|
›› Willkommen! ›› 95.409.035 Visits ›› 18.316 registrierte User ›› 14 Besucher online (0 auf dieser Seite)
|
|
|
Half-Life 2 Weltweit zeitgleicher Release?
05.11.2004 | 10:13 Uhr | von Squat
|
9.627 Hits
34 Kommentare 1 viewing
|
|
Das Valve und Vivendi einen weltweit gleichzeitigen Veröffentlichungstag ( 16.11.2004) geplant haben ist schon seit längerem kein Geheimnis mehr. Neuesten Gerüchte zufolge soll es allerdings auch eine zeitgleiche Veröffentlichung geben.
War_Buddy, ein Forum User von HLFallout.net, hat angeblich von Vivendi Dänemark erfahren das Vivendi nicht nur die Steam Versionen von Half-Life 2 am gleichen Tag und zur gleichen Zeit veröffentlichen will sondern auch die Versionen in den Computerläden und Fachmärkten.
Das würde bedeuten das alle Verkäufer (Retailer) Half-Life 2 frühestens ab GMT-8 (0:00 Uhr in Seattle und 09:00 Uhr morgens bei uns, Zeitzone GMT+1) verkaufen dürften.
Bisher sind dies noch keine offiziell bestätigten Gerüchte und damit etwas mit Vorsicht zu genießen. Wir sind trotzdem gespannt!
Vielen Dank an Frapl und scube für den Hinweis!
Genre: |
Shooter |
Engine: |
Source |
Entwickler: |
Valve |
Publisher: |
Electronic Arts |
Release: |
16. November 2004 |
Plattform: |
PC, Xbox 360, PS3, Mac, Linux |
Kaufen: |
Steam | Amazon |
|
omfg
die bei ebgames stellen die games eh imma 1-2 tage vorher raus... so locken se kunden her ;D (und ich bin einer davon )
|
|
05.11.2004, 13:38 Uhr |
|
|
Zitat: Original von Squat Und wenn du nicht 18 bist sagste einfach sie gehören deinen Eltern, Bruder oder Haustier
Ne wer sollte da schon fragen?
| ...das nennt sich dann "Verletztung der Aufsichtspflicht"
und du kommst ins Heim
ne, nur Spass! Da kommt nur der erhobene Zeigefinger der Gesetzeshüter und du bekommst von deinen Eltern:
Aber das wird eh nie passieren, das müßte ja jemand anzeigen bei der Polizei und dann lachen die denjenigen der das macht am Telefon aus...
|
|
05.11.2004, 13:49 Uhr |
|
|
Dann stelle ich mir den Wecker um 5 vor 9, starte Steam, lass den rest laden (dauert sicherlich etwas da so viele gleichzeitig saugen werden ) Naja und dann mach ich mich fertig und ab geht er
|
|
05.11.2004, 13:59 Uhr |
|
|
Ja aber die frage ist doch ob die Jungs von Valve da um 0:00 im Büro sitzen und das freischalten das glaub ich irgendwie net...
Naja ich hab eh Schule...kacke
|
|
05.11.2004, 14:24 Uhr |
|
|
Völliger Dummfug. Selbst ein 5-jähriger darf indizierte Spiele besitzen und spielen, er darf sie halt nur nicht in einem Laden kaufen.
|
|
05.11.2004, 14:25 Uhr |
|
|
Dummfug
|
|
05.11.2004, 14:34 Uhr |
|
|
also ich finds cool
hab mir die Bronze Version über steam gesichert un hol mir auch noch die Collectors Edition....
|
|
05.11.2004, 14:41 Uhr |
|
|
@Catan:
Wofür um 0000 im Büro hocken?! Unter Linux gibts nen netten demon der heisst CRON, der macht das einfach zu einer uhrzeit die du ihm gibst, und an welchem tag und der übernimmt das
Ausserdem haben die doch dann ordentlich was zu feiern, wenn es raus is da werden die echt mit champus vor dem Steuerrechner sitzen und die sekunden zählen bis zum start
|
|
05.11.2004, 14:44 Uhr |
|
|
Fraglich ist nur ob VALVe (Ex-Microsoftler) Linux einsetzen - naja wie sagt man so schön: "Was der Bauer net kennt des frisst er net"
|
|
05.11.2004, 15:48 Uhr |
|
|
Zitat: Original von Artanis Völliger Dummfug. Selbst ein 5-jähriger darf indizierte Spiele besitzen und spielen, er darf sie halt nur nicht in einem Laden kaufen.
| Falsch.
Zitat: § 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 JuSchG
Keine indizierten Medien Kindern und Jugendlichen zugänglich machen!
Es ist verboten, Kindern oder Jugendlichen indizierte Medien anzubieten, zu überlassen oder zugänglich zu machen.
Das Zugänglichmachen bildet hier den Oberbegriff. Es bedeutet: Niemand darf Kindern oder Jugendlichen den Inhalt des indizierten Mediums zeigen. Dabei ist gleichgültig, ob Minderjährigen das indizierte Objekt in die Hand gegeben oder indirekt zugänglich gemacht wird. Es genügt, dass man z.B. den Videofilm selbst in den Recorder schiebt und Kinder oder Jugendliche dann zuschauen lässt. Ebenso macht jemand den Inhalt eines indizierten Buches zugänglich, wenn man Minderjährigen daraus vorliest.
In den Fällen des Anbietens und des Überlassens wird Minderjährigen das indizierte Objekt direkt in die Hand gegeben.
| Es ist im Allgemeinen straffrei, wenn Eltern ihren Kindern was zugänglich machen, veboten ist es in JEDEM Fall.
smash: Nur weil der Gründer mal bei Microsoft gearbeitet hat, muss ja nicht die ganze Firma Anti-Linux sein (afaik hat kein anderer Valve-Mitarbeiter je bei MS gearbeitet)
Allerdings gingen ja bei dem Sourcecode-Leak Gerüchte um, dass als Email-Client Outlook Express eingesetzt worden sein soll...
|
|
06.11.2004, 00:14 Uhr |
|
|
|
06.11.2004, 09:31 Uhr |
|
|
was macht ihr eigenlich für ein strech? geht einfach in den laden und hollt hl2, wenn die das nicht verkaufen will, dann geht ihr einfach mit jemand nderen der über 18 ist. ich hatte schon mit 11 spiele die über 18 sind. Und, laue ich hier amok?
|
|
06.11.2004, 09:36 Uhr |
|
|
Hehe... wer weiss?
Mal schauen, vielleicht kann ich mir doch noch irgendwo ne Kreditkarte ausleihen
Sicher ist das ganze natürlich nicht, wenn ich bis zum 15. keine habe, dann werde ich sofort... hmm... einen Freund damit beauftragen, es mir am 16. zu kaufen
Grüsse,
bestgamer
|
|
06.11.2004, 17:28 Uhr |
|
|
HL² rückt immer näher
|
|
06.11.2004, 20:18 Uhr |
|
Du musst dich einloggen, um Kommentare schreiben zu können Du hast nicht die erforderlichen Rechte einen Kommentar zu schreiben. Solltest du eine Account-Strafe haben, findest du nähere Informationen in deinem Profil unter Verwarnungen.
|
|
|
|