlich sogenannte "überraschende Klauseln" in den AGB bzw. EULA. Nehmen wir an, du erwirbst einen physikalischen Datenträger im Retail-Store, dessen Spiel aber an einen Account gebunden ist, so wäre der Ausschluss des Gebrauchtverkaufs eine überraschende Klausel - diese sind nach deutschen Verbraucherschutzrecht grundsätzlich unzulässig. Es wird als nicht zumutbar angesehen, Seitenweise AGB zu lesen, insofern dürfen AGB keine überraschenden Klauseln enthalten, die da drin versteckt sein könnten.

Nun ist es aber so, dass durch die Accountbindung und die damit verbunden Nutzungseinschränkungen kein echtes Eigentumsverhältnis entsteht, sondern eher so eine Art Mietverhältnis, auch wenn du nur einmal bezahlst. Würde Valve also beispielsweis das "Kaufen" in "Mieten" umbenennen, wäre damit schon mal viel gewonnen. Ob die Spieler dann aber immer noch gewillt sind, die gleichen Preise zu zahlen, wenn man sie so offensiv mit der Nase drauf reibt, ist dann natürlich eine andere Frage.
Post 02.02.2013, 14:13 Uhr
# 44
Alryx
ON
Letztendlich "geilt" man sich an dem Wort "Kaufen" auf und will nicht wahrhaben, dass digitale Güter anders behandelt werden sollten/müssen, als "handfeste" Güter.
Eine mögliche Konsequenz wäre, wie schon manch einer hier ausgeführt hat, dass man die digitalen Medien nicht mehr kaufen kann, sondern nur noch mieten kann...wobei das mehr oder weniger auf's gleiche hinausläuft.

Dieses Mieten KÖNNTE (sofern Steam & Co. Bock darauf haben) dann in
"auf unbestimmte Zeit Mieten"
&
"für den Zeitraum von einem Jahr mieten"
gesplittet werden.
Wobei die zweite Variante bspw. immer 10% weniger kostet, als die erste Variante.

Hat man sich für die zweite Variante entschieden...ein Jahr ist vorrüber, doch man möchte das Spiel (oder Programm) gern länger nutzen, kann man für 15% des Verkaufspreis zum Zeitpunkt des befristeten Verkaufs auf "unbefristet" upgraden.
15% deswegen, um jene zu belohnen, welche sich von Anfang an für die unbefristete Variante entschieden haben.

Letztendlich ändert sich nicht wirklich was für uns Kunden, außer, dass sich manch einer nicht mehr an dem Wort "kaufen" aufgeilen kann...aber diese finden sicher andere Dinge!

Mich regt eigentlich nur auf, dass der vzbv Steuergelder verschwendet, um seinen nicht weitgedachten Willen durchzusetzen.
Würden sie wenigstens auf Gegenargumente angemessen reagieren & sich dazu äußern, aber nein...sie ignorieren sie.
Post 02.02.2013, 14:45 Uhr
# 45
Picard.
ON
Zitat:
Original von Paul (Bademeister)

Ich stell mir schon die Gesichter von den Leuten vor die sich freuen wenn der vzbv damit durchkommen würde....

Yeahhh ich darf meine Spiele weiterverkaufen ^^ XD XD JUBEL FUCKT VALVE !!!!!!

und dann am Ende festellen weil diese Regelung nur in Deutschland existiert....

WTF Warum will kein Publisher mehr seine Spiele in Deutschland über Steam anbieten Oo aber ich wollte doch Half Life 3 spielen -.-


Zitat:
Original von vzbv

Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 03.07.2012 auch eine Grundlage zur Stärkung der Rechte der Verbraucher im Online-Spielebereich geschaffen, in dem er den Weiterverkauf gebrauchter Software klar bejaht hat.


Wenn der vzbv mit seiner Klage erfolgreich ist, wird dieses Gerichtsurteil auf ganz Europa übertragen werden können. Ich bezweifle mal, dass Valve ganz Europa als Markt verlieren möchte ;)
Post 02.02.2013, 15:04 Uhr
# 46
Darth.Hunter
ON
Zitat:
Original von Picard.

Zitat:
Original von Paul (Bademeister)

Ich stell mir schon die Gesichter von den Leuten vor die sich freuen wenn der vzbv damit durchkommen würde....

Yeahhh ich darf meine Spiele weiterverkaufen ^^ XD XD JUBEL FUCKT VALVE !!!!!!

und dann am Ende festellen weil diese Regelung nur in Deutschland existiert....

WTF Warum will kein Publisher mehr seine Spiele in Deutschland über Steam anbieten Oo aber ich wollte doch Half Life 3 spielen -.-


Zitat:
Original von vzbv

Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 03.07.2012 auch eine Grundlage zur Stärkung der Rechte der Verbraucher im Online-Spielebereich geschaffen, in dem er den Weiterverkauf gebrauchter Software klar bejaht hat.


Wenn der vzbv mit seiner Klage erfolgreich ist, wird dieses Gerichtsurteil auf ganz Europa übertragen werden können. Ich bezweifle mal, dass Valve ganz Europa als Markt verlieren möchte ;)


Darüber hinaus würden jene Publisher wohl kaum auf eine digitale Vertriebsplattform mit Accountbindung verzichten wollen und auf sowas wie Origin oder UPlay ausweichen. Nützt aber dann auch nichts, weil die sich an die gleichen Spielregeln halten müssten. Das heißt, die Publisher müssten sich entweder den Spielregeln beugen oder gänzlich auf Accountbindung verzichten.
Post 02.02.2013, 15:45 Uhr
# 47
Nietsewitch
ON
Ich halte es für eine Schmutzkampange gegenüber Valve, nix weiter.
Post 02.02.2013, 15:59 Uhr
# 48
Paul (Bademeister)
ON
Zitat:
Original von Picard.

Wenn der vzbv mit seiner Klage erfolgreich ist, wird dieses Gerichtsurteil auf ganz Europa übertragen werden können. Ich bezweifle mal, dass Valve ganz Europa als Markt verlieren möchte ;)


Das war nur ein Beispiel ^^
Und das Urteil bezieht sich auf gewerbliche bzw industrielle genutzte Software und nicht auf Unterhaltunfssoftware, deshalb ist es fraglich ob sich dies auch auf Unterhaltungsmedien auswirkt.

Ein neues Urteil würde sich zunächst nur auf Deutschland auswirken. Es müsste erstmal wieder bis zum EU Gericht verhandelt werden bis es EU weit gelten würde.

Aber wer von euch glaubt den ernsthaft das die Unterhaltungsindustrie sich nichts überlegen wird um diese Regelung zu umgehen ???

Das eine könnte Lobbyarbeit sein um neue Gesetzte auf den Weg zu bringen.
Oder neue DRM die ein Weiterverkauf erschweren bzw nicht lukrativ machen.

Und wieso sollte man in einen Markt investieren der nicht mehr lukrativ ist ???
Was für Spiele wären denn dann noch veröffentlicht bzw lukrativ ?
Spiele die in kurzem turnus erscheinen... wie Fifa 2013,14,15.... Cod 1,2,3,4,5,6,7,8,9...
Spiele mit Monatsgebühr oder Microtransaktion....Free2Play.... Spiele mit Zugangspässen zu bestimmten Regionen des Spiels... Spiele erscheinen wirklichh nicht mehr komplett sondern Level müssen einzeln bezahlt werden oder man erwirbt nur das recht auf eine bestimmte Anzahl an Aktivierungen ohne das die zurückgesetzt werden können etc....

Ein solches Urteil wäre sicher das Ende des Singleplayer Spiels wie wir es kennen.. jedenfalls in Europa.

Ausserdem würde ein solches Urteil auf jedenfall die kleinen am meisten treffen...
Stellt euch mal vor was mit Spielen wie Limbo (genial aber kurz) passieren würde....
Post 02.02.2013, 16:31 Uhr
# 49
RATman
ON
Zitat:
Original von Trineas

@FireStar

Nirgendwo in der News steht das, was du mir vorwirfst. Nirgendwo steht meine eigene Meinung, nirgendwo steht, dass Valve gut ist und der vzbv böse.


Du kapierst das einfach nicht. Es geht nicht darum, wie gut man seine Meinung zwischen den Zeilen versteckt, um dann behaupten zu können, das man es nicht direkt so geschrieben hat. Mit deiner Art News zu schreiben, kommen bei niemandem Zweifel auf, auf welcher Seite du stehst.
Und das du das natürlich rechtfertigst, indem du allen anderen Jounalisten unterstellst, das sie im Gegensatz zu dir nicht wissen, was objektive Berichterstattung wirklich ist, zeigt eigentlich nur wie Grenzenlos dein Ego ist.
Soweit muss man es erstmal schaffen:

Post 02.02.2013, 17:15 Uhr
# 50
Picard.
ON
Zitat:
Original von Paul (Bademeister)

Zitat:
Original von Picard.

Wenn der vzbv mit seiner Klage erfolgreich ist, wird dieses Gerichtsurteil auf ganz Europa übertragen werden können. Ich bezweifle mal, dass Valve ganz Europa als Markt verlieren möchte ;)


Das war nur ein Beispiel ^^
Und das Urteil bezieht sich auf gewerbliche bzw industrielle genutzte Software und nicht auf Unterhaltunfssoftware, deshalb ist es fraglich ob sich dies auch auf Unterhaltungsmedien auswirkt.

Ein neues Urteil würde sich zunächst nur auf Deutschland auswirken. Es müsste erstmal wieder bis zum EU Gericht verhandelt werden bis es EU weit gelten würde.


Nein. Das Gesetz ist bereits in Kraft getreten. Durch die Klage gegen Valve überprüft der vzbv ob deren Auslegung korrekt ist.

Zitat:
Original von Paul (Bademeister)

Aber wer von euch glaubt den ernsthaft das die Unterhaltungsindustrie sich nichts überlegen wird um diese Regelung zu umgehen ???

Das eine könnte Lobbyarbeit sein um neue Gesetzte auf den Weg zu bringen.
Oder neue DRM die ein Weiterverkauf erschweren bzw nicht lukrativ machen.


Ein Gesetz zur Stärkung der Rechte der Verbraucher ist also etwas negatives?

Ich sehe vielmehr einen Anreiz darin, dass Entwickler ihre Spiele langlebiger gestalten sollen. Jemand dem ein Spiel ans Herz gewachsen ist, wird es eher weniger verkaufen.

Neuer DRM der den Weiterverkauf erschwert ist selbstverständlich illegal, wenn die Auslegung des vzbv korrekt ist.

Zitat:
Original von Paul (Bademeister)

Und wieso sollte man in einen Markt investieren der nicht mehr lukrativ ist ???
Was für Spiele wären denn dann noch veröffentlicht bzw lukrativ ?
Spiele die in kurzem turnus erscheinen... wie Fifa 2013,14,15.... Cod 1,2,3,4,5,6,7,8,9...
Spiele mit Monatsgebühr oder Microtransaktion....Free2Play.... Spiele mit Zugangspässen zu bestimmten Regionen des Spiels... Spiele erscheinen wirklichh nicht mehr komplett sondern Level müssen einzeln bezahlt werden oder man erwirbt nur das recht auf eine bestimmte Anzahl an Aktivierungen ohne das die zurückgesetzt werden können etc....

Ein solches Urteil wäre sicher das Ende des Singleplayer Spiels wie wir es kennen.. jedenfalls in Europa.


Das Ende der Singleplayer-Spiele ist schon mehrere Jahre her. Es gibt noch kaum "reine" Singleplayer-Spiele, alles erhält einen Multiplayer. Es kann nicht mehr wirklich schlimmer kommen.

Zitat:
Original von Paul (Bademeister)

Ausserdem würde ein solches Urteil auf jedenfall die kleinen am meisten treffen...
Stellt euch mal vor was mit Spielen wie Limbo (genial aber kurz) passieren würde....


Indie-Spiele sind in der Theorie bereits weiterverkaufbar, da sie meistens keinen DRM haben.
Post 02.02.2013, 17:56 Uhr
# 51
Ricetlin
ON
Zitat:
Original von RATman

Zitat:
Original von Trineas

@FireStar

Nirgendwo in der News steht das, was du mir vorwirfst. Nirgendwo steht meine eigene Meinung, nirgendwo steht, dass Valve gut ist und der vzbv böse.


Du kapierst das einfach nicht. Es geht nicht darum, wie gut man seine Meinung zwischen den Zeilen versteckt, um dann behaupten zu können, das man es nicht direkt so geschrieben hat. Mit deiner Art News zu schreiben, kommen bei niemandem Zweifel auf, auf welcher Seite du stehst.
Und das du das natürlich rechtfertigst, indem du allen anderen Jounalisten unterstellst, das sie im Gegensatz zu dir nicht wissen, was objektive Berichterstattung wirklich ist, zeigt eigentlich nur wie Grenzenlos dein Ego ist.
Soweit muss man es erstmal schaffen:


Ui, was für ein Kindergartengehabe.
Sie verstehen sich scheinbar nur zu gut auf neutrale und konstruktive Ausdrucksweisen. Ihre sachlichen und zweifellos konstruktive Kommentare wiedergeben ausdrücklich ihr Verständnis für andererleuts Meinungen, die sie in jedem Falle etwas angehen. Um das Niveau noch zu steigern verwenden sie noch hochqualifiziert recherchierte Bildnachweise um ihre gut gemeinten Absichten zu untermalen.
Meinen Respekt dafür, so tief muss man erstmal sinken. :rolleyes:
Post 02.02.2013, 18:08 Uhr
# 52
Paul (Bademeister)
ON
Zitat:
Original von RATman

Du kapierst das einfach nicht. Es geht nicht darum, wie gut man seine Meinung zwischen den Zeilen versteckt, um dann behaupten zu können, das man es nicht direkt so geschrieben hat. Mit deiner Art News zu schreiben, kommen bei niemandem Zweifel auf, auf welcher Seite du stehst.
Und das du das natürlich rechtfertigst, indem du allen anderen Jounalisten unterstellst, das sie im Gegensatz zu dir nicht wissen, was objektive Berichterstattung wirklich ist, zeigt eigentlich nur wie Grenzenlos dein Ego ist.
Soweit muss man es erstmal schaffen:



Was bringt es eigentlich bei dieser News Trineas irgendwelche Vorwürfe zu machen ???
Wer regelmäßig diese Seite besucht kennt Trineas Meinung zu dem Thema. (wer sie nicht kennt die ist kontra vzbv)... und ich empfinde zwischen Meinungsäußerung in den Kommentaren und Inhalt der News liegt schon ein weiter unterschied...

Und wenn man bedenkt was man als Überschrift oder Inhalt bei manch anderen deutsschsprachigen Gamingseiten vorgesetzt bekommt kann man sich hier sicher nicht beschweren... (Hier sei mal Gamestar genannt wo der Redakteure wissentlich Fehlinformationen nutzen um Klickzahlen zu generieren http://www.gamestar.de/hardware/konsolen/valve-...ole_mit_linux,614,3008542.html )

und inwiewiet ist diese GAMESTAR "TOP News" besser ???
Hier wird nur die vzbv Pressemitteilung teils schwer sichtbar zitiert.... und deren Redakteur wird im Gegensatz zu Trineas dafür auch noch bezahlt Oo

P.S.
Außerdem hält dich und die anderen "Trineas-Kritiker" doch niemand hier ab gegen Trineas Meinung zu argumentieren.... aber lieber greift ihr ihn persönlich an.
Wenn ihr wirklich anderer Meinung seit disskutiert doch über die Sache.

@picard

seit wann ist ein Gerichtsurteil ein Gesetz ???
Ein Gerichtsurteil bezieht sich auf bestehende Gesetzte.... und das zitierte Gerichtsurteil kann man erstmal nur auf den weiterverkauf von Lizensen von gewerblicher Software beziehen.
In wieweit man dies auf Software und Medien aus der Unterhaltungsindustrie beziehen kann muss erst geklärt werden... vor Gericht.
Und wenn nun das Berliner Gericht dem vzbv recht gibt, gillt dies erstmal nur für Deutschland.... ich will nicht wissen was Briten, Franzosen etc sagen würden wenn ein Deutsches Gericht für sie bestimmen würde wie sie ein EU Gerichtsurteil umzusetzen haben.
Das darf jedes Land noch selbst machen...

und für mich ist das Ende von Singleplayer Spielen noch nicht gekommen.... Ich hatte letztes Jahr sehr viel Spaß mit X-Com, Skyrim, Limbo, FTL, The Walking Dead & noch mehr....

Und das mit den Indie Spielen war auf Steam (dort werden die meisten Indies verkauft) gemünzt ^^ natürlich sind die meisten Indie SPiele die man sich auf Herstellerseiten kauft DRM Frei. Aber wenn du bei Steamaktivierte bzw aktivierbare Indies wiederverkaufbar machst ist das zum Nachteil von Spielen wie der von mir genannten Perle.
Denn mit Steam hat man die Entsprechend große Community und könnte die Spiele durch das auslösen vom Account sicher Verkaufen (Wer will schon den Download Link der sozusagen mit seiner Kreditkarte bzw Paypal Account verknüpfbar ist an einen 3. weitergeben der eventuell illegales damit macht)
Post 02.02.2013, 18:32 Uhr
# 53
ShinYaiba
ON
Das der Chef einer Valve Fanseite ein Fan von Valve ist sollte übrigens niemanden wundern, ich bin ja auch nur auf diese Seite gestossen damals weil ich Valve Hammer Legion Member bin.

In der News kann ich übrigens nix sehen was die eigene Meinung von Trineas wiederspiegelt. Hab sie mehrfach durchgelesen um sicher zu gehen.

Wenn ihr also seine News nicht so gut findet geht auf Gamestar.de und lasst euch jeden müll erzählen.
Post 03.02.2013, 00:09 Uhr
# 54
Sven58
ON
Ihr habt alle zugestimmt und jetzt seid ihr halt Teil des HumancentiPad.
Deal with it!

Ein passendes Zitat:
Zitat:
Original von Oscar aus 'The Office'

"That's the thing about debating, you're just going to get people more entrenched in the view they had in the first place."




Post 03.02.2013, 00:52 Uhr
# 55
RATman
ON
Zitat:
Original von Paul (Bademeister)

und inwiewiet ist diese GAMESTAR "TOP News" besser ???
Hier wird nur die vzbv Pressemitteilung teils schwer sichtbar zitiert....


Das reicht ja wohl auch um zu informieren. Ein O-Ton oder direkt geäußerte Meinungen des Redakteurs haben in einer News nichts verloren. Dazu gibt es Kommentare oder Kolumnen. Stell dir mal vor, der Nachrichtensprecher bei den Tagesthemen würde beim vorlesen des Textes mit den Augen rollen, oder unterschwellige Bemerkungen machen. Sowas ist einfach unprofessionell und von einem Hobby Journalisten auch nicht anders zu erwarten.

Zitat:
und deren Redakteur wird im Gegensatz zu Trineas dafür auch noch bezahlt Oo


Letzteres halte ich für ein Gerücht. Oder siehst du einen Steam Presseaccount im Wert von mehreren tausend Euro nicht als eine Art "Bezahlung"?

Zitat:
P.S.
Außerdem hält dich und die anderen "Trineas-Kritiker" doch niemand hier ab gegen Trineas Meinung zu argumentieren.... aber lieber greift ihr ihn persönlich an.
Wenn ihr wirklich anderer Meinung seit disskutiert doch über die Sache.


Wieso diese Kategorisierung àla du und deinesgleichen?
Was ist mit der viel zitierten Meinungsfreiheit? Ich bin nur einer von vielen die ihre Meinung äußern. Genauso wie du und jeder andere hier. Zu News, oder deren Verfassern. Das ist auf jeder anderen Seite (wie Gamestar ect.) ebenfalls üblich und wird selbst vom hießigen Chefredakteur dort auch genutzt. Wieso sollte das also HIER nicht erlaubt sein, seine Meinung über eine schlecht aufgemachte News zu äußern?
Post 03.02.2013, 02:38 Uhr
# 56
EagleWatch
ON
Zitat:
Original von RATman

Wieso sollte das also HIER nicht erlaubt sein, seine Meinung über eine schlecht aufgemachte News zu äußern?


Weil du alleine schon durch dein tolles Google Bild Trineas direkt angegriffen hast, das hat schon garnichts mehr mit Kritik gegenüber der News zu tun.
Post 03.02.2013, 10:05 Uhr
# 57
Paul (Bademeister)
ON
@ RATman

Eigentlich zweifel ich wirklich ob man mit dir zu disskutieren brauch.... aber ich werde dir jetzt einfach mal meine Sicht der Dinge zur Qualität dieser News, auch im Vergleich zu "professionellen" Publikationen. Dann geh ich auf deine Vorstellung von Journalismus & Bezahlung ein.

Desweiteren habe ich dir nicht deine Meinung nicht verboten sondern, weil ich dachte das du anderer Meinung bist als Trineas, dazu aufgefordert doch über das Thema der News zu disskutieren. Aber anscheinend geht es dir eher darum die Qualität bzw die tendenziösen Berichterstattung zu kritisieren. Dann mach das doch auch. Bis jetzt hast du ausser Vorwürfen und einem diskreditierungs Versuch via Googlesuche nix hervorgebracht. Und die anderen Kritiker auch nicht wirklich. Das einzige Argument was kam war die Überschrift zu dieser Kritik hat Trineas sich auch geäußert, dies wäre z.B. ein Punkt um weiterzudisskutieren.

Die Qualität des Artikels find ich persönlich ziemlich gut, besonders wenn man ihn im Vergleich mit dem von der "professionellen" Publikation sieht.

Trineas hat eine Überschrift gewählt die den Sachverhalt kurz und bündig zusammenfasst und erklärt das es mitlerweile das 4 mal sein wird das der vzbv und Valve wegen dem selben Sachverhalt vor Gericht stehen werden.
Dann weisst er auf eine offensichtlich Schwäche in der Argumentation der vzbv hin.
Außerdem hat er auch die Stellungnahme von Valve zu der Klage als gut kenntlich gemachtes Zitat beigefügt und sinngemäß übersetzt.
Alle Quellen sind Angegeben, sowie Links zu vorangegangener Berichterstattung und seiner Kolumne sind beigefügt.

Also ich finde handwerklich und inhaltlich nicht wirklich einen schwäche bzw. nichts was du in anderen Publikationen nicht auch findest.

Wenn du die Gamestar News im Gegensatz dazu anschaust... allein der erste Satz...

Zitat:
Da Valve bis heute keine Anstrengungen unternommen hat, den Weiterverkauf von über Steam bezogenen Spielen zu ermöglichen, hat der vzbv nun Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben.


Der von mir fett dargestellte Teil ist einfach Bullshit... denn er suggeriert es eigentlich die Pflicht von Valve wäre und stellt den Sachverhalt auch Falsch dar. Denn Valve wehrt sich sogar dagegen das Spiele auf Steam weiterverkauft werden können und hat damit auch schon 3 mal vor Gericht gewonnen.

Außerdem fehlt die Stellungsnahme von Valve komplett.
Somit ist diese News eher eine fast 1:1 wiedergabe der Pressemitteilung des vzbv....

und damit komm ich zu deiner seltsamen vorstellung von Journalismus....

Seit wann reicht es wenn als "News" einfach eine Pressemitteilung 1:1 wiedergegeben wird ????
Stell dir das mal in der Tagesschau vor.
Zitat:
Assad gibt bekannt das es seinem gesamten Volk gut geht und er mit 100% der Stimmen wiedergewählt wurde


Es gehört schon noch zu der Aufgabe eines Journalisten Recherche zu betreiben, wie z.B. Wahrheitsgehalt der Aussagen, Stellungsnahmen einer Gegenseite, Hintergründe etc...

Dein vorgeworfenen O-Ton, geäußerte Meinung oder unterschwellige Bemerkungkann ich in der News leider nicht finden. Vielleicht kannst du sie mir nochmal Zeigen ?

Zitat:
Original von RATman

Letzteres halte ich für ein Gerücht. Oder siehst du einen Steam Presseaccount im Wert von mehreren tausend Euro nicht als eine Art "Bezahlung"?


Dir ist der Unterschied zwischen einer Bezahlung und dem Zussamenhang von einem Chefredakteur einer Fanseite & einem Presseaccount schon klar ???
Hast du dir mal überlegt wie lang Trineas dies schon macht und wieviel Zeit er schon investiert hat?
Und jetzt erfährst du die größte Frechheit, wahrscheinlich hat er dafür sogar ein eigenes TF2 Item mit Community Sparkels bekommen für den Einsatzt für die Steam Community.... Total Unfair und überbezahlt ;)

P.S. Fanboytum brauchst du mir jetzt auch nicht vorwerfen... denn falls du die letzt Diskussion über dieses Thema verfolgst hast, wirst du wissen das ich gegen den Standpunkt von Trineas argumentiert habe. Mir ging es aber nur um den Punkt der weiternutzbarkeit eines Steam Accounts wenn man mit Änderungen in den AGB nicht einverstanden ist.
Valve hat dies geändert (zu Gunsten der Kunden) und der vzbv hat in diesem Fall sein Job gut gemacht und deshalb bin ich auch der Meinung das es wichtig ist das es den vzbv gibt.

Ich möchte zudem auf dem Punkt eingehen das Trineas gefällichst die Community vertreten soll...
Ich sehe jetzt die Gamestar Community nicht wirklich als die Community an die Trineas vertreten muss... dann schon eher uns hier... und ich sehe hier nicht umbedingt das alle hier pro vzbv sind....
und zusätzlich stellt sich mir da die Frage warum sollte Trineas als Chefreadkteur hier keine eigene Meinung haben dürfen ????
Post 03.02.2013, 10:06 Uhr
# 58
Dienstbier
ON
Eine Frage hätte ich gerne von den Unterstützern der Vzbv-Initiative beantwortet: Was würde passieren, wenn der Weiterverkauf ab sofort möglich wäre und aus welchen Gründen.
Post 03.02.2013, 10:29 Uhr
# 59
DrSnuggle
ON
Dann würden sich die großen Publisher hoffentlich von Steam verabschieden und ihre Spiele wieder ausschließlich im Laden anbieten.
Steamworks, insbesondere die Hauptfunktion DRM wäre wahrscheinlich davon unberührt. Somit hätten die Publisher das Wichtigste noch immer. Nämlich den Day-0 Piracy Schutz.
Für Spieler würde das hoffentlich auch wieder weniger DLC bedeuten und es würden wieder mehr Spiele fertig im Laden stehen, anstatt erst nach und nach bequem über Steam vollendet zu werden.
Post 03.02.2013, 11:11 Uhr
# 60
RATman
ON
@Bademeister: Über das Thema der News wurde schon mehrfach an anderern Stellen im HLP diskutiert. Deshalb wollte ich nicht unbedingt wieder in diese endlos lange und irgendwie auch sinnlose Diskussion einsteigen, sondern lediglich zur Kenntnis geben, das auch ich finde, das diese News (mal wieder) vor Tendenziösität nur so strotzt.
Aber da du dir die Mühe gemacht hast, deine Meinung so ausführlich darzustellen, werde ich das gern auch tun.
Ich bin hier schpon seit den Anfängen des HLP dabei und weis das Trineas schon immer Kritik aufgrund seiner nicht vorhandenen Objektivität (manche nennen es auch Fanboytum) einstecken musste. Damals gab es auch Leute aus dem HLP Team, die das offen gesagt haben. Die daraus resultierenden Streitigkeiten im Team führten unter anderem dazu, das Trineas das HLP Team verlassen hat, um größeren Schaden zu vermeiden. Als er wiederkam, verstummten oder verschwanden die internen Kritiker bis keiner mehr übrig war, und Trineas übernahm den Posten des Chefredakteurs. Seitdem (und das war noch nie anders) gab es immer noch externe Kritiker, die aber durch diverse Maßnahmen leicht zum schweigen gebracht werden können.
Bisher leben wir aber in einem demokratischen Land, in dem jeder seine Meinung frei äußern kann. Und so wie Trineas aka Andy83 das außerhalb des HLP recht fleißig tut, so nehmen sich eben auch Kritiker hier das Recht heraus, ihre Meinung zu sagen. Soviel erstmal dazu...

Nun zu der Bezahlung durch den Presseaccount.
Das Journalisten die sich einen Namen gemacht haben, zb durch Reviews oder eben große Gamingportale Vorabversionen von Spielen, oder bei Steam eben einen Presseaccount bekommen ist ein alter Hut. Trineas ist aber nur ein Teil des HLP, und er ist ausgerechnet auch noch derjenige aus dem Team, der am wenigsten Reviews zu über Steam veröffentlichten Inhalten schreibt. Hier gibt es viele Leute die sehr viel Geld und Zeit in das Projekt HLP stecken. Vor allem die Programmierer die seit Jahren alles am laufen halten oder andere Newsschreiber.
Haben die auch alle einen Presseaccount, als Ausgleich zu ihrer Arbeit hier?
Ist es ein Zufall, das ausgerechnet der, der fast ausschließlich über Steam und Valve berichtet so einen Account hat, und damit auf Lebenszeit alle Spiele auf Steam, teilweise noch vor dem Release geschenkt bekommt? Steigert das die Objektivität eines Chefredakteurs, der den Anspruch erhebt das er die sicherste und zuverlässigste Quelle in Sachen Valve und Steam ist?

Und zum Schluss noch etwas zum Thema.
Trineas sgt im Falle einer erfolgreichen Klage gegen Steam den Untergang des Abendlandes vorher. Wie auch viele andere seiner Kristallkugelweisheiten halten das die meisten aber für völlig absurd.
Seit es Steam gibt, machen immer mehr Entwicklerstudios den Laden zu. Puplisher machen ihr eigenes Ding, und versuchen sich langsam aber sicher von Steam zu trennen. Die Aktuelle Situation ist also alles andere als Perfekt.
Wäre der Gebrauchthandel für Spiele und Software im Allgemeinen nun möglich, würde sich rein garnichts ändern. Die wenigsten würden ihre Spiele verkaufen, es sei denn es handelt sich um Fehlkäufe oder einfach Schrottreleases.
Wieso verschiebt sich der Spielemarkt immer mehr in Richtung Konsole, OBWOHL dort der Gebrauchtmarkt existiert und auch praktiziert wird? Weil dort immernoch die größeren Gewinne gemacht werden. Klingt für mich irgendwie unlogisch, wenn doch dank Steam und Co auf dem PC ein einmal gekauftes Spiel nie wieder in den Handel gerät, und somit alle Lizenzen Erstverkäufe sind und somit Geld für Puplisher und Entwickler einbringen.
Wieso glauben so viele, Valve würde sich aus dem deutschen Markt herausziehen, sobald der Accountzwang aufgehoben werden würde? Das macht aus Unternehmerischer Sicht keinen Sinn. Die Leute würden nach wie vor Spiele gleich bei Release kaufen, oder wie bisher schon Monate vorher vorbestellen. Die paar wenigen, die von dem Verkaufsrecht gebrauch machen würden, würden kaum auffallen.
Dennoch ist es wichtig das unsere Rechte als Verbraucher geschützt werden, und sich jemand dafür einsetzt das Firmen durch solche Portalknäste den erlaubten Weiterverkauf seiner Lizenzen nicht unterbinden.
Post 03.02.2013, 12:50 Uhr


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