Wie die Website Schnittberichte.com berichtet, wurde die (ungeschnittene) EU-Version von Left 4 Dead 2, ganz korrekt: das Trägermedium, also die DVD, laut einem Beschluss des Amtsgericht Tiergarten in Berlin vom 15. Februar 2010 bundesweit beschlagnahmt. Bereits im Dezember wurde der Zombie-Shooter von der BPjM auf Liste B des Index für jugendgefährdende Medien gesetzt. Es ist der erste Valve-Titel der in Deutschland per Gericht verboten wurde.
Was genau bedeutet dieses Urteil nun für den Spieler? Eigentlich hat es keine direkten Auswirkungen auf alle, die das Spiel bereits besitzen. Der Besitz ist nämlich nicht unter Strafe gestellt. Sehr wohl aber die Verbreitung und der Verkauf (auch an über 18-jährige) - allerdings nicht der Kauf. Der Gesetzestext im Wortlaut:
Zitat: Original von StGB § 131 Absatz 1 Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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Die geschnittene Version von Left 4 Dead 2 mit der USK-Einstufung "keine Jugendfreigabe" ist davon nicht betroffen und kann weiterhin verkauft werden. Nur sehr wenige Spiele werden
in Deutschland beschlagnahmt, dazu zählen etwa Wolfenstein 3D, Manhunt und Mortal Kombat.