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Steam

Direct2Drive beendet Steamworks-Boykott

17.07.2010 | 01:08 Uhr | von Trineas
17.574 Hits
48 Kommentare
1 viewing
Update:

Mittlerweile gibt es auch ein offizielles Statement von Julie Uhrman, der verantwortlichen Managerin von IGN, zu dem Direct2Drive gehört: "Wir haben unsere Kunden befragt und sie haben uns gesagt, dass sie kein Problem damit haben, wenn ein Spiel mit einem Drittanbieterprogramm verknüpft ist. Und wir hören auf unsere Kunden." Ob auch weitere Steamworks-Spiele über D2D angeboten werden ließ sie offen, das werde von Fall zu Fall entscheiden.

Original-Meldung vom 12.07.2010:

"Trojanisches Pferd"; mit diesen Worten bezeichnete ein Sprecher der digitalen Distributionsplattform Direct2Drive die Steamworks-Entwicklertools im vergangenen Herbst, wir berichteten. Anlass für diese Aussage war, dass Call of Duty: Modern Warfare 2 eben dieses von Valve entworfene Featureset nutzt und das Spiel deshalb auch über Steam aktiviert werden muss. Der zu IGN gehörende Online-Shop weigerte sich daraufhin den Shooter in sein Sortiment aufzunehmen und wählte dieses Vorgehen auch bei allen anderen Steamworks-Spielen der letzten Monate.

Thumbnail Thumbnail Thumbnail Thumbnail
Auslöser des Steamworks-Boykott: Call of Duty: Modern Warfare 2

Auch die Konkurrenten GamersGate und Impulse schlossen sich diesem Boykott an. Mit der Weigerung die Spiele zu verkaufen versuchten sie die Publisher dazu zu bringen, Steamworks nicht mehr zu nutzen. Erst vor wenigen Wochen sagte Stardock CEO Brad Wardell in einem Interview, dass sich Publisher zunehmend gegen Steamworks aussprechen würden. Tatsächlich wurden aber zahlreiche PC-Spiele (u.a. Aliens vs Predator, Metro 2033, Just Cause 2 und Napoleon: Total War) in diesem Jahr mit Steam-Bindung veröffentlicht und weitere Steamworks-Titel (Civilization 5, Fallout: New Vegas und Kane & Lynch 2) sind bereits angekündigt.

Offenbar will bzw. kann der nach Steam zweitgrößte Online-Distributor nicht auf diese Umsätze verzichten, denn ohne Ankündigung oder Begründung tauchte nun vor kurzem Call of Duty: Modern Warfare 2 im Direct2Drive-Shop auf. Auch die beiden kostenpflichtigen DLCs werden über die Plattform vertrieben, in der Beschreibung gibt es einen kurzen Hinweis auf Steam. Valve hatte auf die Boykott-Drohung im Vorjahr nur indirekt reagiert und erklärt, dass das eine Angelegenheit zwischen Hersteller und den anderen Anbietern sei und sie sich nicht einmischen werden. Steamworks wurde erstmals im Jahr 2008 vorgestellt und wurde seitdem in zahlreichen Drittanbieterspielen verwendet. Die Nutzung ist sowohl für Entwickler als auch Spieler völlig kostenlos.

Kommentare (48)
Kommentar schreiben | Erweiterten Kommentar schreiben | Kommentare im Forum Seiten (3):  « 1 [2] 3 »


# 21
Crushed Wall
ON
Zitat:
Original von John Freeman

Wofür zahl ich dann eigentlich 50 €, wenn ich es dann nur einmal aktivieren und es nicht tauschen kann?
Ich kann leider kein Geld scheissen.


Die Zeiten mit "komm ich leih dir mal das Spiel hier aus, dann kannst du es übers Wochenende zocken" sind schon lange vorbei.
Eigentlich war der Tausch und Weiterverkauf noch nie erlaubt, nur haben die Publisher dank des Internets nun eine Möglichkeit gefunden dies auch wirklich aktiv unterbinden zu können.
Mich persönlich stört das nicht, da ich meine Spiele eh nie weiterverkaufen würde selbst wenn sie mir nach dem Kauf nicht gefallen haben, und dank Steam hab ich sogar die Garantie das ich sie auch noch installieren kann, wenn meine DVDs schon lange zerkratzt und schrottreif sind.
Post 12.07.2010, 15:30 Uhr
# 22
derKenny
ON
Zitat:
Original von Juliandingens

...Eigentlich war der Tausch und Weiterverkauf noch nie erlaubt...


ich als extrem unwissender pc user mag doch gerne mal wissen wo dies geschrieben steht... weiterverkauf verboten... uiuiui... da muss ich wat verpasst haben^^

und mag gut sein das du gerne all deine spiele behalten magst, aber wer nicht grade genug knete auf seinem konto hat und halbwegs intelligent ist aus diesen dann noch geld zu machen... warum nicht?
Post 12.07.2010, 15:53 Uhr
# 23
Crushed Wall
ON
Lies den Post über meinem, da wird es genau erklärt.
Post 12.07.2010, 15:59 Uhr
# 24
Trineas
ON
Zitat:
Original von CarnifexX

und warum muss man das bei retailgames auch machen? kann ja auch keiner sinnvoll erklären.


Warum sollte die Retail-Version keine Auto-Updates oder einen Serverbrowser haben?
Post 12.07.2010, 16:22 Uhr
# 25
derKenny
ON
Achso also dieses 'fundierte' Fachwissen... lol

wäre der tausch und weiterverkauf wirklich 'nie erlaubt' bzw verboten dann sollte mal wer nen anonymen Tipp abgeben... ich glaube zu wissen das gamestop sowas fieses und verbotenes nämlich selber öffentlich anbietet^^

also mehr als den zitat vom vordermann könnte man ja schon bringen um mir zu zeigen das dies wirklich 'noch nie erlaubt' gewesen sei... denn erlaubt scheint es ja wirklich zu sein ;)
Post 12.07.2010, 16:22 Uhr
# 26
phreazer
ON
Der Weiterverkauf oder Tausch dürfte wenn dann ohnehin nur auf vertraglicher Ebene, eben in Form der EULA, Restriktionen unterliegen, allerdings sind die EULA ja ohnehin meist nicht wirksam, weil sie erst nach dem Kauf einsehbar sind. Oder aber die Einschränkungen sind für die Seite des Konsumenten nicht zumutbar. Tja, ich schätze das kommt darauf an, wann und wie die Nutzungsvereinbarungen zugänglich sind und wie sie gestaltet wurden (analog ist in AGB ja auch nicht alles zulässig). Was die Accountbindung bei Steam angeht, gibt es ja schon ein BGH-Urteil http://www.hlportal.de/?sec=forum&site=thread&thread_id=21083 . Allein die Begründung fehlt noch.
Post 12.07.2010, 16:42 Uhr
# 27
John Freeman
ON
Zitat:
Original von derKenny

ich glaube zu wissen das gamestop sowas fieses und verbotenes nämlich selber öffentlich anbietet^^


Stimmt. Ich tausche regelmäßig PS3-Games bei Gamestop. Das kann nicht illegal sein, wie manche hier behaupten. Es ist einfach reine Geldmache. :mad:
Post 12.07.2010, 17:13 Uhr
# 28
lis
ON
Soweit ich das lese, darfst du Software, die du mit Datenträger und Lizenz gekauft hast, in gleicher weise auch weiterverkaufen, also mit Datenträger und Lizenz (was, wenn ich mich recht entsinne, in vielen Fällen eh das Gleiche ist). Anderslautende Bestimmungen in EULA oder AGB sind damit nicht wirksam, der Hersteller hat kein Recht dieses zu bestimmen, selbst wenn diese Bestimmungen prinzipiell gültig sein sollten, was sie, wie oben schon von jemandem geschrieben, nicht zwingend sein müssen.

Das Landgericht München hat wohl gesagt, dass man eine Lizenz nicht ohne den dazugehörigen Datenträger verkaufen darf, oder, wenn es einen solchen nicht gibt, wohl garnicht. Aber darüber diskutiert ihr ja nicht.

Ich habe eigentlich gedacht, dass die Tatsache, dass ein recht hohes deutsches Gericht (Bundesgerichtshof) sogar den Weiterverkauf von OEM-Lizenzen erlaubt hat, noch etwas präsenter ist.

Aber: Ich bin kein Anwalt. :>

Schönen Abend.

Edit: Ach, was das verleihen angeht. Ich wüsste spontan nichts, was dagegen spricht, wenn man es unentgeltlich macht und die Software in der Zeit nicht nutzt.
Post 12.07.2010, 18:03 Uhr
# 29
F1ux
ON
Zitat:
Original von John Freeman

Zitat:
Original von derKenny

ich glaube zu wissen das gamestop sowas fieses und verbotenes nämlich selber öffentlich anbietet^^


Stimmt. Ich tausche regelmäßig PS3-Games bei Gamestop. Das kann nicht illegal sein, wie manche hier behaupten. Es ist einfach reine Geldmache. :mad:


Da tauscht man aber letztendlich auch nur den Datenträger, nicht den Content an sich. Und bei Steam gibt es halt in dem Sinne keinen Datenträger, wo eine altersbedingte Verschrottung bzw. Verschleiß und Abnutzung des materiellen Gutes zugrunde liegt, da man sich alle Spiele bei Steam legal und jederzeit neu herunterladen kann. Auch lässt sich jedes Game unlimitiert und jederzeit bei Steam erwerben. Und das sind zwei Faktoren, die schon aus logischen Gründen gegen einen Wiederverkauf sprechen.

Und der Bundesgerichtshof hat dem ja auch sogar zugestimmt, wie einige hier schon erwähnt haben.

Und zum Thema Geldmacherei *lach*: Spieleentwickler sind keine Wohltätigkeitsvereine. An einem Gebrauchtmarkt verdienen die nix und da sie Urheber der Games sind, ist es auch ihr Recht diesen zu unterbinden. Entweder man akzeptiert die Bedingungen oder man lässt es halt bleiben. Zum Kauf wird ja schließlich niemand gezwungen. Ansonsten soll man halt hergehen und seine eigenen Spiele entwickeln. :P
Post 12.07.2010, 19:06 Uhr
# 30
lis
ON
Zitat:
Original von F1ux

Da tauscht man aber letztendlich auch nur den Datenträger, nicht den Content an sich.


Wieso sollte man zwischen Datenträger und Content unterscheiden? Da der Content auf dem Datenträger ist, sehe ich da keine Sinnhaftigkeit. Irgendwie käme es mir schräg vor, sollte ein deutsches Gericht auf so einer Basis geurteilt haben. Selbst wenn, glaube ich noch weniger, dass ein zweites Gericht das auch noch macht.
Post 12.07.2010, 19:17 Uhr
# 31
EagleWatch
ON
Zitat:
Original von F1ux

Und zum Thema Geldmacherei *lach*: Spieleentwickler sind keine Wohltätigkeitsvereine.


Valve im Prinzip schon, die kriegen ihr Geld durch guten Kundenservice. :)
Post 12.07.2010, 19:22 Uhr
# 32
F1ux
ON
Zitat:
Original von lis

Zitat:
Original von F1ux

Da tauscht man aber letztendlich auch nur den Datenträger, nicht den Content an sich.


Wieso sollte man zwischen Datenträger und Content unterscheiden? Da der Content auf dem Datenträger ist, sehe ich da keine Sinnhaftigkeit. Irgendwie käme es mir schräg vor, sollte ein deutsches Gericht auf so einer Basis geurteilt haben. Selbst wenn, glaube ich noch weniger, dass ein zweites Gericht das auch noch macht.


Weil der Datenträger ein materielles Gut ist, und die Inhalte immateriell, ganz einfach. Erläutert hab ich das hier aber schon zig fach.

Bei Steam spielt der Datenträger aber keine Rolle, sondern dient lediglich dem Absatzmarkt im Retailhandel. Nach einer Aktivierung wird dieser aber eben nicht mehr benötigt.

Zitat:
Original von EagleWatch

Zitat:
Original von F1ux

Und zum Thema Geldmacherei *lach*: Spieleentwickler sind keine Wohltätigkeitsvereine.


Valve im Prinzip schon, die kriegen ihr Geld durch guten Kundenservice. :)


Ja, da hast du recht, ist aber bei weitem keine Selbstverständlichkeit, auch wenn das viele mit ihrer Rosaroten-Brille gerne so hätten.
Post 12.07.2010, 19:22 Uhr
# 33
lis
ON
Zitat:
Original von F1ux

Weil der Datenträger ein materielles Gut ist, und die Inhalte immateriell, ganz einfach. Erläutert hab ich das hier aber schon zig fach.


Argument, ja. Die Frage ist bloß, welche Relevanz das hat. Da es nun gängige Praxis ist, Software zu verkaufen und es gar Gerichte gibt, die sagen, dass man das darf, liegt der Verdacht nahe, dass man das schlicht wirklich darf.
Deine Einschätzung der Lage mag einer gewissen Logik folgen. Per se hat sie aber keine Auswirkung auf das Recht.

Außerdem ist der Inhalt, wenn ich mir ein Spiel im Laden kaufe, ja sehr stark an die CD gekoppelt. Verfällt diese, verfällt auch ihr Inhalt. Dadurch würden sie also durchaus indirekt abnutzen. Was _das_ nun wieder für eine Relevanz haben mag und ob man das so stehen lassen kann, weiß ich nicht, ich halte die Unterscheidung bei einem kaputtbaren Datenträger eh für nicht beachtenswert. (Das mag sich selbstverständlich ändern, wenn mal jemand bedeutsames was anderes gesagt hat.)
Post 12.07.2010, 19:35 Uhr
# 34
Crushed Wall
ON
Zitat:
Original von lis

Zitat:
Original von F1ux

Weil der Datenträger ein materielles Gut ist, und die Inhalte immateriell, ganz einfach. Erläutert hab ich das hier aber schon zig fach.


Argument, ja. Die Frage ist bloß, welche Relevanz das hat. Da es nun gängige Praxis ist, Software zu verkaufen und es gar Gerichte gibt, die sagen, dass man das darf, liegt der Verdacht nahe, dass man das schlicht wirklich darf.
Deine Einschätzung der Lage mag einer gewissen Logik folgen. Per se hat sie aber keine Auswirkung auf das Recht.

Außerdem ist der Inhalt, wenn ich mir ein Spiel im Laden kaufe, ja sehr stark an die CD gekoppelt. Verfällt diese, verfällt auch ihr Inhalt. Dadurch würden sie also durchaus indirekt abnutzen. Was _das_ nun wieder für eine Relevanz haben mag und ob man das so stehen lassen kann, weiß ich nicht, ich halte die Unterscheidung bei einem kaputtbaren Datenträger eh für nicht beachtenswert. (Das mag sich selbstverständlich ändern, wenn mal jemand bedeutsames was anderes gesagt hat.)


Und hier kommt Steam ins Spiel, denn dann verhält sich das Ganze so wie es auch auf dem Papier steht. Weiterverkauf des Mediums; ja, Weiterverkauf des Inhalts; nein. Du kannst bei einem Steamworks-Spiel nur die Schachtel und die DVD verkaufen aber nicht das Spiel selbst, außer du verkaufst deinen Acc gleich mit.
Post 12.07.2010, 19:49 Uhr
# 35
unLeed
ON
Schön das bei uns in Deutschland auch alles klar niedergeschrieben ist. So besagt der §17 UrhG: Wenn man sich ein Spiel orginal auf einem Datenträger gekauft hat, ist auch der Weiterverkauf in Deutschland erlaubt wenn....

(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__17.html

Anders sieht es bei Kopien aus

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html


Und bei Steam gibt es das Problem, dass man das Spiel nicht auf einem Datenträger erwirbt also kein materielle Werkträger. Im Urheberrechtsgesetz wird nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch immaterielle Werkstücke dem Erschöpfungsgrundsatz unterliegen. ABER eine virtuelle Datei ist genauso ein Wertgegenstand wie eine Datenträger und der Erschöpfungsgrundsatz erlaubt den weiterverkauf eines Wertgegenstand. Da gibt es also nur eins: Abwarten bis die ersten Gerichtsurteile gesprochen werden.

Also Spiel auf DVD ist klar erlaubt, Spiel von Steam oder sonst wo gedownloaded ist einfach eine Grauzone.
Post 12.07.2010, 19:55 Uhr
# 36
F1ux
ON
Zitat:
Original von lis

Argument, ja. Die Frage ist bloß, welche Relevanz das hat. Da es nun gängige Praxis ist, Software zu verkaufen und es gar Gerichte gibt, die sagen, dass man das darf, liegt der Verdacht nahe, dass man das schlicht wirklich darf.
Deine Einschätzung der Lage mag einer gewissen Logik folgen. Per se hat sie aber keine Auswirkung auf das Recht.


Wie du aber selbst festgestellt hast, spricht eben genau das Recht bzw. der BGH Valve das Recht zu, dass eine Möglichkeit des Wiederverkaufs ausgeschlossen werden darf.

Zitat:
Original von F1ux

Außerdem ist der Inhalt, wenn ich mir ein Spiel im Laden kaufe, ja sehr stark an die CD gekoppelt. Verfällt diese, verfällt auch ihr Inhalt.


Eben das gibt es ja bei Steam nicht, da die Inhalte immer wieder neu runtergeladen werden können.
Post 12.07.2010, 19:55 Uhr
# 37
lis
ON
Dass es bei Steam eine andere Fragestellung ist, ist klar und da sehe ich auch kein Problem. Man sollte da nur von außen ersichtlich machen, was ein Steamworks-Spiel für Konsequenzen hat. :>
Das Medium eines aktivierten Steamwork-Titels zu verkaufen erscheint mir allerdings ebenso sinnreich wie Grafikkartenkartons, es mag Fälle geben, in denen man sowas gebrauchen kann, meistens jedoch nicht.

Es klang mir eben nur so, dass es schon immer illegal gewesen sei Spiele und Software gebraucht zu verkaufen und das glaube ich eben nicht. Ich rede hier die ganze Zeit _nicht_ von Steam. Sollte ich das missverstanden haben ist das eventuell meine Schuld und dann bitte ich um Entschuldigung.
Post 12.07.2010, 20:03 Uhr
# 38
unLeed
ON
Zitat:
Original von lis

.... Ich rede hier die ganze Zeit _nicht_ von Steam. Sollte ich das missverstanden haben ist das eventuell meine Schuld und dann bitte ich um Entschuldigung.


Ja das ist ja ganz klar im §17 UrhG geregelt.
Wenn das Spiel in europäischen Raum veröffentlich ist und auf einem Datenträger, ist es/war es schon immer legal.
Post 12.07.2010, 20:13 Uhr
# 39
F1ux
ON
Zitat:
Original von lis

Es klang mir eben nur so, dass es schon immer illegal gewesen sei Spiele und Software gebraucht zu verkaufen und das glaube ich eben nicht.


Wenn man das Spiel in Form des Original-Datenträgers besitzt, ist es legal.
Allerdings wird es den Entwicklern trotzdem schon immer ein Dorn im Auge gewesen sein.

Zitat:
Original von lis

Ich rede hier die ganze Zeit _nicht_ von Steam. Sollte ich das missverstanden haben ist das eventuell meine Schuld und dann bitte ich um Entschuldigung.


Na super, und ich argumentiere mir hier einen weg :D

Nur Spaß, macht überhaupt nichts.
Post 12.07.2010, 20:22 Uhr
# 40
HurrDurr
ON
Falls ihr es alle noch nicht mitbekommen habt: Es ist zulässig was Steam macht. Ihr Lizensmodell, was den Weiterverkauf verbietet, bzw. nicht möglich macht ist rechtens!
http://www.golem.de/1002/73135.html
Von daher hat die ganze Diskussion sich doch schon erledigt :D
Post 12.07.2010, 22:11 Uhr


Seiten (3):  « 1 [2] 3 »


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