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    NEWS 

Steam

Bundesgerichtshof gibt Valve recht

03.08.2010 | 09:46 Uhr | von Trineas
16.447 Hits
43 Kommentare
1 viewing
Bereits am 11. Februar dieses Jahres wurde das Urteil ausgesprochen, fast sechs Monate später wurde die schriftliche Begründung nun nachgereicht. Worum geht es? Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Valve auf Unterlassung geklagt. In den Augen der Konsumentenschützer verstoßen die Geschäftsbedingungen "Steam Subscriber Agreement" (SSA) gegen deutsches Recht, da sie den Weiterverkauf des Benutzerkontos untersagen. Die Klage ging durch alle Instanzen und wurde im Februar vom obersten Gericht in Zivilfragen, dem Bundesgerichtshof, abgewiesen.

Zitat:
Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts wird nicht berührt, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD vertriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, und wenn er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die DVD mit dem Computerspiel wegen der ohne Kennung eingeschränkten Spielmöglichkeiten vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterveräußert werden kann.


Der Kläger berief sich auf den Erschöpfungsgrundsatz, der besagt, dass der Rechteinhaber sich nicht mehr auf sein Schutzrecht berufen kann, wenn er sein Werk in Verkehr gebracht hat. Der Richtersenat stellte fest, dass sich das nur auf das Trägermedium bezieht. Die Spiele-DVD darf also weiterverkauft werden, allerdings hat der Käufer kein Recht, dass er das Spiel darauf auch spielen darf, da der Vertrag zur Nutzung des Spiels zwischen demjenigen, der als erstes das Spiel aktiviert hat und Valve besteht. Und eine Änderung dieses Vertrags (die notwendig wäre, um einer anderen Person die Nutzung zu ermöglichen) könne nicht einseitig getroffen werden.



Damit stellte der Bundesgerichtshof auch fest, dass der auf der Rückseite angebrachte Hinweis bei Steamworks-Spielen, dass Nutzer die Steam-Geschäftsbedingungen SSA akzeptieren müssen, rechtmäßig ist. Die Klagskosten muss die Verbraucherzentrale übernehmen, eine Berufung ist nicht mehr möglich.

Bedeutung für den Spieler:

Ein Spiel, das über Steam aktiviert werden muss, kann nicht weiterverkauft werden. Es macht keinen Unterschied, ob es direkt über Steam oder als Retail-Version im Handel erworben wird. Die Unterbindung des Gebrauchthandels durch Valve entspricht deutschem Recht und ist somit völlig legal.

Kommentare (43)
Kommentar schreiben | Erweiterten Kommentar schreiben | Kommentare im Forum Seiten (3):  « 1 2 [3]


# 41
ili
ON
Schade, jetzt wird dieser widerliche Leberfleck MW2 für immer in meinem Account bleiben.
Post 05.08.2010, 21:20 Uhr
# 42
Goomer
ON
Zitat:
Original von Jike

Ich habe die SSA auch nicht gelesen[...]


Ich meine ich hätte mal irgendwo gelesen, dass das bloße "nicht-lesen" eines Vertrages diesen ungültig macht. Auch dann, wenn man ihm zustimmt. :v

Deshalb wahrscheinlich auch immer das Häckchen "Ja, hab's gelesen.". Dann gibt's keine Ausreden mehr. :3
Post 07.08.2010, 21:46 Uhr
# 43
EagleWatch
ON
Zitat:
Original von Goomer

Zitat:
Original von Jike

Ich habe die SSA auch nicht gelesen[...]


Ich meine ich hätte mal irgendwo gelesen, dass das bloße "nicht-lesen" eines Vertrages diesen ungültig macht. Auch dann, wenn man ihm zustimmt. :v

Deshalb wahrscheinlich auch immer das Häckchen "Ja, hab's gelesen.". Dann gibt's keine Ausreden mehr. :3


Das war von einem Typen im Forum der keine Ahnung hat. Du gibst an das du die SSA akzeptiertst und dann sind sie auch gültig.
Nur weil du bei einem Ehe-Vertrag das kleingedruckte nicht liest heißt es nicht das er ungültig ist.
Post 07.08.2010, 21:56 Uhr


Seiten (3):  « 1 2 [3]


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