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Steam

Verbraucherschutz mahnt Valve ab

11.10.2012 | 17:26 Uhr | von Trineas
27.938 Hits
179 Kommentare
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Update:

Nachdem Valve die vom Verbraucherzentrale Bundesverband gesetzte Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 26. September unkommentiert verstreichen ließ, legte der Verein kurzerhand eine neue Frist für den 10. Oktober fest. Diese wurde von Valve nun ebenfalls ignoriert, wie die Website looki.de berichtet. Der Steam-Betreiber zieht es offenbar vor, den Fall von einem ordentlichen Gericht klären zu lassen, sollte es zu einer Klage kommen. Sicher ist diese allerdings noch nicht, zurzeit werden laut der Website weitere Schritte erst einmal geprüft. Bereits einmal weigerte sich Valve eine Unterlassungserklärung abzugeben. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die damaligen Vorwürfe des vzbv falsch waren und Valve rechtlich korrekt gehandelt hat, wie der Bundesgerichtshof 2010 in seinem Urteil bestätigt hat.

Originalmeldung vom 17. September 2012:

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Abmahnung gegenüber Valve ausgesprochen. Grund dafür ist eine Änderung der Steam-Nutzungsbedingungen (SSA) Anfang August, wir berichteten. Dabei geht es aber nicht um den Inhalt - das neue SSA dürfte durch eine eigene Niederlassung von Valve in einem EU-Mitgliedsstaat sogar die Rechte der Nutzer stärken - sondern dass eine Ablehnung dazu führt, dass die Spieler nicht mehr auf den Steam-Account und somit auch nicht mehr auf die gekauften Spiele zugreifen können. Valve wurde bis zum 26. September 2012 Zeit gegeben eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ob das Entwicklungsstudio dem nachkommen wird, ist allerdings fraglich.

Neben der offiziellen Mitteilung der vzbv gibt es auch eine Meldung auf der Website surfer-haben-rechte.de, die ebenfalls zu den Verbraucherzentralen gehört. Darin findet sich die durchaus interessante Information, dass der vzbv durch den Betreiber der Seite theorigin.de beraten wurde. Die "fachliche Expertise" von ihm und seinem Team soll den Bundesverband bei seiner Abmahnung unterstützt haben. Warum gerade diese Personen ausgewählt wurden geht aus dem Text nicht hervor. Ein Blick auf die genannte Seite zeigt jedenfalls nicht nur einen großen Werbebanner zum direkten Steam-Konkurrenten gog.com, sondern man findet auch Aussagen, wie dass "sich die Spieler von Valves Vorgehen erpresst fühlen" und den Ausdruck "Pistole auf die Brust gesetzt".

Warum die Seite offenbar im Namen aller Spieler sprechen kann und wieso derartige Begriffe im Zusammenhang mit dem Akzeptieren von Nutzungsbedingungen einer Spieleplattform gewählt werden müssen, entzieht sich unserer Kenntnis. Ebenfalls interessant ist, dass der vzbv in derselben Mitteilung auch das Unterbinden des Gebrauchthandels durch Steam beanstandet. Musste doch der Verband erst 2010 eine schmerzliche Niederlage einstecken, als der Bundesgerichtshof genau in diesem Punkt dem Betreiber Valve recht zugesprochen hat. Der Fall ging auf das Jahr 2004 zurück und wanderte durch alle Instanzen. Auch damals verlangte die Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung von Valve.

Kommentare (179)
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# 161
Flutterguy
ON
Zitat:
Original von RATman

Und selbst wenn ein Richter dann so ein gebaren dann auch noch für rechtens erklärt, heist das auch noch nicht das das richtig ist. Denn aus genau diesem Grund gibt es hierzulande mehrere Gerichtsinstanzen. Es kann schließlich nicht sein, das solche Entscheidungen von einem einzigen (gekauften) Richter abhängen.


Achso, also wenn das Gerichtsurteil deiner Meinung entspricht, dann hat es alles richtig gemacht. Aber wenn es was anderes sagt, dann ist wohl der Richter korrupt und gekauft. Oder vllt ist er ja auch einfach bösartig?
Wie kommst du denn darauf, dass deine Meinung bezüglich des Themas gleich die einzig richtige ist. Du sagst anderen was für eine "Diskussion hilfreich" sein soll, hälst deine Meinung aber gleich für die einzig Richtige. Jeder der das anders sieht ist dumm oder bezieht einen Nutzen daraus. Das ist die beste Einstellung um eine Diskussion zu führen :rolleyes:

Zitat:
Original von RATman

Und weil du die ganze Zeit darauf herumreitest was Recht ist und was nicht.
Es wurde höchst Richterlich entschieden, das es in Europa erlaubt ist, gebrauchte Software weiter zu verkaufen. Seit wann hat Valve also das Recht, uns dieses Recht einfach zu verwehren?


Wies hier schon erwähnt wurde: Das heißt nicht, dass du auch ein Recht darauf hast Software weiter zu verkaufen. Außerdem gehört das nicht zum Thema.

Und überhaupt. Das, was du (bzw viele hier) die ganze Zeit beklagen war schon so, seit es Steam gibt. Und es ist auch nicht nur auf Steam so. Es war so bevor du der SSA zugestimmt hast, während du der SSA zugestimmt hast und es ist auch noch so geblieben nachdem du der SSA zugestimmt hast. Du kannst der SSA nicht zustimmen und anschließend meckern, dass man mit dem System nicht einverstanden ist. Denn wenn du das nicht bist, dann hättest du dir keinen Steam Acc machen sollen, kein Geld über Steam ausgeben sollen und dann müsstest du dir jetzt auch keinen Ärger deswegen machen.

Zitat:
Original von RATman

Wenn du für etwas gezahlt hast, dann kann man dir das nicht einfach wegnehmen, solange du nichts falsch gemacht hast.


Wenn du der SSA nicht zustimmst, hast du in diesem Fall was falsch gemacht wenn du das so ausdrücken willst. Fall gelöst :rolleyes:

Wie gesagt, im Moment gibt es ja noch keine SSA Änderung gegen die man großartig vorgehen müsste. Und sollte doch mal eine kommen hat man immer noch die Möglichkeit gegen diese spezifische Änderung zu klagen.
Post 12.10.2012, 22:05 Uhr
# 162
RATman
ON
Zitat:
Original von Flutterguy

Und sollte doch mal eine kommen hat man immer noch die Möglichkeit gegen diese spezifische Änderung zu klagen.


In der letzten Änderung hat Valve schonmal Sammelklagen ausgeschlossen. Hierzulande wäre solch eine Klausel ungültig, aber dort eben nicht. Bei der nächsten steht vielleicht drin, das Klagen generell ausgeschlossen sind, und immer vor ein Schiedsgericht gehen. Was dann? Dann guckst du in den Mond.
Selbst wenn diese Klausel hier ungültig ist, Der Gerichtsstand von Valve bleibt dennoch Amerika.

Zitat:
Original von Flutterguy

Es war so bevor du der SSA zugestimmt hast, während du der SSA zugestimmt hast und es ist auch noch so geblieben nachdem du der SSA zugestimmt hast. Du kannst der SSA nicht zustimmen und anschließend meckern, dass man mit dem System nicht einverstanden ist.


Ich habe damals Half Life 2 gekauft (im Laden) ohne irgendwelche Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. Beim installieren wurde ich gezwungen Steam zu installieren, obwohl ich das nicht wollte und brauchte.
Ich habe das Spiel aber schon gekauft, und war gezwungen den Scheiß zu akzeptieren, denn sonst wäre das Geld weg, ohne das ich was davon habe.
Also erzähl mir hier nicht das ich ne Wahl gehabt hätte.
Und nein, der MediaMarkt hat das Spiel nicht zurückgenommen, da die Verpackung bereits geöffnet war. Ich MUSSTE den Mist akzeptieren.

Zum Rest deiner Antwort: Ich persönlich und auch viele andere beklagen das Steam-System schon von Anfang an, nicht erst seit dieser "News" hier.
Ich beklage das auch nicht nur bei Steam, sondern bei allen anderen auch. Vielleicht kannst du das mal so gelten lassen und nicht immer wieder etwas gegenteiliges behaupten, von wegen "war doch schon immer so, was jammert ihr jetzt auf einmal rum".
Ich habe nichts gegen Steam an sich, deswegen nutze ich es auch. Ich habe etwas dagegen, das ein Konzern so viel Macht über mein Hobby hat, das er es mit einem einzigen Knopfdruck plötzlich auslöschen kann.
Auch wenn du es immer wiederholst ändert es nichts dran. Wenn man einen Kauf tätigt, zu bestimmten Bedingungen, kann man diese Bedingung nicht einfach rückwirkend ändern und den Kauf damit ungültig machen (jedoch das Geld behalten). Dabei geht es nicht um meine Meinung, wie du das hier gerne darstellen willst, sondern um gesunden Menschenverstand. Denn wenn man so etwas zulässt und es sich in der Gesellschaft etabliert, dann darfst du mal raten wo wir in 10 Jahren sind...
Dann steht auf einmal der MediaMarkt vor der Tür und holt deinen Fernseher ab, den du vor 5 Jahren gekauft hast, es sei denn du Unterschreibst einen Wisch, mit neuen AGB.
Post 12.10.2012, 23:14 Uhr
# 163
Sven58
ON
Zitat:
Original von RATman

Ich habe damals Half Life 2 gekauft (im Laden) ohne irgendwelche Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. Beim installieren wurde ich gezwungen Steam zu installieren, obwohl ich das nicht wollte und brauchte.
Ich habe das Spiel aber schon gekauft, und war gezwungen den Scheiß zu akzeptieren, denn sonst wäre das Geld weg, ohne das ich was davon habe.
Also erzähl mir hier nicht das ich ne Wahl gehabt hätte.
Und nein, der MediaMarkt hat das Spiel nicht zurückgenommen, da die Verpackung bereits geöffnet war. Ich MUSSTE den Mist akzeptieren.


Ich hab hier rein zufällig meine Kopie von Half-Life 2 liegen und auf der Rückseite steht ganz klar und deutlich:
Zitat:
HINWEIS: Um dieses Produkt verwenden zu können, müssen sie dem Steam Subscriber Agreement (SSA) zustimmen. Aktivieren sie dieses Produkt per Internet, indem sie ein Steam-Konto beantragen und das SSA akzeptieren. Bitte informieren sie sich vor dem Kauf unter www.steampowered.com/agreement über den Inhalt des SSA. Wenn sie mit den Bestimmungen des SSA nicht einverstanden sind, geben sie dieses Spiel ungeöffnet an ihren Händler gemäß seinen Rückgabebestimmungen zurück.


Und jetzt erzähl mir nicht, dass das auf deiner Verpackung nicht drauf steht.
Außerdem hat das Datum des Urteilspruches herzlich wenig mit dem Gesetz selbst zu tun. Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt, was ich sagen wollte ist das der Gedanke bzw. das Gesetz auf dem dieses Urteil basiert veraltet ist. Das letztere ist selbstverständlich bloß meine Meinung.

MFG
Post 13.10.2012, 00:24 Uhr
# 164
Flutterguy
ON
Zitat:
Original von RATman

In der letzten Änderung hat Valve schonmal Sammelklagen ausgeschlossen. Hierzulande wäre solch eine Klausel ungültig, aber dort eben nicht. Bei der nächsten steht vielleicht drin, das Klagen generell ausgeschlossen sind, und immer vor ein Schiedsgericht gehen. Was dann? Dann guckst du in den Mond.
Selbst wenn diese Klausel hier ungültig ist, Der Gerichtsstand von Valve bleibt dennoch Amerika.


Zitat: "Als Kompromiss bietet die Spieleschmiede allerdings auch an, Streitigkeiten, die nicht zusammen mit dem Steam-Support gelöst werden können, von einem Schiedsgericht lösen zu lassen. Sofern die Forderung unter 10.000 US-Dollar beträgt und laut dem Schiedsrichter nicht maßlos überzogen ist, übernimmt Valve - egal wie das Verfahren ausgeht - die anfallenden Gerichtskosten. Auf EU-Bürger hat das allerdings keine Auswirkungen, im Gegenteil, dadurch, dass Valve nun eine Niederlassung in Luxemburg eröffnet hat, könnte es für Europäer sogar mehr Rechtssicherheit geben."

Hab ich grad noch in eine der älteren News gefunden.
Ich bin mir sicher, dass eine unzumutbare Änderung der SSA nicht ungestraft bleiben würde. Würde man eine Änderung der SSA verbieten, würde man Steam die Möglichkeit nehmen, sich weiterentwickeln zu können. Gibt es unterschiedliche Steam Versionen wird eine der Grundideen von Steam über den Haufen geworfen. Ich sehe darin einfach keinen Nutzen, für niemanden.

Zitat:
Original von RATman

Ich habe damals Half Life 2 gekauft (im Laden) ohne irgendwelche Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. Beim installieren wurde ich gezwungen Steam zu installieren, obwohl ich das nicht wollte und brauchte.
Ich habe das Spiel aber schon gekauft, und war gezwungen den Scheiß zu akzeptieren, denn sonst wäre das Geld weg, ohne das ich was davon habe.
Also erzähl mir hier nicht das ich ne Wahl gehabt hätte.
Und nein, der MediaMarkt hat das Spiel nicht zurückgenommen, da die Verpackung bereits geöffnet war. Ich MUSSTE den Mist akzeptieren.


Dann hättest du auf der Rückseite des Covers mal nachlesen sollen was du benötigst um dieses Spiel zu spielen. Ist auch sonst immer eine gute Idee.


Zitat:
Original von RATman

[...]


Worauf ich hinauswill ist eher, warum du denn dann überhaupt Steam geholt bzw behalten hast. Sogar nach Half-Life 2 (du warst allerdings schon dazu nicht gezwungen siehe oben) hättest du dem ganzen schließlich einfach einen Riegel vorschieben können. Wenn du so strikt dagegen bist, wie es geregelt ist, warum dann überhaupt in Steam investieren?
Post 13.10.2012, 01:42 Uhr
# 165
RATman
ON
Du willst mir also erzählen das du JEDESMAL wenn du etwas kaufst, sei es nun online oder im Handel IMMER die KOMPLETTEN Nutzungsbedingungen der Software, des Händlers und möglicherweise noch des Bezahlsystemes durchliest? Und wenn du im Laden so eine Verpackung liegen siehst, läufst du also erst nach Hause, liest dir im Internet die SSA durch, und gehst zurück in den Laden um die CD/DVD (ect.) zu kaufen?
Glückwunsch... Dann lebst du ja in einer perfekten Welt, und dir kann absolut nichts passieren.
Da wir das ja nun geklärt haben, können wir bitte wieder zurück zur Realität kommen? Ja?

Da sich inzwischen jede Firma mithilfe solcher Ellenlangen unmöglich lesbaren Pamphlets in alle Richtungen absichert, hättest du eurer Argumentation zu folge absolut null Chancen mehr, dich gegen irgendetwas zu wehren. Auf jedem Beipackzettel zu Medikamenten stehen Tonnenweise Nebenwirkungen. Auf vielen steht drauf, das du sterben kannst, und du nimmst sie trotzdem, weil dir keine Wahl bleibt. Hinterher kannst du dich nichtmal beschweren, weil "es stand ja drauf".
Steam ist nicht optional. Sonst wäre diese ganze Diskussion überflüssig. Steam ist verpflichtend. Du musst alles akzeptieren, oder du verzichtest auf einen Großteil der Spiele die es heute am Markt gibt. Wenn man zu Steam noch die ganzen anderen Plattformen nimmt, kann man sich ein anderes Hobby suchen. Beihnahe der gesamte Spielemarkt wird bald von zwei, drei Großindustriellen beherrscht. Die haben dann die Macht quasi über Nacht allen Menschen auf der Welt, den Zugang zu ihren Spielen abzuschalten.
Der nächste Schritt ist dann, eine Monatliche Gebühr für diese Services. (steht jetzt schon in den SSA von Steam)
Und das findet ihr OK?
Na dann: Gute Nacht.
Post 13.10.2012, 01:45 Uhr
# 166
Flutterguy
ON
Zitat:
Original von RATman

Du willst mir also erzählen das du JEDESMAL wenn du etwas kaufst, sei es nun online oder im Handel IMMER die KOMPLETTEN Nutzungsbedingungen der Software, des Händlers und möglicherweise noch des Bezahlsystemes durchliest? Und wenn du im Laden so eine Verpackung liegen siehst, läufst du also erst nach Hause, liest dir im Internet die SSA durch, und gehst zurück in den Laden um die CD/DVD (ect.) zu kaufen?
Glückwunsch... Dann lebst du ja in einer perfekten Welt, und dir kann absolut nichts passieren.
Da wir das ja nun geklärt haben, können wir bitte wieder zurück zur Realität kommen? Ja?


Nein. Aber ich lese die Vorraussetzungen auf der Rückseite des Covers, bevor ich ein Spiel kaufe...

Zitat:
Original von RATman

[...]


Ich finde, du übertreibst maßlos. Aber wie dem auch sei. Ich schätze ich werde mich einem meiner Vormänner anschließen: Letztlich wird der Verbraucherschutz es entweder gut sein lassen oder, was viel warscheinlicher ist, das Gericht wird die Sache klären. Bis dahin sitzt diese Diskussion in einer Sackgasse fest.
Post 13.10.2012, 02:20 Uhr
# 167
[CIA]6339
ON
Zitat:
Original von Flutterguy

Letztlich wird der Verbraucherschutz es entweder gut sein lassen oder, was viel warscheinlicher ist, das Gericht wird die Sache klären. Bis dahin sitzt diese Diskussion in einer Sackgasse fest.


Die sitzt überhaupt nicht fest. Genausowenig wie danach, wenn etwas entschieden sein wird. Unterschiedliche Meinungen gibt es jetzt und danach und darüber wird diskutiert.
Post 13.10.2012, 07:39 Uhr
# 168
Northernstar
ON
Zitat:
Original von Sven58

HINWEIS: Um dieses Produkt verwenden zu können, müssen sie dem Steam Subscriber Agreement (SSA) zustimmen. Aktivieren sie dieses Produkt per Internet, indem sie ein Steam-Konto beantragen und das SSA akzeptieren. Bitte informieren sie sich vor dem Kauf unter www.steampowered.com/agreement über den Inhalt des SSA. Wenn sie mit den Bestimmungen des SSA nicht einverstanden sind, geben sie dieses Spiel ungeöffnet an ihren Händler gemäß seinen Rückgabebestimmungen zurück.


Und jetzt erzähl mir nicht, dass das auf deiner Verpackung nicht drauf steht.
Außerdem hat das Datum des Urteilspruches herzlich wenig mit dem Gesetz selbst zu tun. Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt, was ich sagen wollte ist das der Gedanke bzw. das Gesetz auf dem dieses Urteil basiert veraltet ist. Das letztere ist selbstverständlich bloß meine Meinung.

MFG


Es stand leider auf der Erst ausgabe von Half Life 2 Nicht drauf, erst später und nach einer Klage vor gericht wurde das auf den Packungen vermerkt

Auf der Erstausgabe steht nur "Internet Zugang" bei den Systhem Anforderungen nicht mehr und nicht weniger
Post 13.10.2012, 11:09 Uhr
# 169
phreazer
ON
Zitat:
Original von RATman

Du willst mir also erzählen das du JEDESMAL wenn du etwas kaufst, sei es nun online oder im Handel IMMER die KOMPLETTEN Nutzungsbedingungen der Software, des Händlers und möglicherweise noch des Bezahlsystemes durchliest? Und wenn du im Laden so eine Verpackung liegen siehst, läufst du also erst nach Hause, liest dir im Internet die SSA durch, und gehst zurück in den Laden um die CD/DVD (ect.) zu kaufen?
Glückwunsch... Dann lebst du ja in einer perfekten Welt, und dir kann absolut nichts passieren.
Da wir das ja nun geklärt haben, können wir bitte wieder zurück zur Realität kommen? Ja?

Da sich inzwischen jede Firma mithilfe solcher Ellenlangen unmöglich lesbaren Pamphlets in alle Richtungen absichert, hättest du eurer Argumentation zu folge absolut null Chancen mehr, dich gegen irgendetwas zu wehren. Auf jedem Beipackzettel zu Medikamenten stehen Tonnenweise Nebenwirkungen. Auf vielen steht drauf, das du sterben kannst, und du nimmst sie trotzdem, weil dir keine Wahl bleibt. Hinterher kannst du dich nichtmal beschweren, weil "es stand ja drauf".
Steam ist nicht optional. Sonst wäre diese ganze Diskussion überflüssig. Steam ist verpflichtend. Du musst alles akzeptieren, oder du verzichtest auf einen Großteil der Spiele die es heute am Markt gibt. Wenn man zu Steam noch die ganzen anderen Plattformen nimmt, kann man sich ein anderes Hobby suchen. Beihnahe der gesamte Spielemarkt wird bald von zwei, drei Großindustriellen beherrscht. Die haben dann die Macht quasi über Nacht allen Menschen auf der Welt, den Zugang zu ihren Spielen abzuschalten.
Der nächste Schritt ist dann, eine Monatliche Gebühr für diese Services. (steht jetzt schon in den SSA von Steam)
Und das findet ihr OK?
Na dann: Gute Nacht.


Auf der anderen Seite gibt es die Vertragsfreiheit und den Leuten sollte es schon zumutbar sein, den Vertragsinhalt auch selbst durchzulesen und selbstständig eine Entscheidung zu treffen, ob man den Nutzungsbedingungen zustimmen möchte (wie auch bei Mietverträgen, Kreditverträgen, usw.). Steam zwingt sich jeder selbst auf, selbst wenn ein Spiel nur auf Steam verfügbar ist, wird niemand gezwungen sich das Spiel zu kaufen. Wenn sich jeder daran halten würde, gäbe es vielleicht auch noch weitere Distributionswege für einen Titel, allerdings reicht die Anziehungskraft von AAA-Titel wohl aus um sich auf die Nutzungsbedingungen von Steam einzulassen. Der Verweis auf die Nutzungsvereinbarung per Link ist wohl die naheliegendste praktische Lösung, da ansonsten die Nutzungsvereinbarung in irgendeiner Weise direkt auf den Packungen abgedruckt werden müssten (die im Fall einer Aktualisierung veraltet wären).

Trotz Vertragsfreiheit gibt es dennoch etliche Einschränkungen, die zur Unwirksamkeit eines Vertrags oder Teile eines Vertrags führen können. In diesem Fall greifen bspw. die Vorschriften für Verbraucherverträge, was zu einer noch strengeren AGB-Prüfung führt. Was ich mich z.B. frage ist, ob es zulässig wäre, wenn Valve nach einem "Spielekauf" sofort das Abonnement kündigen könnte, was ja einen ziemlichen Nachteil für einen Abonnement darstellen würde (zumal der Abonnement wenn er um die sofortige Kündigung gewusst hätte, wohl nicht den Vertrag geschlossen hätte).

Zu dem Thema Gebrauchtsoftware hier auch nochmal ein Link zu einer News, die den Sachverhalt gut zusammenfasst.
Post 13.10.2012, 15:55 Uhr
# 170
Flutterguy
ON
Zitat:
Original von [CIA]6339

Die sitzt überhaupt nicht fest. Genausowenig wie danach, wenn etwas entschieden sein wird. Unterschiedliche Meinungen gibt es jetzt und danach und darüber wird diskutiert.


Doch die sitzt sehr wohl fest. Wenn man in einer Diskussion niemals zu einem gemeinsamen Ergebnis kommt, dann sitzt man darin nunmal fest. Und ich erkenne das entsprechende Gerichtsurteil an, egal welche Seite dann recht behalten hat. Folglich ist dieses Thema für mich nach dem Gerichtsurteil gegessen. Bis dahin steckt die Diskussion aber nunmal fest.
Post 13.10.2012, 16:32 Uhr
# 171
[CIA]6339
ON
Zitat:
Original von Flutterguy

Doch die sitzt sehr wohl fest. Wenn man in einer Diskussion niemals zu einem gemeinsamen Ergebnis kommt, dann sitzt man darin nunmal fest. Und ich erkenne das entsprechende Gerichtsurteil an, egal welche Seite dann recht behalten hat. Folglich ist dieses Thema für mich nach dem Gerichtsurteil gegessen. Bis dahin steckt die Diskussion aber nunmal fest.


Überleg mal, bis dahin steckt sie fest? Seit wann, von Anfang an sinnlos gewesen? Und danach geht sie los? Aber dann ist es Dir ja egal... :clap:
Post 13.10.2012, 16:52 Uhr
# 172
Zockerfreak112
ON
Zitat:
Original von [CIA]6339

Wie heisst's eigentlich richtig? AGB, AGBs, AGB's, 468z


Die AGB, auch im Plural. Ist bei den meisten dieser Abkürzungen so. Kein "s".


Darf ich sagen, dass ich bei dieser Debatte einer dritten Partei angehöre?
Ich finde es gut, dass der Verbrauchschutz sich der Sache annimmt um das eindeutig zu klären, finde aber ebenso, dass dieses ins Bashing gegen Valve oder Verteidiger nicht sein sollte. Da es sich hier um eine prinzipielle Sache handelt, sollte sich dieser angenommen werden, aber Valve hat noch kein "Verbrechen" begangen, weswegen der harsche Ton von einigen wenigen nicht angebracht ist.

Zitat:
Original von RATman

Wenn hier in Europa erlaubt ist, seine Software zu verkaufen, dann habe ich das auch zu dürfen ohne das mich die Firma aus Amerika daran hindert.


Hier wird wieder der selbe Fehler begangen. Dass etwas erlaubt ist, heißt nicht, dass man das Recht dazu hat. Es ist in Deutschland erlaubt zu arbeiten, aber keiner hat das Recht auf einen Arbeitsplatz. Ich darf meine Nachbarn auf der Straße grüßen, doch weder sie noch ich haben das Recht darauf, gegrüßt zu werden.

Zitat:
Original von RATman

Oder anders herum. Valve hat seine Software auf MEINEM Rechner. Auf meinem Rechner habe ICH das Hausrecht.


Nein. Du darfst dort keine Kinderpornographie haben (Strafrecht). Du darfst dort keine urheberrechtlich geschützte Software modifizieren oder vervielfältigen (Zivilrecht).

Zitat:
Original von RATman

Ich glaube du darfst da etwas nicht verwechseln. Denn ob nun hier im Forum oder in dem Lokal: wenn du für etwas gezahlt hast, dann kann man dir das nicht einfach wegnehmen, solange du nichts falsch gemacht hast.


Das stimmt. Allerdings hat man hier schon etwas "falsch" gemacht. Man hat den SSA, Teil eines Kaufvertrages, nicht zugestimmt.
Inwiefern das falsch ist, muss ein Gericht entscheiden.

Meine Prognose:
Wie auch oft vorgeschlagen, wird vermutlich bei Nichtzustimmen der Steam Account unfähig des weiteren Erwerbs von Software gemacht, bereits erworbene Software wird nutzungsfähig bleiben.
Post 14.10.2012, 23:43 Uhr
# 173
RATman
ON
Zitat:
Original von Zockerfreak112

Hier wird wieder der selbe Fehler begangen. Dass etwas erlaubt ist, heißt nicht, dass man das Recht dazu hat. Es ist in Deutschland erlaubt zu arbeiten, aber keiner hat das Recht auf einen Arbeitsplatz. Ich darf meine Nachbarn auf der Straße grüßen, doch weder sie noch ich haben das Recht darauf, gegrüßt zu werden.


Juristisch gesehen und auch Inhaltlich, ist das Unsinn. Du darfst nicht Recht mit Anspruch verwechseln.
Natürlich habe ich ein Recht auf einen Arbeitsplatz. Ich kann mir Arbeit suchen, und wenn ich eine gefunden habe, kann ich da arbeiten. Ein Arbeitgeber darf mir nicht ohne Grund (oder den falschen Gründen) den Arbeitsplatz verwehren. Wenn etwas erlaubt ist, hat man auch das Recht dazu. Das heist, es ist nicht verboten. Es darf jetzt keiner kommen und sagen: "du darfst das nicht". Auf welcher Gesetzlichen Grundlage sollte er es denn, wenn es doch erlaubt ist?
Stell dir vor, die Kassiererin an der Kasse nimmt dir deine Sachen alle weg, und sagt: " du darfst zwar hier Sachen kaufen, hast dazu aber kein Recht"
Das ist doch Blödsinn.

Ich habe das Recht, meine Software zu verkaufen, allerdings ist keiner Verpflichtet mir diese abzunehmen. Es hat niemand das Recht mir den Verkauf zu untersagen, bzw, den unmöglich zu machen. Das lässt sich noch weiter reduzieren: Laut EuGH ist es erlaubt seine Lizenzen weiter zu verkaufen.
Laut Valve aber nicht. Das heist, hier beisen sich die AGB einer Firma, mit dem Gesetz. Eigentlich sollte klar sein, das das Gesetz über den selbstgemacht Regeln einer Firma steht. Es ist eine Schande, das sich hier überhaupt noch ein Gericht drüm kümmern muss. Wie arrogant von Valve, auf die Unterlassungserklärung überhaupt nicht zu reagieren und einfach abzuwarten.
Und bei so einem Verhalten, findest du Kritik an Valve ungerechtfertigt?

Zitat:
Original von Zockerfreak112

Das stimmt. Allerdings hat man hier schon etwas "falsch" gemacht. Man hat den SSA, Teil eines Kaufvertrages, nicht zugestimmt.


Ich habe dem SSA zugestimmt und mir daraufhin Lizenzen gekauft. Das ist eine abgeschlossene Sache, Verträge die meinerseits eingehalten wurden. Mir im Nachhinein den Zugang zu diesen Lizenzen zu verwehren, nur weil ich neuen Regeln nicht zustimme, ist ungesetzlich. Dazu muss man kein Jurist sein, um das zu erkennen.
So etwas gibt es sonst auch nirgens auf dem Markt. Wenn ich etwas bezahlt habe, steht es mir zu, ohne wenn und aber.
Stell dir vor, du würdest dein Auto in einem privaten Parkhaus in der Stadt abstellen. Und der Betreiber macht einfach die Tür zu und sagt, das Auto gehört dir zwar noch, aber solange du nicht alles unterschreibst, was ich dir vor die Nase halte, bekommst du es nicht mehr wieder. So macht es Valve.

Zitat:
Original von Zockerfreak112

Meine Prognose:
Wie auch oft vorgeschlagen, wird vermutlich bei Nichtzustimmen der Steam Account unfähig des weiteren Erwerbs von Software gemacht, bereits erworbene Software wird nutzungsfähig bleiben.


Meine Prognose: es wird garnichts passieren. Valve (und auch alle anderen) machen genauso weiter wie immer. Der Grund dafür sind Millionen von Usern, die das völlig Gedankenlos und/oder egoistisch einfach so mitmachen.
Post 15.10.2012, 12:25 Uhr
# 174
Trineas
ON
Zitat:
Original von RATman

Ich habe das Recht, meine Software zu verkaufen, allerdings ist keiner Verpflichtet mir diese abzunehmen. Es hat niemand das Recht mir den Verkauf zu untersagen, bzw, den unmöglich zu machen. Das lässt sich noch weiter reduzieren: Laut EuGH ist es erlaubt seine Lizenzen weiter zu verkaufen.


Eben nicht. Nochmal ganz einfach erklärt: X hat Software an Y verkauft. Y hat diese Software dann weiter an Z verkauft. X meinte daraufhin zu Y: "Hey, das darfst du nicht, wir verklagen dich!" Das Gericht hat aber festgestellt: "Doch, Y darf das." Nirgendwo wurde gesagt, dass X dies nicht mit einem Accountsystem oder ähnlichem de facto oder völlig verhindern kann. Es wurde nur festgestellt, dass X Y nicht dafür verklagen kann. Das war alles.

Wenn es dir also irgendwie gelingen sollte Steam-Spiele weiterzuverkaufen, dann kann Valve dich dafür nicht verklagen. Das sagt das Urteil aus, sonst nichts.
Post 15.10.2012, 12:48 Uhr
# 175
HorstMcDonald
ON
Zitat:
Original von Trineas

Wenn es dir also irgendwie gelingen sollte Steam-Spiele weiterzuverkaufen, dann kann Valve dich dafür nicht verklagen. Das sagt das Urteil aus, sonst nichts.


Also kann ich meinen Steam Account jetzt doch weiter verkaufen? Bzw. für jedes neue Spiel einen neue Account einrichten und die Accounts einzeln verhökern?
Post 15.10.2012, 13:40 Uhr
# 176
RATman
ON
Zitat:
Original von Trineas

Nirgendwo wurde gesagt, dass X dies nicht mit einem Accountsystem oder ähnlichem de facto oder völlig verhindern kann. Es wurde nur festgestellt, dass X Y nicht dafür verklagen kann. Das war alles.


Hmm... keine Ahnung woher du deine Informationen hast, aber in dem Urteilstext steht was anderes, nämlich:

"Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen
Das ausschließliche Recht zur Verbreitung einer derart lizenzierten Programmkopie erschöpft sich mit dem Erstverkauf
"

Du kannst doch nicht alles in den Text hineininterpretieren, was da NICHT steht, und das was da steht vöiilg ignorieren o.O
Schließlich steht auch NICHT drin, das das keiner verhindern darf, indem er dir die Augen aussticht und deine Finger abhackt um den Verkauf zu verhindern.
Deswegen ist das noch lange nicht legal.

Valve darf sich dem Weiterverkauf nicht wiedersetzen. Nicht technisch, juristisch oder sonstwie. NICHT ist da relativ eindeutig!
Sie tun es aber trotzdem indem sie
- einem verbieten mehrere Accounts anzulegen, damit man seine Lizenz samt Account verkaufen könnte
- den Verkauf des Accountes überhaupt verbieten, da der einem nicht gehört, sondern Valve
- Accounts sperren, sobald ein Verkauf bemerkt wurde
- Accounts sperren sobald bemerkt wird, das sie ein und derselben Person gehören
usw.

Valve hat alle technischen und juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft, um sich gegen einen Verkauf der Lizenzen zu wiedersetzen. Verklagt haben die noch nie jemanden deswegen. Wozu auch, die sperren einfach rotzfrech den Account und gut ist.
Post 15.10.2012, 18:20 Uhr
# 177
barnzz
ON
"Du kannst doch nicht alles in den Text hineininterpretieren, was da NICHT steht, und das was da steht vöiilg ignorieren o.O"

Naja, du tust doch aber letztendlich auch nix anderes und legst den Urteilsspruch so aus, wie du ihn verstehst und auffasst (ist nicht böse gemeint. ^^)

Aber hier steht ja letztendlich nur, dass ein Unternehmen sich nicht dem Wiederverkauf als Tätigkeit durch den Konsumenten, widersetzen kann (sprich: er kann nicht dagegen klagen, wenn ein Konsument gebrauchte Lizenzen weiterverkauft).

Wie es sich aber verhält, wenn ein Verkauf von vorneherein gar nicht erst möglich ist (wie es eben bei Steam und Co aufgrund der Accountbindung so ist), darauf wird hier keinerlei Bezug genommen.
Post 15.10.2012, 19:54 Uhr
# 178
Zockerfreak112
ON
Zitat:
Original von RATman

Natürlich habe ich ein Recht auf einen Arbeitsplatz. Ich kann mir Arbeit suchen, und wenn ich eine gefunden habe, kann ich da arbeiten. Ein Arbeitgeber darf mir nicht ohne Grund (oder den falschen Gründen) den Arbeitsplatz verwehren. Wenn etwas erlaubt ist, hat man auch das Recht dazu. Das heist, es ist nicht verboten.


Nein, eben nicht.
Du hast das Recht auf freie Berufswahl und menschenwürdige Arbeit.
Du hast aber NICHT das Recht auf einen ArbeitsPLATZ.
Das findet sich nicht im Grundgesetz oder sonstigen Rechtstexten.
Denn das Recht auf einen ArbeitsPLATZ würde bedeuten, dass jeder Arbeitslose den Staat verklagen kann, da er ihm keine Arbeit besorgt.
Dieses Recht gibts so gut wie gar nicht auf der Welt. In der DDR gab es das jedoch. Das kann dazu führen, dass Menschen am Ende Arbeit verrichten müssen, die sie nicht wollen sondern zugeteilt bekommen.
Und wo das alles in der DDR hingeführt hat, wissen wir ja..

EDIT:
Zitat:
Original von RATman

Wenn etwas erlaubt ist, hat man auch das Recht dazu. Das heist, es ist nicht verboten.


Nein, das ist nicht zu verwechseln. Ich nehme nochmal das Beispiel von vorhin:
Es ist erlaubt, vom Nachbarn begrüßt zu werden. Ich habe aber nicht das Recht darauf, dass mich mein Nachbar jedes mal begrüßt.
Post 14.11.2012, 02:38 Uhr
# 179
Paul (Bademeister)
ON
Man muss auch betonen das Valve nicht die einzigen sind die sich dieser Methodik bedienen.
Hatte desletzt ein Update für Windows Live und da stand auch das sich die Nutzungsbedingungen geändert haben und das ich zustimmen muss um meine Spiele weiternutzen zu können.
Post 14.11.2012, 17:48 Uhr


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