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Forum > Half-Life Portal > News > Steam: Verbraucherschutz mahnt Valve ab
Status: Offen
180 Beiträge
Letzter Beitrag Seiten (12):  « 1 ... 10 11 [12]


Autor Beitrag
# 166
RATman  (46)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 17.09.2012
138 Beiträge
Du willst mir also erzählen das du JEDESMAL wenn du etwas kaufst, sei es nun online oder im Handel IMMER die KOMPLETTEN Nutzungsbedingungen der Software, des Händlers und möglicherweise noch des Bezahlsystemes durchliest? Und wenn du im Laden so eine Verpackung liegen siehst, läufst du also erst nach Hause, liest dir im Internet die SSA durch, und gehst zurück in den Laden um die CD/DVD (ect.) zu kaufen?
Glückwunsch... Dann lebst du ja in einer perfekten Welt, und dir kann absolut nichts passieren.
Da wir das ja nun geklärt haben, können wir bitte wieder zurück zur Realität kommen? Ja?

Da sich inzwischen jede Firma mithilfe solcher Ellenlangen unmöglich lesbaren Pamphlets in alle Richtungen absichert, hättest du eurer Argumentation zu folge absolut null Chancen mehr, dich gegen irgendetwas zu wehren. Auf jedem Beipackzettel zu Medikamenten stehen Tonnenweise Nebenwirkungen. Auf vielen steht drauf, das du sterben kannst, und du nimmst sie trotzdem, weil dir keine Wahl bleibt. Hinterher kannst du dich nichtmal beschweren, weil "es stand ja drauf".
Steam ist nicht optional. Sonst wäre diese ganze Diskussion überflüssig. Steam ist verpflichtend. Du musst alles akzeptieren, oder du verzichtest auf einen Großteil der Spiele die es heute am Markt gibt. Wenn man zu Steam noch die ganzen anderen Plattformen nimmt, kann man sich ein anderes Hobby suchen. Beihnahe der gesamte Spielemarkt wird bald von zwei, drei Großindustriellen beherrscht. Die haben dann die Macht quasi über Nacht allen Menschen auf der Welt, den Zugang zu ihren Spielen abzuschalten.
Der nächste Schritt ist dann, eine Monatliche Gebühr für diese Services. (steht jetzt schon in den SSA von Steam)
Und das findet ihr OK?
Na dann: Gute Nacht.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von RATman am 13.10.2012, 01:54]
13.10.2012, 01:45 Uhr Anzeigen
# 167
Flutterguy  (33)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 12.05.2012
47 Beiträge
Zitat:
Original von RATman

Du willst mir also erzählen das du JEDESMAL wenn du etwas kaufst, sei es nun online oder im Handel IMMER die KOMPLETTEN Nutzungsbedingungen der Software, des Händlers und möglicherweise noch des Bezahlsystemes durchliest? Und wenn du im Laden so eine Verpackung liegen siehst, läufst du also erst nach Hause, liest dir im Internet die SSA durch, und gehst zurück in den Laden um die CD/DVD (ect.) zu kaufen?
Glückwunsch... Dann lebst du ja in einer perfekten Welt, und dir kann absolut nichts passieren.
Da wir das ja nun geklärt haben, können wir bitte wieder zurück zur Realität kommen? Ja?


Nein. Aber ich lese die Vorraussetzungen auf der Rückseite des Covers, bevor ich ein Spiel kaufe...

Zitat:
Original von RATman

[...]


Ich finde, du übertreibst maßlos. Aber wie dem auch sei. Ich schätze ich werde mich einem meiner Vormänner anschließen: Letztlich wird der Verbraucherschutz es entweder gut sein lassen oder, was viel warscheinlicher ist, das Gericht wird die Sache klären. Bis dahin sitzt diese Diskussion in einer Sackgasse fest.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Flutterguy am 13.10.2012, 02:20]
13.10.2012, 02:20 Uhr Anzeigen
# 168
[CIA]6339  (24)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 06.09.2004
118 Beiträge
Zitat:
Original von Flutterguy

Letztlich wird der Verbraucherschutz es entweder gut sein lassen oder, was viel warscheinlicher ist, das Gericht wird die Sache klären. Bis dahin sitzt diese Diskussion in einer Sackgasse fest.


Die sitzt überhaupt nicht fest. Genausowenig wie danach, wenn etwas entschieden sein wird. Unterschiedliche Meinungen gibt es jetzt und danach und darüber wird diskutiert.
13.10.2012, 07:39 Uhr Anzeigen
# 169
Northernstar  (43)
Nachricht offline
Barnacle
434 Punkte
Dabei seit: 22.03.2010
519 Beiträge
Zitat:
Original von Sven58

HINWEIS: Um dieses Produkt verwenden zu können, müssen sie dem Steam Subscriber Agreement (SSA) zustimmen. Aktivieren sie dieses Produkt per Internet, indem sie ein Steam-Konto beantragen und das SSA akzeptieren. Bitte informieren sie sich vor dem Kauf unter www.steampowered.com/agreement über den Inhalt des SSA. Wenn sie mit den Bestimmungen des SSA nicht einverstanden sind, geben sie dieses Spiel ungeöffnet an ihren Händler gemäß seinen Rückgabebestimmungen zurück.


Und jetzt erzähl mir nicht, dass das auf deiner Verpackung nicht drauf steht.
Außerdem hat das Datum des Urteilspruches herzlich wenig mit dem Gesetz selbst zu tun. Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt, was ich sagen wollte ist das der Gedanke bzw. das Gesetz auf dem dieses Urteil basiert veraltet ist. Das letztere ist selbstverständlich bloß meine Meinung.

MFG


Es stand leider auf der Erst ausgabe von Half Life 2 Nicht drauf, erst später und nach einer Klage vor gericht wurde das auf den Packungen vermerkt

Auf der Erstausgabe steht nur "Internet Zugang" bei den Systhem Anforderungen nicht mehr und nicht weniger
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Northernstar am 13.10.2012, 11:09]
13.10.2012, 11:09 Uhr Anzeigen
# 170
phreazer  (37)
Nachricht offline
Bullsquid
1.032 Punkte
Dabei seit: 05.02.2005
389 Beiträge
Zitat:
Original von RATman

Du willst mir also erzählen das du JEDESMAL wenn du etwas kaufst, sei es nun online oder im Handel IMMER die KOMPLETTEN Nutzungsbedingungen der Software, des Händlers und möglicherweise noch des Bezahlsystemes durchliest? Und wenn du im Laden so eine Verpackung liegen siehst, läufst du also erst nach Hause, liest dir im Internet die SSA durch, und gehst zurück in den Laden um die CD/DVD (ect.) zu kaufen?
Glückwunsch... Dann lebst du ja in einer perfekten Welt, und dir kann absolut nichts passieren.
Da wir das ja nun geklärt haben, können wir bitte wieder zurück zur Realität kommen? Ja?

Da sich inzwischen jede Firma mithilfe solcher Ellenlangen unmöglich lesbaren Pamphlets in alle Richtungen absichert, hättest du eurer Argumentation zu folge absolut null Chancen mehr, dich gegen irgendetwas zu wehren. Auf jedem Beipackzettel zu Medikamenten stehen Tonnenweise Nebenwirkungen. Auf vielen steht drauf, das du sterben kannst, und du nimmst sie trotzdem, weil dir keine Wahl bleibt. Hinterher kannst du dich nichtmal beschweren, weil "es stand ja drauf".
Steam ist nicht optional. Sonst wäre diese ganze Diskussion überflüssig. Steam ist verpflichtend. Du musst alles akzeptieren, oder du verzichtest auf einen Großteil der Spiele die es heute am Markt gibt. Wenn man zu Steam noch die ganzen anderen Plattformen nimmt, kann man sich ein anderes Hobby suchen. Beihnahe der gesamte Spielemarkt wird bald von zwei, drei Großindustriellen beherrscht. Die haben dann die Macht quasi über Nacht allen Menschen auf der Welt, den Zugang zu ihren Spielen abzuschalten.
Der nächste Schritt ist dann, eine Monatliche Gebühr für diese Services. (steht jetzt schon in den SSA von Steam)
Und das findet ihr OK?
Na dann: Gute Nacht.


Auf der anderen Seite gibt es die Vertragsfreiheit und den Leuten sollte es schon zumutbar sein, den Vertragsinhalt auch selbst durchzulesen und selbstständig eine Entscheidung zu treffen, ob man den Nutzungsbedingungen zustimmen möchte (wie auch bei Mietverträgen, Kreditverträgen, usw.). Steam zwingt sich jeder selbst auf, selbst wenn ein Spiel nur auf Steam verfügbar ist, wird niemand gezwungen sich das Spiel zu kaufen. Wenn sich jeder daran halten würde, gäbe es vielleicht auch noch weitere Distributionswege für einen Titel, allerdings reicht die Anziehungskraft von AAA-Titel wohl aus um sich auf die Nutzungsbedingungen von Steam einzulassen. Der Verweis auf die Nutzungsvereinbarung per Link ist wohl die naheliegendste praktische Lösung, da ansonsten die Nutzungsvereinbarung in irgendeiner Weise direkt auf den Packungen abgedruckt werden müssten (die im Fall einer Aktualisierung veraltet wären).

Trotz Vertragsfreiheit gibt es dennoch etliche Einschränkungen, die zur Unwirksamkeit eines Vertrags oder Teile eines Vertrags führen können. In diesem Fall greifen bspw. die Vorschriften für Verbraucherverträge, was zu einer noch strengeren AGB-Prüfung führt. Was ich mich z.B. frage ist, ob es zulässig wäre, wenn Valve nach einem "Spielekauf" sofort das Abonnement kündigen könnte, was ja einen ziemlichen Nachteil für einen Abonnement darstellen würde (zumal der Abonnement wenn er um die sofortige Kündigung gewusst hätte, wohl nicht den Vertrag geschlossen hätte).

Zu dem Thema Gebrauchtsoftware hier auch nochmal ein Link zu einer News, die den Sachverhalt gut zusammenfasst.
13.10.2012, 15:55 Uhr Anzeigen
# 171
Flutterguy  (33)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 12.05.2012
47 Beiträge
Zitat:
Original von [CIA]6339

Die sitzt überhaupt nicht fest. Genausowenig wie danach, wenn etwas entschieden sein wird. Unterschiedliche Meinungen gibt es jetzt und danach und darüber wird diskutiert.


Doch die sitzt sehr wohl fest. Wenn man in einer Diskussion niemals zu einem gemeinsamen Ergebnis kommt, dann sitzt man darin nunmal fest. Und ich erkenne das entsprechende Gerichtsurteil an, egal welche Seite dann recht behalten hat. Folglich ist dieses Thema für mich nach dem Gerichtsurteil gegessen. Bis dahin steckt die Diskussion aber nunmal fest.
13.10.2012, 16:32 Uhr Anzeigen
# 172
[CIA]6339  (24)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 06.09.2004
118 Beiträge
Zitat:
Original von Flutterguy

Doch die sitzt sehr wohl fest. Wenn man in einer Diskussion niemals zu einem gemeinsamen Ergebnis kommt, dann sitzt man darin nunmal fest. Und ich erkenne das entsprechende Gerichtsurteil an, egal welche Seite dann recht behalten hat. Folglich ist dieses Thema für mich nach dem Gerichtsurteil gegessen. Bis dahin steckt die Diskussion aber nunmal fest.


Überleg mal, bis dahin steckt sie fest? Seit wann, von Anfang an sinnlos gewesen? Und danach geht sie los? Aber dann ist es Dir ja egal... :clap:
13.10.2012, 16:52 Uhr Anzeigen
# 173
Nachricht offline
Shock Trooper
7.034 Punkte
Dabei seit: 28.06.2008
2.500 Beiträge
Zitat:
Original von [CIA]6339

Wie heisst's eigentlich richtig? AGB, AGBs, AGB's, 468z


Die AGB, auch im Plural. Ist bei den meisten dieser Abkürzungen so. Kein "s".


Darf ich sagen, dass ich bei dieser Debatte einer dritten Partei angehöre?
Ich finde es gut, dass der Verbrauchschutz sich der Sache annimmt um das eindeutig zu klären, finde aber ebenso, dass dieses ins Bashing gegen Valve oder Verteidiger nicht sein sollte. Da es sich hier um eine prinzipielle Sache handelt, sollte sich dieser angenommen werden, aber Valve hat noch kein "Verbrechen" begangen, weswegen der harsche Ton von einigen wenigen nicht angebracht ist.

Zitat:
Original von RATman

Wenn hier in Europa erlaubt ist, seine Software zu verkaufen, dann habe ich das auch zu dürfen ohne das mich die Firma aus Amerika daran hindert.


Hier wird wieder der selbe Fehler begangen. Dass etwas erlaubt ist, heißt nicht, dass man das Recht dazu hat. Es ist in Deutschland erlaubt zu arbeiten, aber keiner hat das Recht auf einen Arbeitsplatz. Ich darf meine Nachbarn auf der Straße grüßen, doch weder sie noch ich haben das Recht darauf, gegrüßt zu werden.

Zitat:
Original von RATman

Oder anders herum. Valve hat seine Software auf MEINEM Rechner. Auf meinem Rechner habe ICH das Hausrecht.


Nein. Du darfst dort keine Kinderpornographie haben (Strafrecht). Du darfst dort keine urheberrechtlich geschützte Software modifizieren oder vervielfältigen (Zivilrecht).

Zitat:
Original von RATman

Ich glaube du darfst da etwas nicht verwechseln. Denn ob nun hier im Forum oder in dem Lokal: wenn du für etwas gezahlt hast, dann kann man dir das nicht einfach wegnehmen, solange du nichts falsch gemacht hast.


Das stimmt. Allerdings hat man hier schon etwas "falsch" gemacht. Man hat den SSA, Teil eines Kaufvertrages, nicht zugestimmt.
Inwiefern das falsch ist, muss ein Gericht entscheiden.

Meine Prognose:
Wie auch oft vorgeschlagen, wird vermutlich bei Nichtzustimmen der Steam Account unfähig des weiteren Erwerbs von Software gemacht, bereits erworbene Software wird nutzungsfähig bleiben.
____________________________________
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.” - Immanuel Kant
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Zockerfreak112 am 14.10.2012, 23:49]
14.10.2012, 23:43 Uhr Anzeigen
# 174
RATman  (46)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 17.09.2012
138 Beiträge
Zitat:
Original von Zockerfreak112

Hier wird wieder der selbe Fehler begangen. Dass etwas erlaubt ist, heißt nicht, dass man das Recht dazu hat. Es ist in Deutschland erlaubt zu arbeiten, aber keiner hat das Recht auf einen Arbeitsplatz. Ich darf meine Nachbarn auf der Straße grüßen, doch weder sie noch ich haben das Recht darauf, gegrüßt zu werden.


Juristisch gesehen und auch Inhaltlich, ist das Unsinn. Du darfst nicht Recht mit Anspruch verwechseln.
Natürlich habe ich ein Recht auf einen Arbeitsplatz. Ich kann mir Arbeit suchen, und wenn ich eine gefunden habe, kann ich da arbeiten. Ein Arbeitgeber darf mir nicht ohne Grund (oder den falschen Gründen) den Arbeitsplatz verwehren. Wenn etwas erlaubt ist, hat man auch das Recht dazu. Das heist, es ist nicht verboten. Es darf jetzt keiner kommen und sagen: "du darfst das nicht". Auf welcher Gesetzlichen Grundlage sollte er es denn, wenn es doch erlaubt ist?
Stell dir vor, die Kassiererin an der Kasse nimmt dir deine Sachen alle weg, und sagt: " du darfst zwar hier Sachen kaufen, hast dazu aber kein Recht"
Das ist doch Blödsinn.

Ich habe das Recht, meine Software zu verkaufen, allerdings ist keiner Verpflichtet mir diese abzunehmen. Es hat niemand das Recht mir den Verkauf zu untersagen, bzw, den unmöglich zu machen. Das lässt sich noch weiter reduzieren: Laut EuGH ist es erlaubt seine Lizenzen weiter zu verkaufen.
Laut Valve aber nicht. Das heist, hier beisen sich die AGB einer Firma, mit dem Gesetz. Eigentlich sollte klar sein, das das Gesetz über den selbstgemacht Regeln einer Firma steht. Es ist eine Schande, das sich hier überhaupt noch ein Gericht drüm kümmern muss. Wie arrogant von Valve, auf die Unterlassungserklärung überhaupt nicht zu reagieren und einfach abzuwarten.
Und bei so einem Verhalten, findest du Kritik an Valve ungerechtfertigt?

Zitat:
Original von Zockerfreak112

Das stimmt. Allerdings hat man hier schon etwas "falsch" gemacht. Man hat den SSA, Teil eines Kaufvertrages, nicht zugestimmt.


Ich habe dem SSA zugestimmt und mir daraufhin Lizenzen gekauft. Das ist eine abgeschlossene Sache, Verträge die meinerseits eingehalten wurden. Mir im Nachhinein den Zugang zu diesen Lizenzen zu verwehren, nur weil ich neuen Regeln nicht zustimme, ist ungesetzlich. Dazu muss man kein Jurist sein, um das zu erkennen.
So etwas gibt es sonst auch nirgens auf dem Markt. Wenn ich etwas bezahlt habe, steht es mir zu, ohne wenn und aber.
Stell dir vor, du würdest dein Auto in einem privaten Parkhaus in der Stadt abstellen. Und der Betreiber macht einfach die Tür zu und sagt, das Auto gehört dir zwar noch, aber solange du nicht alles unterschreibst, was ich dir vor die Nase halte, bekommst du es nicht mehr wieder. So macht es Valve.

Zitat:
Original von Zockerfreak112

Meine Prognose:
Wie auch oft vorgeschlagen, wird vermutlich bei Nichtzustimmen der Steam Account unfähig des weiteren Erwerbs von Software gemacht, bereits erworbene Software wird nutzungsfähig bleiben.


Meine Prognose: es wird garnichts passieren. Valve (und auch alle anderen) machen genauso weiter wie immer. Der Grund dafür sind Millionen von Usern, die das völlig Gedankenlos und/oder egoistisch einfach so mitmachen.
[Beitrag wurde 4x editiert, zuletzt von RATman am 15.10.2012, 12:34]
15.10.2012, 12:25 Uhr Anzeigen
# 175
Trineas  (40)
HLP - Ehrenmember
Nachricht offline Admin
Thread-Starter
Nihilanth
11.193.192 Punkte
Dabei seit: 20.04.2004
8.927 Beiträge
Zitat:
Original von RATman

Ich habe das Recht, meine Software zu verkaufen, allerdings ist keiner Verpflichtet mir diese abzunehmen. Es hat niemand das Recht mir den Verkauf zu untersagen, bzw, den unmöglich zu machen. Das lässt sich noch weiter reduzieren: Laut EuGH ist es erlaubt seine Lizenzen weiter zu verkaufen.


Eben nicht. Nochmal ganz einfach erklärt: X hat Software an Y verkauft. Y hat diese Software dann weiter an Z verkauft. X meinte daraufhin zu Y: "Hey, das darfst du nicht, wir verklagen dich!" Das Gericht hat aber festgestellt: "Doch, Y darf das." Nirgendwo wurde gesagt, dass X dies nicht mit einem Accountsystem oder ähnlichem de facto oder völlig verhindern kann. Es wurde nur festgestellt, dass X Y nicht dafür verklagen kann. Das war alles.

Wenn es dir also irgendwie gelingen sollte Steam-Spiele weiterzuverkaufen, dann kann Valve dich dafür nicht verklagen. Das sagt das Urteil aus, sonst nichts.
____________________________________
15.10.2012, 12:48 Uhr Anzeigen
# 176
HorstMcDonald  (124)
Nachricht offline
Hound Eye
311 Punkte
Dabei seit: 06.09.2012
464 Beiträge
Zitat:
Original von Trineas

Wenn es dir also irgendwie gelingen sollte Steam-Spiele weiterzuverkaufen, dann kann Valve dich dafür nicht verklagen. Das sagt das Urteil aus, sonst nichts.


Also kann ich meinen Steam Account jetzt doch weiter verkaufen? Bzw. für jedes neue Spiel einen neue Account einrichten und die Accounts einzeln verhökern?
15.10.2012, 13:40 Uhr Anzeigen
# 177
RATman  (46)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 17.09.2012
138 Beiträge
Zitat:
Original von Trineas

Nirgendwo wurde gesagt, dass X dies nicht mit einem Accountsystem oder ähnlichem de facto oder völlig verhindern kann. Es wurde nur festgestellt, dass X Y nicht dafür verklagen kann. Das war alles.


Hmm... keine Ahnung woher du deine Informationen hast, aber in dem Urteilstext steht was anderes, nämlich:

"Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen
Das ausschließliche Recht zur Verbreitung einer derart lizenzierten Programmkopie erschöpft sich mit dem Erstverkauf
"

Du kannst doch nicht alles in den Text hineininterpretieren, was da NICHT steht, und das was da steht vöiilg ignorieren o.O
Schließlich steht auch NICHT drin, das das keiner verhindern darf, indem er dir die Augen aussticht und deine Finger abhackt um den Verkauf zu verhindern.
Deswegen ist das noch lange nicht legal.

Valve darf sich dem Weiterverkauf nicht wiedersetzen. Nicht technisch, juristisch oder sonstwie. NICHT ist da relativ eindeutig!
Sie tun es aber trotzdem indem sie
- einem verbieten mehrere Accounts anzulegen, damit man seine Lizenz samt Account verkaufen könnte
- den Verkauf des Accountes überhaupt verbieten, da der einem nicht gehört, sondern Valve
- Accounts sperren, sobald ein Verkauf bemerkt wurde
- Accounts sperren sobald bemerkt wird, das sie ein und derselben Person gehören
usw.

Valve hat alle technischen und juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft, um sich gegen einen Verkauf der Lizenzen zu wiedersetzen. Verklagt haben die noch nie jemanden deswegen. Wozu auch, die sperren einfach rotzfrech den Account und gut ist.
[Beitrag wurde 3x editiert, zuletzt von RATman am 15.10.2012, 18:30]
15.10.2012, 18:20 Uhr Anzeigen
# 178
barnzz  (40)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 15.10.2012
1 Beitrag
"Du kannst doch nicht alles in den Text hineininterpretieren, was da NICHT steht, und das was da steht vöiilg ignorieren o.O"

Naja, du tust doch aber letztendlich auch nix anderes und legst den Urteilsspruch so aus, wie du ihn verstehst und auffasst (ist nicht böse gemeint. ^^)

Aber hier steht ja letztendlich nur, dass ein Unternehmen sich nicht dem Wiederverkauf als Tätigkeit durch den Konsumenten, widersetzen kann (sprich: er kann nicht dagegen klagen, wenn ein Konsument gebrauchte Lizenzen weiterverkauft).

Wie es sich aber verhält, wenn ein Verkauf von vorneherein gar nicht erst möglich ist (wie es eben bei Steam und Co aufgrund der Accountbindung so ist), darauf wird hier keinerlei Bezug genommen.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von barnzz am 15.10.2012, 19:55]
15.10.2012, 19:54 Uhr Anzeigen
# 179
Nachricht offline
Shock Trooper
7.034 Punkte
Dabei seit: 28.06.2008
2.500 Beiträge
Zitat:
Original von RATman

Natürlich habe ich ein Recht auf einen Arbeitsplatz. Ich kann mir Arbeit suchen, und wenn ich eine gefunden habe, kann ich da arbeiten. Ein Arbeitgeber darf mir nicht ohne Grund (oder den falschen Gründen) den Arbeitsplatz verwehren. Wenn etwas erlaubt ist, hat man auch das Recht dazu. Das heist, es ist nicht verboten.


Nein, eben nicht.
Du hast das Recht auf freie Berufswahl und menschenwürdige Arbeit.
Du hast aber NICHT das Recht auf einen ArbeitsPLATZ.
Das findet sich nicht im Grundgesetz oder sonstigen Rechtstexten.
Denn das Recht auf einen ArbeitsPLATZ würde bedeuten, dass jeder Arbeitslose den Staat verklagen kann, da er ihm keine Arbeit besorgt.
Dieses Recht gibts so gut wie gar nicht auf der Welt. In der DDR gab es das jedoch. Das kann dazu führen, dass Menschen am Ende Arbeit verrichten müssen, die sie nicht wollen sondern zugeteilt bekommen.
Und wo das alles in der DDR hingeführt hat, wissen wir ja..

EDIT:
Zitat:
Original von RATman

Wenn etwas erlaubt ist, hat man auch das Recht dazu. Das heist, es ist nicht verboten.


Nein, das ist nicht zu verwechseln. Ich nehme nochmal das Beispiel von vorhin:
Es ist erlaubt, vom Nachbarn begrüßt zu werden. Ich habe aber nicht das Recht darauf, dass mich mein Nachbar jedes mal begrüßt.
____________________________________
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.” - Immanuel Kant
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Zockerfreak112 am 14.11.2012, 02:40]
14.11.2012, 02:38 Uhr Anzeigen
# 180
Nachricht offline
Alien Grunt
3.289 Punkte
Dabei seit: 09.10.2009
1.324 Beiträge
Man muss auch betonen das Valve nicht die einzigen sind die sich dieser Methodik bedienen.
Hatte desletzt ein Update für Windows Live und da stand auch das sich die Nutzungsbedingungen geändert haben und das ich zustimmen muss um meine Spiele weiternutzen zu können.
____________________________________
14.11.2012, 17:48 Uhr Anzeigen
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180 Beiträge

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