HALF-LIFE PORTAL
Your Gate To Valve's Games www.hlportal.de
HL PORTAL
FORUM
MISC
PARTNER

TF2 Crafting

Special Artworks by
Hayungs

Link us:
HL PORTAL

Support us:


HLPortal
auf Facebook

›› Willkommen!   ›› 95.294.795 Visits   ›› 18.316 registrierte User   ›› 29 Besucher online (0 auf dieser Seite)
    NEWS 

Half-Life 2

USK Einstufung offiziell bekannt *UPDATE*

19.10.2004 | 22:22 Uhr | von DaHias
8.453 Hits
30 Kommentare
1 viewing
Das wird vor allem die Fans unter 18 interessieren, bzw. Fans, die es einfach Leid sind, ständig diese Indizierungen und Einschränkungen miterleben zu müssen.

Einer unserer Besucher hat bei USK nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

Zitat:
Guten Tag,
danke für die Anfrage. Der Titel ist so unter www.usk.de verzeichnet:

Half - Life 2
Label: Vivendi Universal Interactive Publishing

Alterseinstufung: keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG

Prüfdatum: 15.09.2004
Sprache: englisch System: PC
USK Nr.: 11716/04 Genre: Shooter

Freundliche Grüße

K.-Peter Gerstenberger
USK - Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle


Demnach wird Half-Life 2 also nur für Käufer im Alter von 18 Jahren oder älter so ohne weiteres zu bekommen sein. Eine Indizierung ist damit also schon einmal völlig ausgeschlossen.

Danke an apo für den Hinweis!

Update:

gamestar.de informiert darüber, dass das USK-Label auch für Counter-Strike Source gilt:

Zitat:
Half-Life 2 hat von der USK gestern die Einstufung "keine Jugendfreigabe" erhalten. Dies gilt auch für die Basisdaten von Counterstrike Source, die bei dieser Prüfung ebenfalls vorlagen.


Half-Life 2

Genre: Shooter
Engine: Source
Entwickler: Valve
Publisher: Electronic Arts
Release: 16. November 2004
Plattform: PC, Xbox 360, PS3, Mac, Linux
Kaufen: Steam | Amazon

Kommentare (30)
Kommentar schreiben | Erweiterten Kommentar schreiben Seiten (2):  « 1 [2]


# 21
happyernst
ON
Ich überleg jetzt nur was ich zuerst Zocken soll?

Deutsche Version und danach Orginal oder umgedreht .. !

hmmmmmm..... :)
Post 20.10.2004, 06:07 Uhr
# 22
DesTiLaTor
ON
lol alles n weng verwirrent ^^

find aber gut das es nicht indiziert werden kann...hat mich bei c&c generals voll an gekotzt (umbenannt in generäle für den deutschen markt :-P )
Post 20.10.2004, 08:14 Uhr
# 23
Hatsni
ON
Zitat:
Original von happyernst

Ich überleg jetzt nur was ich zuerst Zocken soll?

Deutsche Version und danach Orginal oder umgedreht .. !

hmmmmmm..... :)


du kannst entweder zuerst die deutsche version spielen und dann die original oder die deutsche zwei mal hintereinander, ist nämlich das gleiche...
Post 20.10.2004, 08:49 Uhr
# 24
apo
ON
Der USK lag auch "Counterstrike Source" vor, das ebenfalls keine Jugendfreigabe erhielt.
Post 20.10.2004, 13:27 Uhr
# 25
Frapl
ON
Zitat:
Original von Koraktor

Womit meine Frage ja immer noch nicht beantwortet ist. :D
Es macht einfach keinen Sinn, dass Spiele mit der Bewertung "ab 18" nicht mehr indiziert werden können, da ersteres ja von der USK und letzteres von der BPjM durchgeführt wird.


Also meiner Auffassung nach war Indizierung die einzige Möglichkeit ein "USK18" zu "simulieren". Seit dem die USK's eingeführt wurden kann kein Spiel mehr indiziert werden, wenn die USK eine Freigabe vergeben hat und sei es eben "ab 18". Nur wenn sich die Verkaufsversion sich von der getesteten Version unterscheidet, kann diese wieder indiziert werden, da diese noch keine USK bekommen hat. Ich glaube das war der Fall bei der ersten "Far Cry" Verkaufsversion.

Und eigentlich soll "USK18" ja auch bedeuten, dass niemand unter 18 sich selbst das Spiel zulegen kann. Es sei denn über Dritte, aber das geht ja auch bei Indizierung.

Keine Ahnung ob das nun wirklich so stimmt... :D
Post 20.10.2004, 13:34 Uhr
# 26
tuacker
ON
Ich finds cool das für CS:S das selbe gilt :)
Post 20.10.2004, 13:39 Uhr
# 27
Catan
ON
Zitat:
Original von Knubbel

^^ Gibs nur ein Bug die die Gutschein haben können sich das Spiel so holen und kann ja auch mal vorkommen das sich ein 12 Jähriger die fette Grafikkarte kauft ;)


Da haste Recht aber ich denk mal wenns nich so wär könnten die auch einfach die daten der eltern eingeben und dann hätten sies auch.
Post 20.10.2004, 15:00 Uhr
# 28
lib
ON
Zitat:
Original von StuffedLion

Zitat:
Original von lib

ist eigentlich gar nicht schlecht. ich finde eine einstufung ab 18 jahren gerechtfertigt, wenn man bedenkt, dass Half-Life 1 (die original versioN) indiziert wurde (was im Endeffekt einem USK18-Rating entspricht). Besser USK 18 und kein gelbes Blut, Roboter etc...


indizierung hat nichts mit einer ab 18 einstufung zu tun und auch nichts mit zensur.

ohne jugenfreigabe bzw ab 18 bedeutet einfach nur, dass das spiel nur an volljährige gegen altersnachweis abgegeben werden darf.

indizierung heißt dagegen, dass das spiel nur noch an volljährige abgegeben werden darf und darüber hinaus nicht mehr beworben und offen ausgestellt werden darf. es darf also nur noch unter der ladentheke auf nachfrage verkauft werden.

und zensiert wird gar nichts - wir leben in einem demokratischen rechtsstaat und es steht im grundgesetzt unseres landes, dass eine zensur nicht stattfindet. die hersteller unterwerfen sich aber oft einer selbst"zensur", um einer indizierung oder einer ab 18 einstufung zu entgehen.

gruß
Lion


tut mir leid, aber du hast nicht richtig gelesen was ich geschrieben habe. Ich meinte, dass ein USK 18 Rating richtig ist.
Den Begriff "Indizierung" habe ich nur in zusammenhang mit HL1 erwähnt. Ich weiss aucvh selbst, wo der Unterschied zwischen Indizierung und USK18 liegt.

Ich bin selber ein Kritiker der BPjM´, du brauchst mich also nicht auf die labile Grundlage der Indizierung genannten Zensur hinzuweisen :)
Leider isdt aber das Grundgesetz gegen uns. Das Zitat "eine Zensur findet nicht statt" ist mit vorsicht zu geniessen. Im GG heisst es wörtlich:

Zitat:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


Im Endeffekt reicht also das JSchG um das Zensurverbot aufzuheben. Leider.
Post 20.10.2004, 19:37 Uhr
# 29
Blackwolf
ON
wt;? naja ich spiele es trotzdem
Post 20.10.2004, 20:35 Uhr
# 30
TheMasterTeacher
ON
bin zwar 17 aber meine freunde sind ja alt genug um mir das spiel zu holen und Freunde helfen sich gegenseitig
Post 06.11.2004, 11:51 Uhr


Seiten (2):  « 1 [2]


Du musst dich einloggen, um Kommentare schreiben zu können

Du hast nicht die erforderlichen Rechte einen Kommentar zu schreiben.
Solltest du eine Account-Strafe haben, findest du nähere Informationen in deinem Profil unter Verwarnungen.


FB | Tw | YT | SC
LOGIN
User oder E-mail:


Passwort:


oder
Registrieren
Passwort vergessen?
OpenID-Login
UMFRAGE
Half-Life: Alyx in VR - was hälst du davon?
   
   
NEWSLETTER
   
E-Mail Adresse:
   

    USER ONLINE 
Insgesamt sind 29 Benutzer online. Davon sind 0 registriert:
    SITE OPTIONS 
- Zu Favoriten hinzufügen
- Als Startseite festlegen (IE only)
- Fehler auf dieser Seite?