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Steam Verbraucherschutz mahnt Valve ab
11.10.2012 | 17:26 Uhr | von Trineas
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179 Kommentare 1 viewing
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Update:
Nachdem Valve die vom Verbraucherzentrale Bundesverband gesetzte Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 26. September unkommentiert verstreichen ließ, legte der Verein kurzerhand eine neue Frist für den 10. Oktober fest. Diese wurde von Valve nun ebenfalls ignoriert, wie die Website looki.de berichtet. Der Steam-Betreiber zieht es offenbar vor, den Fall von einem ordentlichen Gericht klären zu lassen, sollte es zu einer Klage kommen. Sicher ist diese allerdings noch nicht, zurzeit werden laut der Website weitere Schritte erst einmal geprüft. Bereits einmal weigerte sich Valve eine Unterlassungserklärung abzugeben. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die damaligen Vorwürfe des vzbv falsch waren und Valve rechtlich korrekt gehandelt hat, wie der Bundesgerichtshof 2010 in seinem Urteil bestätigt hat.
Originalmeldung vom 17. September 2012:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Abmahnung gegenüber Valve ausgesprochen. Grund dafür ist eine Änderung der Steam-Nutzungsbedingungen (SSA) Anfang August, wir berichteten. Dabei geht es aber nicht um den Inhalt - das neue SSA dürfte durch eine eigene Niederlassung von Valve in einem EU-Mitgliedsstaat sogar die Rechte der Nutzer stärken - sondern dass eine Ablehnung dazu führt, dass die Spieler nicht mehr auf den Steam-Account und somit auch nicht mehr auf die gekauften Spiele zugreifen können. Valve wurde bis zum 26. September 2012 Zeit gegeben eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ob das Entwicklungsstudio dem nachkommen wird, ist allerdings fraglich.
Neben der offiziellen Mitteilung der vzbv gibt es auch eine Meldung auf der Website surfer-haben-rechte.de, die ebenfalls zu den Verbraucherzentralen gehört. Darin findet sich die durchaus interessante Information, dass der vzbv durch den Betreiber der Seite theorigin.de beraten wurde. Die "fachliche Expertise" von ihm und seinem Team soll den Bundesverband bei seiner Abmahnung unterstützt haben. Warum gerade diese Personen ausgewählt wurden geht aus dem Text nicht hervor. Ein Blick auf die genannte Seite zeigt jedenfalls nicht nur einen großen Werbebanner zum direkten Steam-Konkurrenten gog.com, sondern man findet auch Aussagen, wie dass "sich die Spieler von Valves Vorgehen erpresst fühlen" und den Ausdruck "Pistole auf die Brust gesetzt".
Warum die Seite offenbar im Namen aller Spieler sprechen kann und wieso derartige Begriffe im Zusammenhang mit dem Akzeptieren von Nutzungsbedingungen einer Spieleplattform gewählt werden müssen, entzieht sich unserer Kenntnis. Ebenfalls interessant ist, dass der vzbv in derselben Mitteilung auch das Unterbinden des Gebrauchthandels durch Steam beanstandet. Musste doch der Verband erst 2010 eine schmerzliche Niederlage einstecken, als der Bundesgerichtshof genau in diesem Punkt dem Betreiber Valve recht zugesprochen hat. Der Fall ging auf das Jahr 2004 zurück und wanderte durch alle Instanzen. Auch damals verlangte die Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung von Valve.
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Ich halte es für extrem problematisch, sollte sich der vzbv hier durchsetzen. Man muss sich nur mal verschiedene Szenarien vorstellen. Was, wenn etwa der Staat seine Gesetze ändert und Steam deshalb seine Nutzungsbedingungen anpassen muss? Müssen die Nutzer dann auch die Möglichkeit haben bei den alten zu bleiben, die überhaupt nicht mehr möglich, weil ungesetzlich sind? Was wenn neue Produkte oder Dienste eingeführt werden, die einfach rechtlich durch einen Zusatz in den Nutzungsbedingungen abgesichert werden müssen?
Eine derartige Entscheidung würde Steam quasi auf den heutigen Stand einfrieren. Oder es müsste mehrere verschiedene Steam-Versionen, mit unterschiedlichen Features geben. Das würde ja genau dem widersprechen, weshalb Steam überhaupt erfunden wurde. Verbraucherrechte sind wichtig, aber hier handelt es sich um Technologie- und Zukunftsfeindlichkeit. Um Entscheidungen, die einen Markt lähmen könnten, nur weil manche ihn nicht verstehen. Entscheidungen, die auch all jene, die kein Problem damit haben, negativ treffen würden.
Der Verbraucherschutz spielt dort eine (sehr wichtige) Rolle, wo Verbraucher bewusst getäuscht und betrogen werden. Wo Leuten das Geld aus der Tasche gezogen wird, weil sie unwissentlich etwas zugestimmt haben oder ähnlichem. Nicht bei neuen Technologien und Vertriebsformen, die halt einfach anders funktionieren als die traditionellen. Da muss man die Konsumenten aufklären (und auch dafür sorgen, dass die Unternehmen ihre Kunden aufklären), aber nicht ständig nach dem Motto "das ist neu, das war früher nicht so, also darf es so etwas in Zukunft auch nicht geben" Steine in den Weg legen.
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17.09.2012, 17:15 Uhr |
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Ich denke nicht, dass das ganze eine große Sache ist. Ich kann mir zwei Szenarien vorstellen:
Valve geht vor Gericht und gewinnt. Ende der Geschichte.
Oder: Valve verliert. Es gibt fortan zwei Steam Clients:
Den für SSA-Zustimmende: Alles wie gehabt.
Den für SSA-Ablehnenden: Beschränkt auf Installieren von Steam-Backups und Starten von Steam-Apps. Keine Downloads, Community, Einkäufe etc.
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17.09.2012, 17:44 Uhr |
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Ah dafür hat Deutschland Zeit sich unwichtigen sachen ganz genau durchzulesen. Ist ja wieder Internet und son kram halt. Aber was gegen die Gewalt auf Straßen oder sonstige Asoziale Verhalten wird nichts gemacht. Also es ist jetzt schwierig zu erklären wie ich das meine aber ich denke schon das jeder genau weiß worauf ich hinaus will.
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17.09.2012, 17:53 Uhr |
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Ist ja auch richtig diese Abmahnung, es kann ja nicht sein, dass wenn man mit der neuen AGB nicht einverstanden ist, man auf einmal seine gekauften Spiele nicht mehr nutzen kann..
@ Pa!n
die Verbraucherzentzrale ist genau für solche Sachen da, sei froh dass die sich für unsere Rechte einsetzen...
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17.09.2012, 18:12 Uhr |
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theorigin.de hat große bekanntheit nach erscheinen eines artikels auf gamestar.de zu battlefield 3 erfahren. dort wurde zunächst relativ kurz auf die mit dem erwerb von battlefield 3 verpflichtende origin-problematik und deren nutzungsbedingungen eingangen. später erschien sogar ein kompletter artikel zum thema, der in zusammenarbeit mit einem anwalt erstellt wurde.
auf grund der riesigen anzahl an rückmeldungen aus der gamestar-community wurde das forum und der kommentarbereich schnell zu unübersichtlich. deshalb hat sich ein nutzer dazu bereit erklärt, seine homepage (theorigin.de) für das thema bereitzustellen und zu aktualisieren. der name theorigin hat nichts mit ea zu tun, sondern hängt meines wissens mit dem früheren nick des betreibers zusammen.
der verweis auf gog.com wird damit zusammenhängen, dass die spiele dort komplett drm-frei sind. ein punkt, der von kunden bei steam, origin etc kritisiert wird.
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17.09.2012, 18:14 Uhr |
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Ich finde es auch eine Sauerei, das man im Prinzip darauf angewiesen ist, alles zu akzeptieren, was einem Valve oder EA oder wie auch immer die heißen, vorsetzt. Mag ja sein, das man im Moment nicht schlimmes von Valve zu befürchten hat, aber stellt euch mal vor, dem guten alten Gabe passiert etwas, und die Firma bekommt einen anderen Chef. Was dann?
Wenn ich mit den neuen Vertragsbedingungen nicht mehr einverstanden bin, dann sollte mir nicht der Zugang zu den Spielen verwehrt werden, die ich bereits gekauft habe. Und genau darum geht es wohl in der Abmahnung, und das finde ich völlig legitim. Genau dafür ist der Verbraucherschutz auch da, und die machen hier einfach nur ihre Arbeit.
Das das ValvePortal das natürlich kritisch sieht, war abzusehen. Das hier dann auch gleich die Kompetenz der Berater der vzbv angezweifelt wird ebenfalls.
Das ändert aber alles nichts an der Tatsache, das manche Geschäftspraktiken einiger Firmen nicht immer ganz Verbraucherfreundlich sind.
EDIT: Zitat: Original von roflol1337 der verweis auf gog.com wird damit zusammenhängen, dass die spiele dort komplett drm-frei sind. ein punkt, der von kunden bei steam, origin etc kritisiert wird.
| Genau so ist es.
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17.09.2012, 18:16 Uhr |
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Zitat: Original von Pa!n Ah dafür hat Deutschland Zeit sich unwichtigen sachen ganz genau durchzulesen. Ist ja wieder Internet und son kram halt. Aber was gegen die Gewalt auf Straßen oder sonstige Asoziale Verhalten wird nichts gemacht. Also es ist jetzt schwierig zu erklären wie ich das meine aber ich denke schon das jeder genau weiß worauf ich hinaus will.
| stimmt! während die verbraucherzentrale sich mit der änderung der nutzungsbedingungen von steam beschäftigt hat, haben alle anderen institutionen, sei es polizei, bundesministerium des inneren, regierung, opposition etc pp aufgehört zu arbeiten! wehe, die fangen jetzt nicht gleich wieder an zu arbeiten!!!
oh wait...
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17.09.2012, 18:19 Uhr |
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Zitat: Original von stargate Ist ja auch richtig diese Abmahnung, es kann ja nicht sein, dass wenn man mit der neuen AGB nicht einverstanden ist, man auf einmal seine gekauften Spiele nicht mehr nutzen kann..
| Genau dem hast du aber zugestimmt, als du dich mit den alten Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt hast.
Zitat: Original von RATman Das das ValvePortal das natürlich kritisch sieht, war abzusehen. Das hier dann auch gleich die Kompetenz der Berater der vzbv angezweifelt wird ebenfalls.
Das ändert aber alles nichts an der Tatsache, das manche Geschäftspraktiken einiger Firmen nicht immer ganz Verbraucherfreundlich sind.
| Nirgendwo wird die Kompetenz angezweifelt, im Rahmen einer objektiven Berichterstattung gehört es aber auch dazu alle Bereiche zu beleuchten und nicht einfach nur 1:1 die Pressemitteilung der vzbv zu kopieren. Und wenn eine Seite offenbar zur Beratung hinzugezogen wird, die für den direkten Konkurrenten wirbt und eine sehr "starke" Wortwahl gegenüber Steam nutzt, dann gehört das auf jeden Fall auch in den Text. Wer an Copy-Paste-News interessiert ist kann sich ja auf anderen Seiten umschauen, davon gibt es genug.
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17.09.2012, 18:28 Uhr |
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Ich find die Klage gut.
Den im Grunde haben sie ja recht.
Entweder du stimmst den neuen AGB zu oder du kannst deine, unter anderen Vorrausetzungen erworbenen, Nutzunglizenzen (Spiele) nicht mehr nutzen.
Das man dies in Frage stellt is volkommen gerechtfertigt und dafür ist die Verbraucherzentrale nun mal da, auch wenn sie nicht immer recht bekommt.
Und ich finde es unverständlich warum Trineas, in diesem Punkt, so tendenziell berichtet.
Denn ist es nicht im Sinne der HLPortal Community wenn die Rechte der Gamer gegenüber der Industrie (Egal ob es jetzt EA, Ubisoft oder Valve ist)
gestärkt werden ?
Ist es nötig die Community Seite theorigin.de die sich für drm freie Software einsetzt (daher auch die gog.com Werbung) so in Frage zu stellen ?
Wen sollte die Verbraucherzentrale deiner Meinung nach eher als Experte für die Sichtweise von Gamern ins Boot holen ?
Eine Spielemagazin das von der Werbung aus der Industrie lebt ?
Einen Technokrat wie dich ? (deine Meinung zur Verbraucherzentrale und neuen Techniken hast du anschaulich im Kommentar offenbart)
Ich persönlich finde es positiv das es in Deutschland Institutionen gibt die für die Rechte von Verbrauchern eintreten damit sie im schnellen Wandel der Industrie nicht untergehen.
Schade das es hier keinen "Gefällt mir nicht" Button gibt.. diese News würde ein massiven downvote verdienen.
Eine wirklich entäuschender Artikel von Trineas
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17.09.2012, 18:35 Uhr |
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Wenn du deine Spiele nicht mehr nutzen kannst, hat man auch das Recht sein Geld zurück zubekommen, sonst wäre es diebstahl. Außerdem kotzt es mich an das man die Spiele nicht verkaufen kann oder in einen anderen Account verschieben. Desweiteren das man den Loginnamen nicht ändern kann bzw. das Mitgliedsdatum und Valve hat sich darum zu kümmern, die Spiele die Sie anbieten funktionieren.
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17.09.2012, 18:36 Uhr |
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Zitat: Original von Trineas Ich halte es für extrem problematisch, sollte sich der vzbv hier durchsetzt. Man muss sich nur mal verschiedene Szenarien vorstellen. Was, wenn etwa der Staat seine Gesetze ändert und Steam deshalb seine Nutzungsbedingungen anpassen muss? Müssen die Nutzer dann auch die Möglichkeit haben bei den alten zu bleiben, die überhaupt nicht mehr möglich, weil ungesetzlich sind? Was wenn neue Produkte oder Dienste eingeführt werden, die einfach rechtlich durch einen Zusatz in den Nutzungsbedingungen abgesichert werden müssen?
Eine derartige Entscheidung würde Steam quasi auf den heutigen Stand einfrieren. Oder es müsste mehrere verschiedene Steam-Versionen, mit unterschiedlichen Features geben. Das würde ja genau dem widersprechen, weshalb Steam überhaupt erfunden wurde. Verbraucherrechte sind wichtig, aber hier handelt es sich um Technologie- und Zukunftsfeindlichkeit. Um Entscheidungen, die einen Markt lähmen könnten, nur weil manche ihn nicht verstehen. Entscheidungen, die auch all jene, die kein Problem damit haben, negativ treffen würden.
Der Verbraucherschutz spielt dort eine (sehr wichtige) Rolle, wo Verbraucher bewusst getäuscht und betrogen werden. Wo Leuten das Geld aus der Tasche gezogen wird, weil sie unwissentlich etwas zugestimmt haben oder ähnlichem. Nicht bei neuen Technologien und Vertriebsformen, die halt einfach anders funktionieren als die traditionellen. Da muss man die Konsumenten aufklären (und auch dafür sorgen, dass die Unternehmen ihre Kunden aufklären), aber nicht ständig nach dem Motto "das ist neu, das war früher nicht so, also darf es so etwas in Zukunft auch nicht geben" Steine in den Weg legen.
| Naja, naja... Das ist doch Argumentativ etwas 'komisch'.
Egal was Sache ist: Wenn Valve die AGB ändert, gilt trotzdem, dass der Benutzer die Spiel die er bis dato erworben hatte, zu den alten AGB's erworben hat. Valve (und der Name ist hier zu ersetzen durch Apple, Microsoft usw.) kann nicht einfach sagen "Gut, von jetzt an hast Du Pech". Wenn mein Autohersteller (in dem Fall VW) jetzt auf einmal verkauft wird, kann auch nicht einfach der Käufer sich von allen Garantieansprüchen lossprechen. Ich habe da eine Nachfolgelösung oder Kulanzlösung zu erwarten.
Wenn nun der Staat auf einmal Gesetze ändert ist das natürlich was anderes. Dem hat sich die Wirtschaft zu beugen.
Fazit: Abmahnung mehr als gerechtfertigt!
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17.09.2012, 18:40 Uhr |
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Tja man kann eben nicht nach belieben Verräge ändern die mal abgesegnet wurden . Abmahnung berechtigt
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17.09.2012, 18:41 Uhr |
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Zitat: Original von Paul (Bademeister) Und ich finde es unverständlich warum Trineas, in diesem Punkt, so tendenziell berichtet.
| Wir berichten nicht tendenziell, wir berichten umfassend und objektiv. Tendenziell wäre es, ausschließlich die Pressemeldung der Verbraucherzentrale zu kopieren, wie es diverse andere News-Seiten tun.
Zitat: Denn ist es nicht im Sinne der HLPortal Community wenn die Rechte der Gamer gegenüber der Industrie (Egal ob es jetzt EA, Ubisoft oder Valve ist)
gestärkt werden ?
| Ich sehe keine Stärkung der Rechte, ich sehe viele neue Probleme sollte das geschehen. Nicht nur bei Steam, sondern auch bei vielen anderen vergleichbaren Anbietern. Aber um meine Sicht geht es ja auch gar nicht, sondern um das was gesetzlich ist und was nicht.
Zitat: Ist es nötig die Community Seite theorigin.de die sich für drm freie Software einsetzt (daher auch die gog.com Werbung) so in Frage zu stellen ?
| Selbstverständlich. Warum sollte man irgendwelche Ausnahmen machen? Da wären wir wieder bei der tendenziellen Berichterstattung. Du siehst schon, das geht in beide Richtungen, nicht nur in eine. Und natürlich wirkt es seltsam, wenn die Leute, die jemanden beraten, der anschließend eine potentiell wirtschaftlich weitreichende Entscheidung gegen Valve trifft, für den direkten Konkurrenten von Valve werben. Das nicht zu erwähnen wäre schlechter Journalismus.
Zitat: Wenn sollte die Verbraucherzentrale deiner Meinung nach eher als Experte für die Sichtweise von Gamern ins Boot holen ?
| Wofür brauchen sie einen Experten für die Sichtweise der Spieler? Die beschäftigen Rechtsanwälte, wenn die der Meinung sind, dass etwas illegal ist, dann sollen sie einen Prozess anstreben und die Sachfrage von einem ordentlichen Gericht klären lassen.
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17.09.2012, 18:50 Uhr |
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Zitat: Original von Trineas Zitat: Original von stargate Ist ja auch richtig diese Abmahnung, es kann ja nicht sein, dass wenn man mit der neuen AGB nicht einverstanden ist, man auf einmal seine gekauften Spiele nicht mehr nutzen kann..
| Genau dem hast du aber zugestimmt, als du dich mit den alten Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt hast.
| Was habe ich zugestimmt ? Wenn mir die AGB`s von Valve nicht mehr passen, dann kann es ja nicht sein wenn ich auf abbrechen klicke, ich meine Spiele nicht mehr nutzen kann... Wenn sowas in den AGBs steht, dass man diese nicht mehr nutzen kann, ist das schlicht rechtswiedrig.. Die meisten Firmen schreiben ja die abenteurlichsten Sachen in ihre AGBs, trotzdem sind deren Spinnerein noch lange kein geltendes Recht...
Die Abmahnung der Verbraucherzentrale war absolut richtig, da gibt es rein garnichts zu rütteln...
mfg stargate
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17.09.2012, 18:56 Uhr |
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Zitat: Original von stargate Was habe ich zugestimmt ? Wenn mir die AGB`s von Valve nicht mehr passen, dann kann es ja nicht sein wenn ich auf abbrechen klicke, ich meine Spiele nicht mehr nutzen kann...
| Ja, genau dem. Das stand schon immer in den Nutzungsbedingungen, seit 2003.
Zitat: Wenn sowas in den AGBs steht, dass man diese nicht mehr nutzen kann, ist das schlicht rechtswiedrig..
| Nunja, meines Wissens nach bist du nicht der oberste Richter des Landes, von daher ist diese Einschätzung von dir eher irrelevant. Ein Gericht muss feststellen, ob etwas rechtswidrig ist. Bisher ist das nicht passiert.
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17.09.2012, 19:02 Uhr |
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Zitat: Original von stargate Zitat: Original von Trineas Zitat: Original von stargate Ist ja auch richtig diese Abmahnung, es kann ja nicht sein, dass wenn man mit der neuen AGB nicht einverstanden ist, man auf einmal seine gekauften Spiele nicht mehr nutzen kann..
| Genau dem hast du aber zugestimmt, als du dich mit den alten Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt hast.
| Was habe ich zugestimmt ? Wenn mir die AGB`s von Valve nicht mehr passen, dann kann es ja nicht sein wenn ich auf abbrechen klicke, ich meine Spiele nicht mehr nutzen kann... [...]
mfg stargate
| Zustimmung des SSA wird schon bei der Erstellung des Steams Accounts gebraucht und ich bin mir ziemlich sicher, dass es auf diesem noch keine Spiele gibt, die du verlieren kannst.
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17.09.2012, 19:14 Uhr |
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17.09.2012, 19:18 Uhr |
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Dass der Möchtegern-Oberhäuptling die Abmahnung mehr als weniger problematisch betrachtet war doch klar.
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17.09.2012, 19:20 Uhr |
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Kann mir vorstellen, dass es schon rechtens ist, was Valve da macht.
1. Abonniert man bei Steam Nutzungsrechte auf Spiele und Valve behält sich das Recht vor, das Abonnement nach Belieben zu kündigen (wäre mal interessant zu wissen, ob diese Klausel tatsächlich gültig ist, da der Nutzer eines solchen Abonnement ja im Extremfall gleich nach dem Abschluss eines solchen Abonnements gekündigt werden könnte (was für ihn durchaus nachteilig wäre)).
2. Ist es nicht unüblich, dass bei Widerspruch bei Änderungen der AGB der Vertrag einfach gekündigt wird (sofern das möglich ist), gerade weil nicht mit jedem Einzelnen ein individuell abgestimmter Vertrag geschlossen werden kann oder es einfach unpraktikabel ist frühere AGB beizubehalten. Was ich mich da noch frage ist, ob das Vorhandensein einer Änderungsklausel ausreicht um eine plötzliche einseitige Vertragsänderung zu rechtfertigen, die bei Widerspruch gegen neue AGB letztlich in der Kündigung des Vertrages resultiert. Man könnte evtl. argumentieren, dass ohnehin das jederzeitige Kündigungsrecht seitens Valve vorbehalten wurde, sofern diese Klausel ohne weiteres auch gültig ist.
Ich schätze, dass oft einfach die falsche Vorstellung herrscht, dass man bei Steam einfach nur eine übliche Nutzungslizenz für ein Spiel erwirbt und außer Acht gelassen wird, dass bei Steam Zugänge zu diesen Nutzungslizenzen in Form von Abonnements verkauft werden.
Nachtrag: Generell fände ich einen Diff zwischen den aktuellen Nutzungsvereinbarungen und den Nutzungsvereinbarung interessant, die übrig blieben, wenn man sie in dem entsprechend anwendbaren Recht prüfen lassen würde.
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17.09.2012, 19:21 Uhr |
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Die AGBs können einen nicht schlechter darstellen, als das Gesetz.
Somit bin ich gespannt wie dieser Konflikt für Valve ausgehen wird.
Ich würde folgende Lösung sehen: Wer den neuen AGBs nicht zu stimmt, darf nicht auf Steam neue Games kaufen. Die alten bisher erworbenen Titel aber schon.
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17.09.2012, 19:22 Uhr |
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