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Forum > Half-Life Portal > News > Entwickler: Cliffy B: Valve genauso behandeln wie EA
Status: Offen
62 Beiträge
Letzter Beitrag Seiten (5):  « 1 2 3 [4] 5 »


Autor Beitrag
# 46
ilv  (33)
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Bullsquid
2.202 Punkte
Dabei seit: 05.06.2009
936 Beiträge
Zitat:
Original von Zockerfreak112

Es wird nur als Abo bezeichnet, ist aber das gleiche Nutzungsrecht wie bei Retail-Käufen.
Quelle: SSA


Nein, ist es nicht, da Valve jederzeit ohne Begründung dein Abo kündigen kann.
03.03.2013, 12:28 Uhr Anzeigen
# 47
Nachricht offline
Shock Trooper
7.049 Punkte
Dabei seit: 28.06.2008
2.500 Beiträge
Zitat:
Original von Trineas

Zitat:
Original von Zockerfreak112

Trotz der guten Finanzen heißt das ja noch lange nicht, dass Steam die Spieleentwicklung subventioniert. Die hohen Verkaufszahlen der Valvespiele sprechen da sogar dagegen.


Das ist ja das was ich sage, dass Steam das nicht tut. Lies dir meine Postings hier noch einmal durch.


Das war ja nicht auf dich bezogen, da ich dir ja eben zustimmte. Hätte das mit einem Absatz besser trennen müssen. Ich sehe es ja genauso wie du.

EDIT:

"Valve ist berechtigt, Ihr Nutzerkonto oder ein bestimmtes Abonnement/bestimmte Abonnements jederzeit zu löschen. Für den Fall, dass Ihr Nutzerkonto oder ein bestimmtes Abonnement von Valve auf Grund eines Verstoßes gegen die vorliegende Vereinbarung oder wegen regelwidrigen oder rechtswidrigen Verhaltens gekündigt oder gelöscht wird, haben Sie keinerlei Anspruch auf eine Erstattung von Zahlungen, insbesondere haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung von Abonnementgebühren."

Aus der SSA.
Es wird nur gesagt, dass bei Regelwidrigkeiten usw. kein Recht auf Zurückerstattung gegeben ist. Wenn Valve das Konto "einfach so" löschen sollte, hat man also sehr wohl Rechte.

Wenn ich mir eine DVD kaufe und aus Onlinespielen (nicht auf Steam bezogen) vermeintlich grundlos gesperrt werde, habe ich meine Rechte. Wenn ich allerdings gegen Regeln verstoßen habe, oder die Firma Pleite geht und die Server ausgeschaltet werden, dann kann man nicht sein "Spielrecht" einfordern.
____________________________________
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.” - Immanuel Kant
[Beitrag wurde 2x editiert, zuletzt von Zockerfreak112 am 03.03.2013, 15:08]
03.03.2013, 14:44 Uhr Anzeigen
# 48
RATman  (46)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 17.09.2012
138 Beiträge
Valve kann dir jederzeit deinen gesamten Account, den Zugang zu einen Spiel, oder den Zugang zu mehreren Spielen sperren. Das ist die Kernaussage. Ich hoffe nur für dich, das es dich niemals betrifft, und du dann per Gericht dein Geld zurückfordern musst. Dann musst du nämlich auf deine Kosten nachweisen, das du dich NICHT regel- oder rechtswiedrig verhalten hast.
Viel Glück dabei...

PS: zur Sperrung des gesamten Accountes genügt es zb schon, wenn du eine Abogebühr zahlst (Spiel bestellst) und die Bezahlung dann nicht klappt. Schwupp kannst du dich nicht mehr einloggen und du hast keinen Zugang auf deine gesamten Spiele mehr. Die Schuld lag damals bei Paypal und der Account war nach 4 Tagen wieder entsperrt. Aber ich wünsche dir nur einmal so eine "Pause" die du nicht verschuldet hast. Vielleicht denkst du dann etwas anderes über dieses "Beispiel für perfekte Marktwirtschaft".
03.03.2013, 15:46 Uhr Anzeigen
# 49
Nachricht offline
Shock Trooper
7.049 Punkte
Dabei seit: 28.06.2008
2.500 Beiträge
Das sind Fehler die passieren. Aus Lust und Laune würde Valve nicht wie ein Diktator Konten sperren. Ist ja auch in ihrem Interesse. Das Sperren u.ä. wegen nicht erfolgter Zahlung passiert dir im Leben auch wo anders als bei Steam. Da Betrug durchaus bei Steam vorkommt, ist diese Maßnahme gerechtfertigt. Es wird ja letztendlich wieder zurückgesetzt - ohne dass man vors Gericht muss.
Wovon ich rede, was die Marktwirtschaft angeht, ist dass Valve den größten Teil seiner Kunden auch richtig zufrieden macht und beide davon profitieren. Das Wort "perfekt" nahm ich übrigens nie in den Mund.
____________________________________
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.” - Immanuel Kant
03.03.2013, 15:52 Uhr Anzeigen
# 50
RATman  (46)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 17.09.2012
138 Beiträge
Seit wann ist es denn gerechtfertigt, mir den Zugang zu bereits gezalhten Spielen zu sperren, wenn es Probleme mit der Zahlung eines neu dazugekauften Spieles gibt. (mal davon abgesehen das man eben keine Spiele kauft). Du hast dann nicht einmal mehr Zugang zu den Retail gekauften und mit Steam verknüpften Spielen.

Du hast gesagt "das ist ein Beispiel dafür, wie Marktwirtschaft laufen sollte" und das finde ich ja nun absolut nicht.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von RATman am 03.03.2013, 16:09]
03.03.2013, 16:04 Uhr Anzeigen
# 51
phreazer  (37)
Nachricht offline
Bullsquid
1.047 Punkte
Dabei seit: 05.02.2005
389 Beiträge
Zitat:
Original von Zockerfreak112

Naja, es bewegt sich schon was. Schon allein die Tatsache, dass Source 2 entwickelt wird.


Ok, die Existenz einer Source 2 Engine ist ja schon ein stärkeres Zeichen dafür, dass es wieder einen größeren Entwicklungsschritt geben könnte, doch während zwischen HL und HL 2 6 Jahre lagen, wäre der gleiche zeitliche Abstand zwischen HL 2 - Episode 2 und einem HL 3, das dann im Herbst erscheinen müsste schon 6 Jahre. Will ja nicht sagen, dass sich Valve in den letzten Jahren ausgeruht hat, aber dadurch dass man vom Episodenmodell abgekommen ist hat das die Story ausgebremst. Die Episoden bilden eben keine abgeschlossene Geschichte und daher finde ich es auch eher schwierig mit einem Vollpreistitel wie HL 3 daran anzuknüpfen (die Inhalte von HL 1 und HL 2 sind ja auch recht verschieden).

Zu der AGB-Klausel habe ich inzwischen einen juristischen Aufsatz gefunden, in dem auch darauf eingegangen wird:
Zitat:
"[200] So gilt § 308 Nr. 3 BGB hier nicht, da es sich bei der Nutzung der Online-Plattform um ein Dauerschuldverhältnis hält. Sehr wahrscheinlich, hier aber zur Vermeidung einer Einzelfallprüfung der Steam-Nutzungsbedingungen nicht eingehend untersucht, ist aber eine Unwirksamkeit nach § 307 I S. 2 BGB."
Quelle: http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20090028#_ftn200


D.h. bei einer AGB Prüfung sieht der Autor zumindest einen möglichen Verstoß gegen das Transparenzprinzip. Interessant wäre es schon zu wissen, wie im Einzelfall tatsächlich entschieden werden würde.
[Beitrag wurde 2x editiert, zuletzt von phreazer am 03.03.2013, 16:19]
03.03.2013, 16:17 Uhr Anzeigen
# 52
Trineas  (40)
HLP - Ehrenmember
Nachricht offline Admin
Thread-Starter
Nihilanth
11.193.207 Punkte
Dabei seit: 20.04.2004
8.927 Beiträge
Es wird nicht mehr der ganze Account gesperrt, nur noch das Spiel wo es Probleme gab + die Community-Funktionen: http://www.hlportal.de/?site=news&do=shownews&news_id=9367
____________________________________
03.03.2013, 16:21 Uhr Anzeigen
# 53
RATman  (46)
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Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 17.09.2012
138 Beiträge
Im Falle einer Zahlungsunregelmäßigkeit mag das stimmen, aber was ist wenn man seinen Account verkauft? Laut EU Recht ist das erlaubt, laut Valve AGB aber nicht.
Valve behält sich das Recht vor, den Account jederzeit zu sperren, wenn man gegen die AGB verstößt. So handelt man zwar nach EU Recht richtig, hat dann aber dennoch einen gesperrten Account. Dann muss man vor Gericht, und das entsperren seines Accountes erstreiten. Wie hoch die Chance auf Erfolg dabei ist und wie viele Jahre das dann dauert, das kann sich wohl jeder selbst denken. Mal davon abgesehen, das aufgrund der Kosten niemand so ein Verfahren anstreben würde.
03.03.2013, 17:03 Uhr Anzeigen
# 54
North  (43)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 03.03.2013
1 Beitrag
Zitat:
Original von RATman

Steam ist ein Abosystem. Du zahlst unregelmäßig Abogebühren


Man erwirbt mit einmaliger Zahlung einer Geldleistung für das entsprechende Spiel dessen Nutzungsrecht (auf unbestimmte Zeit).
Was das mit einem "Abo" zu tun haben soll, erschließt sich mir da nicht ganz.

Der Begriff würde zutreffen, wenn man monatlich oder jährlich dafür blechen müsste, um seine Spiele zocken zu dürfen oder wenn es einen befristeten Zeitraum für die Dauer der Nutzung gäbe. Das ist aber bei Steam eben genau nicht der Fall.

Ich finde, man sollte nicht einfach mit Begriffen um sich werfen, die nicht zutreffen. Das verwirrt nämlich nur.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von North am 03.03.2013, 18:48]
03.03.2013, 18:46 Uhr Anzeigen
# 55
RATman  (46)
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Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 17.09.2012
138 Beiträge
lol... hast du dir mal die "Mühe" gemacht und die Steam EULA durchgelesen? Dann wüsstest du, das die Nutzungsdauer erstens jederzeit seitens Valve beendet werden kann (soviel zu "auf unbestimmte Zeit") und zweitens woher der Begriff Abosystem herkommt.
Denn Valve nennt Steam selber so. Was da unzutreffend sein soll, erschließt sich mir nicht.
03.03.2013, 18:55 Uhr Anzeigen
# 56
Rol4nd  (32)
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Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 03.03.2013
1 Beitrag
"Dann wüsstest du, das die Nutzungsdauer erstens jederzeit seitens Valve beendet werden kann (soviel zu "auf unbestimmte Zeit")"

Also ist "jederzeit kündbar" keine unbestimmte Zeit?

Dann verrat uns doch mal, wann das genau sein soll.
Am 09. April 2020 oder am 16. September 2040 vielleicht?

Wenn du diese Frage nicht beantworten kannst, ist "auf unbestimmte Zeit" völlig korrekt.
03.03.2013, 19:47 Uhr Anzeigen
# 57
RATman  (46)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 17.09.2012
138 Beiträge
Die Formulierung "auf unbestimmte Zeit" kommt in den AGB garnicht vor, also müssen wir uns über Die Bedeutung der Formulierung garkeine Gedanken machen.
Prinzipiell hast du aber recht. "auf unbestimmte Zeit" heist auf unbestimmte Zeit.

Übrigens muss man sich hier nicht für jeden Kommentar einen neuen Account zulegen. ;)
03.03.2013, 20:28 Uhr Anzeigen
# 58
Nachricht offline
Shock Trooper
7.049 Punkte
Dabei seit: 28.06.2008
2.500 Beiträge
Zitat:
Original von RATman

Du hast gesagt "das ist ein Beispiel dafür, wie Marktwirtschaft laufen sollte" und das finde ich ja nun absolut nicht.


Wie oft noch? Das bezog sich auf die gute Preispolitik bei Valve mit Unmengen an kostenlosem Support, DLCs, Patches uvm.

Zitat:
Original von phreazer

Will ja nicht sagen, dass sich Valve in den letzten Jahren ausgeruht hat, aber dadurch dass man vom Episodenmodell abgekommen ist hat das die Story ausgebremst. Die Episoden bilden eben keine abgeschlossene Geschichte und daher finde ich es auch eher schwierig mit einem Vollpreistitel wie HL 3 daran anzuknüpfen (die Inhalte von HL 1 und HL 2 sind ja auch recht verschieden).


Ja, das stimmt schon, die Story wird da vielleicht ausgebremst. Aber ob man jetzt 2 Jahre auf eine Fortsetzung wartet oder 10, ich denke man braucht bei beiden etwa ähnlich eine "Einlebungszeit", um sich in die Story zu finden. Oder man spielt die Vorgänger einfach nochmal.
Und ja, es stellt vielleicht schon irgendwo eine Hürde dar, HL3 an die zwei Episoden anzuknüpfen. Doch das stellt es ja auch so von Spiel zu Sequel dar, ob Episodenformat oder nicht. Aber darum müssen wir uns ja nicht kümmern, sondern es nur am Ende bewerten und evtl. mit einem Kauf belohnen. :)

Zitat:
Original von RATman

Im Falle einer Zahlungsunregelmäßigkeit mag das stimmen, aber was ist wenn man seinen Account verkauft? Laut EU Recht ist das erlaubt, laut Valve AGB aber nicht.


Nur mal langsam. Weil der EuGH irgendetwas entscheidet, ist es nicht gleich auch für dich anwend- und anfechtbar. Manchmal haben untere Instanzen eben mehr Rechtsgültigkeit. Der BGH hat anders entschieden und erkannt, dass Retailverkäufe etwas anderes als Digitale Distribution sind. Für dich gilt erstmal, was der BGH sagt.
Ähnliches Prinzip (Untere "Instanz" hat mehr sagen als höhere): In Deutschland gilt Bundesrecht bricht Landesrecht. Doch trotzdem gibt es Bereiche, die nur die Länder regeln. So zum Beispiel haben die Länder die Kulturhoheit, Bildung beispielsweise ist Ländersache. Merkel kann nicht per Anweisung (Dekret) die Bildung vereinheitlichen.
Nur so als weiteres Beispiel, dass nicht immer höhere Instanzen mehr Rechtsgültigkeit besitzen.
____________________________________
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.” - Immanuel Kant
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Zockerfreak112 am 03.03.2013, 23:26]
03.03.2013, 23:23 Uhr Anzeigen
# 59
RATman  (46)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 17.09.2012
138 Beiträge
Zitat:
Original von Zockerfreak112

Manchmal haben untere Instanzen eben mehr Rechtsgültigkeit.


Das ist nicht dein Ernst oder? Du würfelst hier Sachen durcheinander die rein garnichts miteinander zu tun haben.
Nur weil ich meiner Tochter erlaube, ein paar Entscheidungen selbst zu treffen, stehen ihre Entscheidungen nicht über meinen.
Der BGH ist oberste Instant in Deutschland. Deutschland hat sich aber Europäischen recht zu unterwerfen, es sei denn du hast beschlossen, das wir kein Mitglied der EU mehr sind.
Sollte nun die oberste Gerichtsbarkeit eines Landes (in unserem Fall der BGH) mit einer Entscheidung des EuGh kollidieren, so hat es seine Entscheidung ggf. anzupassen.
Das kannst du dann auch gerne nochmal ausführlicher nachlesen.

Du kannst doch nicht einfach hergehen und sagen, das dir das BGH Urteil lieber ist, und du dich deshalb lieber daran hälst. Demnächst kommt dann einer und zitiert noch ein Urteil eines Amtsgerichtes, und findet das das schwerer wiegt als das EuGh, weil es ihm besser in den Kram passt.
Die Zuständigkeiten in Deutschland haben übrigens hiermit absolut garnichts zu tun.
[Beitrag wurde 3x editiert, zuletzt von RATman am 04.03.2013, 00:04]
03.03.2013, 23:57 Uhr Anzeigen
# 60
Nachricht offline
Shock Trooper
7.049 Punkte
Dabei seit: 28.06.2008
2.500 Beiträge
Sogar Juristen streiten sich darum, was nun rechtsgültig ist, und du meinst das schon zu wissen?
Solange sowas nicht geklärt ist, gilt deutsches Gesetz.
____________________________________
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.” - Immanuel Kant
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Zockerfreak112 am 04.03.2013, 14:57]
04.03.2013, 14:54 Uhr Anzeigen
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