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Forum > Half-Life Portal > News > Steam: Valve zu EuGH-Urteil: Keine Änderung
Status: Offen
18 Beiträge
Letzter Beitrag Seiten (2):  [1] 2 »


Autor Beitrag
# 1
Trineas  (40)
HLP - Ehrenmember
Nachricht offline Admin
Nihilanth
11.193.208 Punkte
Dabei seit: 20.04.2004
8.927 Beiträge
Steam: Valve zu EuGH-Urteil: Keine Änderung
Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof einen viele Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen dem Software-Entwickler Oracle und dem Unternehmen UsedSoft entschieden. Die Quintessenz des Urteils: Der Weiterverkauf von digital erworbenen Nutzungslizenzen widerspricht nicht den geltenden Gesetzen und ist somit legal...

Ganze News lesen
____________________________________
11.07.2012, 18:24 Uhr Anzeigen
# 2
Trineas  (40)
HLP - Ehrenmember
Nachricht offline Admin
Thread-Starter
Nihilanth
11.193.208 Punkte
Dabei seit: 20.04.2004
8.927 Beiträge
Ein Gebrauchthandel für digitale Güter ist einfach Unsinn, Leute die das fordern sind sich offenbar nicht bewusst was das für weitreichende Konsequenzen hätte. Was ist denn eigentlich bei einem Steam-Spiel gebraucht? Egal wieviele Vorbesitzer es hatte, es wäre immer zu 100% identisch mit einer neu gekauften Version. Und wenn das ganze dann auch noch direkt über Steam umgesetzt wird, sprich der Aufwand genauso hoch oder sogar geringer wäre wie der Neukauf, dann gibt es ja überhaupt nichts mehr was es irgendwie unattraktiver macht.

Das würde einfach nur dazu führen, dass SP-Spiele sich kaum mehr verkaufen würden, weil sie einfach jeder einmal durchspielt und weiterverkauft. Die Konsequenz wäre, dass die Entwickler noch mehr auf Online-Spiele, Free-to-Play und Abos schielen würden um Umsatz zu generieren.
____________________________________
11.07.2012, 18:38 Uhr Anzeigen
# 3
qu4d  (38)
Nachricht offline
Vortigaunt
814 Punkte
Dabei seit: 23.08.2008
1.156 Beiträge
Zitat:
Original von Trineas

Ein Gebrauchthandel für digitale Güter ist einfach Unsinn, Leute die das fordern sind sich offenbar nicht bewusst was das für weitreichende Konsequenzen hätte.


Bei dem Urteil ging es ja so gesehen auch nur um die Weitergabe einer Lizenz. Und dass das erlaubt ist, finde ich auch gut. Wenn ich zum Beispiel meine alte Windows XP Lizenz weitergeben möchte, weil ich mir Windows 7 gekauft habe, ist das ja auch gut.

Das Urteil hier hat mit der Accountbindung ja nichts zu tun und die ist ja auch weiterhin rechtens. Darum ging es in der Sache ja grundsätzlich garnicht.
11.07.2012, 18:43 Uhr Anzeigen
# 4
Trineas  (40)
HLP - Ehrenmember
Nachricht offline Admin
Thread-Starter
Nihilanth
11.193.208 Punkte
Dabei seit: 20.04.2004
8.927 Beiträge
Steht ja auch so in der News. Meine Aussage war als Reaktion auf die ganzen Leute gedacht, die das Urteil so interpretiert haben, dass Steam einen Gebrauchthandel ermöglichen muss (Gamestar titelte das sogar) bzw. die sich das auch unabhängig von dem Urteil wünschen.
____________________________________
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Trineas am 11.07.2012, 18:45]
11.07.2012, 18:45 Uhr Anzeigen
# 5
qu4d  (38)
Nachricht offline
Vortigaunt
814 Punkte
Dabei seit: 23.08.2008
1.156 Beiträge
Jau, das is ja natürlich Quatsch :>
11.07.2012, 18:47 Uhr Anzeigen
# 6
theking2502  (34)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 26.06.2012
4 Beiträge
Der Gebrauchthandel für Steam ist wirklich Quatsch. Das Einzige was mich aber immer noch stört, ist, dass mir mein Account nicht zu 100% gehört. Das ist nicht nur bei Steam so. Ich finde, dass ich das recht haben sollte, mein Account verkaufen zu dürfen (was in meinen Augen eine großzügige Auslegung des Unrteils wäre). An sich ist das ja dann ein Gebraucht handel, da ich ja hier einen gebrauchten Account hätte.
Aber ich denke mal, dass kaum jemand wirklich sein Account verkaufen würde xD
Würde aber schon den Sinn daran sehen, wenn man zum Beispiel durch Krankheit nicht mehr die Spiele nutzen könnte (Blindheit, Amputation von Teile der Arme) und so. Man Verkauft ja auch sein Auto, wenn man sein Bein verliert!
11.07.2012, 20:15 Uhr Anzeigen
# 7
Robber  (32)
Nachricht offline
Headcrab
97 Punkte
Dabei seit: 02.05.2008
204 Beiträge
Zitat:
Original von Trineas

Ein Gebrauchthandel für digitale Güter ist einfach Unsinn, Leute die das fordern sind sich offenbar nicht bewusst was das für weitreichende Konsequenzen hätte. Was ist denn eigentlich bei einem Steam-Spiel gebraucht? Egal wieviele Vorbesitzer es hatte, es wäre immer zu 100% identisch mit einer neu gekauften Version. Und wenn das ganze dann auch noch direkt über Steam umgesetzt wird, sprich der Aufwand genauso hoch oder sogar geringer wäre wie der Neukauf, dann gibt es ja überhaupt nichts mehr was es irgendwie unattraktiver macht.

Das würde einfach nur dazu führen, dass SP-Spiele sich kaum mehr verkaufen würden, weil sie einfach jeder einmal durchspielt und weiterverkauft. Die Konsequenz wäre, dass die Entwickler noch mehr auf Online-Spiele, Free-to-Play und Abos schielen würden um Umsatz zu generieren.


Oh mein Gott. Jemand mit Vernunft!
Aus dem gleichen Grund finde ich das Project 10$ oder wie das heißt von EA nicht so schlecht. Damit man EAs Konsolenspiele online spielen kann braucht man einen Code der aber nur einmal verwendet werden kann und um 10$ nachgekauft werden kann. Damit verdient EA auch noch von Gebrauchtkäufer etwas. Denn schließlich werden auch Konsolenspiele nicht wirklich "verbraucht" weil die Packung ist ja offensichtlich jedem egal. Sonst würden Steam&Co nicht so erfolgreich sein.
11.07.2012, 20:29 Uhr Anzeigen
# 8
MelissaZettel  (54)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 14.02.2012
31 Beiträge
Ein Gebrauchthandel über Steam wäre wirklich das Eigentor der Benutzer.

Was hier aber irgendwie ganz untergeht und die allermeisten Leute stört: Die Forderung, einen registrierten Key wieder von Steam lösen zu können und somit seine Retailversion verkaufen zu können. Das Urteil sollte diese Forderung doch sehr unterstützen wenn nicht sogar irgendwann ermöglichen.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von MelissaZettel am 11.07.2012, 21:02]
11.07.2012, 20:57 Uhr Anzeigen
# 9
Zeatoh  (52)
Nachricht offline
Hound Eye
284 Punkte
Dabei seit: 04.07.2004
193 Beiträge
viele keys bauen auf einander auf , zb wenn man eine alte hl1 oder sogar gunman key eingibt erhaelt man alles rumd um hl1 , zb cs1.6,dod,dm clanssic, blue shift , opposing force und tfc...in spaeteren versioenen konnte man das meiste nur einzelnd erwerben.

Also wenn man hl1 verkaufen wuerde hat man automatisch kein recht mehr auf die anderen spielen !

Das schlimste ist die klauerei von spielen und sogar ganze acc, leute die zb wow spielen kennen das prob (zaehle mit dazu und hab schon erlebt wir acc geklaut gehaeckt wurden)

Deswegen der generelle verbot acc und spiele zu verkaufen weil man das sehr schlecht nachvolziehen kann !!

Origin zb spioniert den kunden aus indem zb nicht origin instalierte spiele wie bfbc2 einfach eingefuegt wird obwohl es kein origin instalation ist und es auch ohne leuft....das ist bei mir der fall !
11.07.2012, 22:37 Uhr Anzeigen
# 10
hjk105  (34)
Nachricht offline
Hound Eye
114 Punkte
Dabei seit: 23.03.2008
65 Beiträge
Zitat:
Original von Trineas

Ein Gebrauchthandel für digitale Güter ist einfach Unsinn, Leute die das fordern sind sich offenbar nicht bewusst was das für weitreichende Konsequenzen hätte. Was ist denn eigentlich bei einem Steam-Spiel gebraucht? Egal wieviele Vorbesitzer es hatte, es wäre immer zu 100% identisch mit einer neu gekauften Version. Und wenn das ganze dann auch noch direkt über Steam umgesetzt wird, sprich der Aufwand genauso hoch oder sogar geringer wäre wie der Neukauf, dann gibt es ja überhaupt nichts mehr was es irgendwie unattraktiver macht.

Das würde einfach nur dazu führen, dass SP-Spiele sich kaum mehr verkaufen würden, weil sie einfach jeder einmal durchspielt und weiterverkauft. Die Konsequenz wäre, dass die Entwickler noch mehr auf Online-Spiele, Free-to-Play und Abos schielen würden um Umsatz zu generieren.


Doch eine Sache gibt es, die den Wert mindert: nachlassende Aktualität
11.07.2012, 23:29 Uhr Anzeigen
# 11
Tool8  (33)
Nachricht offline
Alien Grunt
3.303 Punkte
Dabei seit: 12.08.2004
488 Beiträge
Natürlich ändert Valve erstmal gar nichts an der Praxis, es ging bei dem Urteil ja nicht um Valve. Aber das Urteil könnte durchaus als richtungsweisend betrachtet werden.

Trineas, deine Argumentation beschreibt zwar treffend die (ökonomischen) Bedenken der Diensteanbieter, aber du ignorierst, dass es nicht Aufgabe der Gerichte ist, Geschäftsmodelle zu schützen, sondern Recht zu sprechen. Wenn diese (Nicht-)Funktion an Steam rechtswidrig sein sollte (wovon ich nicht ausgehe, es wird sehr sicher eine Möglichkeit geben, das Ganze juristisch wasserdicht zu machen), dann wären diese ökonomischen Interessen Valves schlicht hinfällig. Das Valve eine Weiterverkaufsmöglichkeit nicht von selbst einführt ist evident.

Ich bin selbst relativ indifferent, was eine Weiterverkaufsmöglichkeit bei Steam angeht, aber dein zweiter Absatz (im ersten Post) erinnert auf fatale Weise an die jahrelange Larmoyanz der Musikindustrie (z.B. "Wenn bei iTunes DRM-freie Musik heruntergeladen werden kann, dann tauschen alle die Lieder untereinander und keiner kauft mehr Musik!"). Auf den ersten Blick einleuchtend, in der Realität aber wie immer nicht so einfach.
____________________________________


...
[Beitrag wurde 3x editiert, zuletzt von Tool8 am 11.07.2012, 23:52]
11.07.2012, 23:48 Uhr Anzeigen
# 12
Darth.Hunter  (40)
Nachricht offline
Hound Eye
161 Punkte
Dabei seit: 30.10.2005
193 Beiträge
Zitat:
Original von Trineas

Ein Gebrauchthandel für digitale Güter ist einfach Unsinn, Leute die das fordern sind sich offenbar nicht bewusst was das für weitreichende Konsequenzen hätte. Was ist denn eigentlich bei einem Steam-Spiel gebraucht? Egal wieviele Vorbesitzer es hatte, es wäre immer zu 100% identisch mit einer neu gekauften Version. Und wenn das ganze dann auch noch direkt über Steam umgesetzt wird, sprich der Aufwand genauso hoch oder sogar geringer wäre wie der Neukauf, dann gibt es ja überhaupt nichts mehr was es irgendwie unattraktiver macht.

Das würde einfach nur dazu führen, dass SP-Spiele sich kaum mehr verkaufen würden, weil sie einfach jeder einmal durchspielt und weiterverkauft. Die Konsequenz wäre, dass die Entwickler noch mehr auf Online-Spiele, Free-to-Play und Abos schielen würden um Umsatz zu generieren.


Sehr verkürzte Darstellung. Es ging bei dem Urteil insbesondere um die Fragestellung, ob digital vertriebene Waren unter den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz fallen. Das hat für den Computerspielemarkt durchaus Relevanz, da das BGH-Urteil sich genau auf diesen Punkt stützte. In der Urteilsbegründung führte der BGH nämlich an, dass eben jener Erschöpfungsgrundsatz nicht für digital vertriebene Waren festgeschrieben sei, sondern nur für Datenträger. Das Urteil wurde auch genau deswegen scharf kritisiert. Schließlich definiert sich der Wert einer digitalen Ware nicht durch den Datenträger, sondern über den Produktnutzen, ergo die eigentliche Softwarelizenz.

Der Erschöpfungsgrundsatz sorgt dafür, dass ein Hersteller den Kunden nicht nochmals zur Kasse beten darf oder ihn in der Art der Nutzung einschränken darf, ist das Produkt einmal abgesetzt. Das Problem der Nichtanwendung bei Software ist, dass dies dem Hersteller die Möglichkeit gibt, den Nutzer auch nach erfolgtem Kauf nochmals zur Kasse zu bitten oder nachträglich beim Kauf beworbene Features zu entfernen. Das Szenario ist gar nicht mal so unrealistisch, wir haben es bereits beim Kindle und bei der PlayStation gesehen. Darüber hinaus haben wir eine enorme Marktdurchdringung mit Accountbindungen, die es technisch sehr einfach machen, Nutzer nach Zeitraum X zu sperren und dann nochmal zur Kasse zu bitten.
Persönlich glaube ich nicht, dass Valve so einer Masche anheim fallen würde, so einigen anderen (EA, Activision) hingegen schon - wenn man auf den Aktionärsversammlungen Monetarisierungsansätze hört wie "$1 zahlen, um ein Magazin im Multiplayer nachzuladen".

Die Gamestar liegt insofern auch nicht gänzlich falsch, weil der EuGh jetzt die Urteilsbegründung des BGH "überschrieben" hat. Das ist nun eine Frage der Rechtsauslegung und bietet neue Möglichkeiten für Klagen.

Die ökonomische Betrachtung ist auch nicht ganz so eindeutig. Ja, eine Softwarelizenz "verbraucht" sich nicht, aber dennoch verliert sie an Aktualität und die ist gerade im Unterhaltungssektor sehr relevant für Verkäufe. Ich möchte an der Stelle nur mal an die Marktstudien aus dem Filmsektor erinnern: Verliert sich die Aktualität eines Produkts, weil es z.B. für den lokalen Markt erst zeitverzögert lokalisiert und vertrieben wurde, sind bis zu 7% Umsatzeinbußen nachweisbar, weil der Vertrieb durch illegale Angebote substituiert wird.
Ähnlich ist das bei Spielen: Im Bereich Multiplayer gehen gerade eh alle Major Publisher in Richtung Free2Play, das Thema ist insofern mittelfristig eh nur für Singleplayer-Games interessant. Und genau da haben wir eine Playthrough-Rate von gerade mal 20%. Die Gründe dafür sind vielseitig, aber eines dürfte klar sein: für so wenig Playthrough legen immer weniger Leute 50 € aus. Die Möglichkeit des Wiederverkaufs bei Nichtgefallen würde den finanziellen Schmerz da ein wenig lindern. Gerade bei der relevanten jugendlichen Zielgruppe sitzt das Geld eh nicht so locker. Es gibt bei den Business Analysts in der Branche insofern auch die These, dass die Blockade des Gebrauchtverkaufs möglicherweise sogar den Umsatz mit solchen Titeln nach unten drückt. Das hat bisher nur wirklich niemand ernsthaft getestet.

An der Stelle gibt's auch eine schöne Use Case von einem auf Steam vertriebenen Spiel, das 3 Wochen nach Release bereits in den Sale gegangen ist für ca. 30 €. Damit hat der Publisher in kürzester Zeit den Umsatz eingefahren, der sonst auf 5 Jahre verteilt gewesen wäre. Auch da hat man vorher behauptet, die Vertriebskanäle würden dadurch kannibalisiert.
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11.07.2012, 23:51 Uhr Anzeigen
# 13
Belial  (29)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 30.04.2012
121 Beiträge
Schwachsinn²
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12.07.2012, 01:24 Uhr Anzeigen
# 14
Wafff  (37)
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Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 25.04.2010
69 Beiträge
Zitat:
Original von Trineas

Steht ja auch so in der News. Meine Aussage war als Reaktion auf die ganzen Leute gedacht, die das Urteil so interpretiert haben, dass Steam einen Gebrauchthandel ermöglichen muss (Gamestar titelte das sogar) bzw. die sich das auch unabhängig von dem Urteil wünschen.


Gamestar ist doch die Bild-Zeitung unter den Spielemagazinen. Was die teilweise schreiben und für Headlines haben, da kann man sich nur an den Kopf fassen.
Aber zum Thema: Finde auch nicht, dass Valve da irgendwas ändern muss, weil es im Endeffekt wirklich nur Nachteile für die Spieler hätte (geringe Verkaufszahlene, mehr FTP mit Mikrotransaktionen etc.).
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Wafff am 12.07.2012, 10:40]
12.07.2012, 10:39 Uhr Anzeigen
# 15
Iskariot  (123)
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Headcrab
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Dabei seit: 18.09.2007
148 Beiträge
Zitat:
Original von Zeatoh

Origin zb spioniert den kunden aus indem zb nicht origin instalierte spiele wie bfbc2 einfach eingefuegt wird obwohl es kein origin instalation ist und es auch ohne leuft....das ist bei mir der fall !


Unsinn! Origin "spioniert" nicht, BC2 war schon immer an ein EA Konto gebunden (musste man sich ja mit einloggen), und Origin bekommt von deinem EA Konto gesagt, dass du das spiel besitzt, daher bietet es dir an es auch über Origin zu laden und zu installieren. Origin ersetzt damit nur die Funktion des EA Downloadmanagers von früher.

Ich hätte mich viel mehr geärgert wenn ich ein Spiel aus meinem EA Konto auf einmal nicht über Origin bekommen würde.

Zitat:
Original von Wafff

Gamestar ist doch die Bild-Zeitung unter den Spielemagazinen. Was die teilweise schreiben und für Headlines haben, da kann man sich nur an den Kopf fassen.


Naja, Gamestar finde ich schon besser als die meisten. Zumindest der Siegismund hat meistens ganz ordentliche Artikel über Shooter. Bild-Zeitung ist für mich da eher die PC-Action (zumindest als ich sie das letzte mal gelesen hab...vor 8 Jahren oder so :D )
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Iskariot am 12.07.2012, 12:22]
12.07.2012, 11:56 Uhr Anzeigen
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