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    NEWS 

Steam Games

Uncut-MW2 lässt sich nicht mehr Aktivieren

06.08.2010 | 14:44 Uhr | von Trineas
26.102 Hits
88 Kommentare
1 viewing
In den letzten Wochen häufen sich Meldungen in diversen Foren, wo aufgebrachte Nutzer darüber berichten, dass sie ihr importiertes Call of Duty: Modern Warfare 2 in Deutschland nicht mehr über Steam aktivieren können. Ähnlich wie bereits THQ bei Saint's Row 2, hat Publisher Activision veranlasst, dass nur noch die deutsche USK-Version registriert werden kann. Laut einem Forenposting hat der Support von Activision einem Nutzer angeboten, das Spiel gegen eine deutsche Fassung umzutauschen. Das ist allerdings mit Mehrkosten verbunden, da das Spiel verschickt werden muss und es gibt keine Garantie dafür. Der Hintergrund:

Die ungeschnittene Version des Ego-Shooters wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf Liste B indiziert. Dies hat zur Folge, dass das Spiel in Deutschland unter anderem nicht mehr an Jugendliche zugänglich gemacht werden darf. Da es in diesem Bereich noch keine Rechtssprechung gab, ist nicht klar, ob damit auch die Freischaltung auf Steam gemeint sein könnte. Die Anwälte von Activision gehen allerdings lieber auf Nummer Sicher.

Für die Spieler ist das natürlich ein großes Ärgernis. Immerhin importieren viele das Spiel nicht nur um der Zensur (die Uncut-Version unterscheidet sich nur durch eine kleine Änderung eines Levels von der deutschen Fassung) zu entgehen aus beispielsweise England, sondern auch wegen des oft deutlich attraktiveren Preises. Abhilfe schaffen könnte ein Alters-Verifikationssystem (AVS) bei Steam, da so sichergestellt werden würde, dass wirklich nur volljährige Spieler die indizierte Version freischalten. Bisher gibt es von Valve dazu allerdings keine Neuigkeiten, auch wenn es offenbar von vielen deutschen Usern gewünscht wird, wie auch die Umfrage rechts von der News zeigt.

Update:

Die deutsche Spieleseite GameStar.de hat unsere Meldung aufgegriffen und eine Expertenmeinung zur Vorgehensweise von Activision eingeholt. Stephan Mathé, Partner der Wirtschaftskanzlei Rode + Mathé, hält das Vorgehen von Activision für "richtig und wichtig". Da durch eine Indizierung auf Liste B auch eine strafrechtliche Komponente mit im Spiel ist, würde er als Anwalt von Activision dem Hersteller das selbe raten.

Kommentare (88)
Kommentar schreiben | Erweiterten Kommentar schreiben | Kommentare im Forum Seiten (5):  « 1 2 3 [4] 5 »


# 61
Goomer
ON
Zitat:
Original von MaxSchmerz

Zum Glück bleibt man als Konsolenbesitzer (noch) von dieser Willkür verschont und kann ohne Probleme zocken. Immerhin muss man dort den Publisher nicht um Erlaubnis fragen, ob man sein LEGAL erwobenes Produkt überhaupt spielen darf. ;)


Das ist keine Willkür. Der Verkauf und Import von auf Liste B vermerkten Medien ist bei Strafe verboten.
Post 06.08.2010, 17:34 Uhr
# 62
Cha.os
ON
Zitat:
Original von Goomer

Das ist keine Willkür. Der Verkauf und Import von auf Liste B vermerkten Medien ist bei Strafe verboten.


Das ganze gabs doch schon als L4D 2 beschlagnahmt wurde. Der Verkauf, die Verbreitung und Vorführung sind verboten. Der Kauf sowie Besitz sind erlaubt.

Edit: Bei Liste B verhält es sich wie bei indizierten Medien. Der Unterschied besteht darin, dass diese im nachhinein beschlagnahmt werden können.
Post 06.08.2010, 17:48 Uhr
# 63
r4z0r85
ON
wie siehts den aus wenn ich mir das Game nun giften lassen
geht das auch nicht mehr ??

weil wenns geht find ichs unlogisch irgendwie
Post 06.08.2010, 18:55 Uhr
# 64
Goomer
ON
Zitat:
Original von Cha.os

Der Kauf sowie Besitz sind erlaubt.


Was anderes hab ich nicht gesagt.

Zitat:
Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend
Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) Trägermedien, für die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM)


Außerdem, wenn ich es nicht spielen darf, werde ich es mir nicht kaufen. Ganz einfach. Keine Diskussion. Finde nur Schade, dass das die ganzen Idioten mit nem IQ von 54, die diesen Planeten mehrheitlich bevölkern, nicht interessiert.

Zitat:
Original von r4z0r85

wie siehts den aus wenn ich mir das Game nun giften lassen
geht das auch nicht mehr ??

weil wenns geht find ichs unlogisch irgendwie


Das hätte sich dann auch erledigt.
Post 06.08.2010, 19:48 Uhr
# 65
dimo2
ON
[quote#1='Goomer']
Zitat:
Original von Cha.os

Der Kauf sowie Besitz sind erlaubt.


Was anderes hab ich nicht gesagt.

[quote#2=]

Der Kauf hat doch bereits stattgefunden?
Also kein Grund von Acitivision da nachträglich irgendwas zu sperren.
Nicht ihr Problem wenn sich irgendein ausländischer Händler sich strafbar gemacht hat.
Post 06.08.2010, 20:40 Uhr
# 66
Goomer
ON
Zitat:
Original von dimo2

Der Kauf hat doch bereits stattgefunden?
Also kein Grund von Acitivision da nachträglich irgendwas zu sperren.
Nicht ihr Problem wenn sich irgendein ausländischer Händler sich strafbar gemacht hat.


Der Import ist verboten.
Post 06.08.2010, 20:55 Uhr
# 67
Fake*
ON
Zitat:
Original von Goomer

Finde nur Schade, dass das die ganzen Idioten mit nem IQ von 54, die diesen Planeten mehrheitlich bevölkern, nicht interessiert.


Schön gesagt. :P

Mir persönlich ist Modern Warfail 2 ja ziemlich egal, sobald das allerdings auf andere Spiele übergreift, wird es für mich problematisch, da ich ausschließlich UK-Import Spiele besitze und in Zukunft kaufen werde. Man kann zwar sagen, das die Zensur bei MW2 gering ist aber Zensur bleibt Zensur und die sollte es für einen Volljährigen nicht geben, egal in welchem Land er lebt. Und sonst fehlen mir gerade die Worte....

Edit: Um ehrlich zu sein, wundert mich hier in Deutschland gar nichts mehr, was in Richtung Zensur/Verbot geht. xD

MfG Fake
Post 06.08.2010, 20:57 Uhr
# 68
EagleWatch
ON
Zitat:
Original von Goomer

Zitat:
Original von dimo2

Der Kauf hat doch bereits stattgefunden?
Also kein Grund von Acitivision da nachträglich irgendwas zu sperren.
Nicht ihr Problem wenn sich irgendein ausländischer Händler sich strafbar gemacht hat.


Der Import ist verboten.


Der Verkauf etc ist im Deutschen Sprachraum verboten, ob ein Game indiziert ist oder nicht interessiert einen Briten herzlich wenig, zudem macht er sich nicht strafbar, das Spiel selbst darf man besitzen sellbst wenn es auf der B Liste ist.
Post 06.08.2010, 21:14 Uhr
# 69
EagleWatch
ON
Das einzige was mich an der Deutschen Version stört ist einfach die Sprache, man kann den Spec Ops modus nicht mit anderen Spielen wenn sie eine andere Sprache im Spiel haben. DAS ist eig nerviger als eine Mission.
Post 06.08.2010, 21:16 Uhr
# 70
Paul (Bademeister)
ON
Leider herrscht in diesem LAnd die Meinung vor Computerspiele wären nur was für Kinder & Jugendliche...
Ähnlich erging es Comics vor einiger Zeit.... und wenn man da sieht was alles auf den Index gelandet ist kann man nur den Kopf schütteln..... Da ergeht es dem Medium Computer noch gut....

Und wenn Activision sich nicht rechtlich in die Nesseln setzten will ist das nachvollziehbar denn ein Download über Steam kann warsscheinlich den Tatbestand der Verbreitung erfüllen, wie Trineas schon ausgeführt hat....

Das Medium Computerspiele brauch halt noch ein wenig bis es vollkommen ernst genommen wird.... wie jedes junge Medium
Post 06.08.2010, 21:16 Uhr
# 71
Fake*
ON
Die sollen sich ihr MW2 in den Arsch schieben, diese News ist ein weiterer grund, die Finger von dem Spiel zu lassen.
Post 06.08.2010, 21:21 Uhr
# 72
Monolith2215
ON
ich warte eh eher auf black ops :p
Post 06.08.2010, 21:25 Uhr
# 73
dimo2
ON
Zitat:
Original von Goomer

Zitat:
Original von dimo2

Der Kauf hat doch bereits stattgefunden?
Also kein Grund von Acitivision da nachträglich irgendwas zu sperren.
Nicht ihr Problem wenn sich irgendein ausländischer Händler sich strafbar gemacht hat.


Der Import ist verboten.


Der Kauf hat aber doch bereits stattgefunden und der Besitz ist nicht strafbar
Wenn man ein Spiel nun bei Steam aktivieren will bedeutet das doch, dass man das Spiel bereits besitzt.
Ergo, niemand, weder Act/Blizz noch VALVe, macht sich hierbei strafbar, der einzige "schuldige" ist hierbei der Händler aus England, der sich über deutsche Gesetze hinweggesetzt hat.
Post 06.08.2010, 21:35 Uhr
# 74
Fake*
ON
Zitat:
Original von dimo2

Der Kauf hat aber doch bereits stattgefunden und der Besitz ist nicht strafbar. Wenn man ein Spiel nun bei Steam aktivieren will bedeutet das doch, dass man das Spiel bereits besitzt.
Ergo, niemand, weder Act/Blizz noch VALVe, macht sich hierbei strafbar, der einzige "schuldige" ist hierbei der Händler aus England, der sich über deutsche Gesetze hinweggesetzt hat.


Ist der Englische Händler überhaupt an die Deutschen Gesetze gebunden? Das muss der Käufer doch selbst verantworten oder nicht? Also ob er das Spiel aktivieren kann oder nicht. Da hab ich nicht so den Plan von.^^
Post 06.08.2010, 21:43 Uhr
# 75
Cha.os
ON
Das kaufen von indizierten oder beschlagnahmten Medien ist für volljährige Privatpersonen legal. Das Verbreitungsverbot gilt nur für Händler die von Deutschland aus verkaufen. Der Import oder das mitbringen von Spielen stellt keinerlei Problem dar, solange es für den Eigengebrauch ist.
Anders verhält es sich bei einem bundesweitem Verbot wodurch die Sache erst illegal wird.
Post 06.08.2010, 22:34 Uhr
# 76
Jasiri
ON
Ich nehme mal an, dass die Sperre in Kraft getreten ist, damit das Freischalten des Spiels nicht als Zugänglichmachen gilt. Von einer Verbreitung oder einem Verkauf kann ja keine Rede sein (der Code ist ja schon vorhanden). Insofern verständlich, aber immer noch Gängelung seitens Activision :/
Post 06.08.2010, 22:40 Uhr
# 77
Goomer
ON
Zitat:
Original von Cha.os

Das kaufen von indizierten oder beschlagnahmten Medien ist für volljährige Privatpersonen legal. Das Verbreitungsverbot gilt nur für Händler die von Deutschland aus verkaufen. Der Import oder das mitbringen von Spielen stellt keinerlei Problem dar, solange es für den Eigengebrauch ist.
Anders verhält es sich bei einem bundesweitem Verbot wodurch die Sache erst illegal wird.


Folgt nicht auf eine Beschlagnahmung zwangsweise ein verbot? <_<
Ich blick nich mehr durch.

Die Pfeifen packen immer mehr in die Gesetzbücher, statt mal aufzuräumen.

Was das Importieren von MW2 angeht: Es ist nicht möglich dieses Spiel zu Importieren, da es definitiv durch eine deutsche Version getauscht werden muss.
Post 06.08.2010, 22:49 Uhr
# 78
CreatorX
ON
Zitat:
Original von Cha.os

Das kaufen von indizierten oder beschlagnahmten Medien ist für volljährige Privatpersonen legal. Das Verbreitungsverbot gilt nur für Händler die von Deutschland aus verkaufen. Der Import oder das mitbringen von Spielen stellt keinerlei Problem dar, solange es für den Eigengebrauch ist.
Anders verhält es sich bei einem bundesweitem Verbot wodurch die Sache erst illegal wird.


So sieht es aus. Von daher wäre Activision nicht in der Pflicht die Aktivierung zu verbieten. Aber was will man von einem Publisher erwarten, der behauptet Spiele müssen 60€ kosten? Und das ist jetzt nicht nur auf MW2 bezogen, sondern ist die felsenfeste Meihnung dieser wiederlichen Grinsebacke Bobby Kotick, dem Chef von Aktivision. Also Leute, lasst es bleiben, und gebt denen euer Geld, die es auch wirklich verdient haben.
Post 06.08.2010, 22:53 Uhr
# 79
Cha.os
ON
Zitat:
Original von Goomer

Was das Importieren von MW2 angeht: Es ist nicht möglich dieses Spiel zu Importieren, da es definitiv durch eine deutsche Version getauscht werden muss.


Da eine Aktivierung im Ausland angeblich möglich sein soll kann man ja den Code bei seinem nächsten Auslandsurlaub mitnehmen und ihn dort aktivieren :D .
Post 06.08.2010, 22:59 Uhr
# 80
STURMTIG3R
ON
Oder siehe Proxy also warum bis zum Urlaub warten?
Post 06.08.2010, 23:32 Uhr


Seiten (5):  « 1 2 3 [4] 5 »


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