naja die ss-runen sind nicht gern gesehen in der heutigen gesellschaft. zumal du da auch eine anzeige wegen verbreiten von verbotenen zeichen und das ganze gschmarri bekommen wirst wenn dich ein polizist sieht
und dabei ist das deutsche rechtssystem nicht zimperlich.
hmm des is doch aber nur von dod is des wirklich so schlimm weil man kann doch weiter nix schlimmes sehen oder? versteh ich gerade ned so
na ok ok is ja gut
wieso geklaut dasd is doch voll ritze....
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[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von El daKiff am 15.07.2007, 21:13]
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 86 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB)
Zitat: § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1.
einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2.
einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3.
einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4.
Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
kurz gefasst: SS-runen sind kein spaß. man sieht sie deutlich, sie sind verfassungswidrig. wie hoch die strafe ist muss der richter entscheiden. ist allerdings nicht billig.
/edit
und schonmal was von copyright gehört? anscheinend nicht.
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[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von MB am 15.07.2007, 21:19]
Und wenn du keine Ahnung hast was SS-Runen sind: Guck auf den Kragen des Deutschen bei deinem T-Shirt.
jaaaaaaaaaaa is ja gut leute is ja alles ok mei oh mei ned imma gleich so bös ja, fang gleich an zu heulen ne aber ich versteh des schon ihr meins ja nur gut dewegen änder ich des !