Stimmt, mein Fehler, hatte das falsch in Erinnerung. Dennoch ist Valve bei Spielen, die auf der Liste B oder gar ganz beschlagnahmt sind in einer Zwickmühle. Verkäufe von Liste B-Titeln sind problematisch, da diese recht schnell beschlagnahmt werden können und Beschlagnahmungen rückwirkend gültig sind, was dann alle vorherigen Verkäufe eines Liste B-Spiels illegalisiert. Der Verkauf von sowieso beschlagnahmten Spielen ist dazu sowieso legal nicht möglich, zumindest wenn Valve sich auf jeden Fall an die deutschen Jugendschutzgesetze halten will, auch wenn das gar nicht ihre Pflicht ist (da Valve eine amerikanische Firma ist und die deutschen Jugendschutzgesetze gar nicht für sie gelten, so werden ja derzeit auch USK 18-Titel ohne ausreichende Altersverifikation problemlos verkauft).
Eine Beschlagnahme ist ab dem Beschluss wirksam, nicht rückwirkend.
Da hat man mir bei der Rechtsabteilung der BPjM aber andere Auskunft gegeben. Mir wurde von einer Anwältin gesagt, dass eine Beschlagnahmung sich rückwirkend auf alle Verkäufe seit der Liste-B-Indizierung auswirkt.
Zitat: Original von John Freeman
Sieht alles stark nach Grauzone aus. Ich bleibe skeptisch. Zenursula und Freunde werden die Distribution von Uncut USK18 Games ganz sicher unterbinden, sollte es in Zukunft über Steam möglich sein.
Nein, wieso sollten sie das tun? Wird bei derzeitigen Importen aus anderen Ländern ja auch nicht versucht. Außerdem macht der Ausdruck "Uncut USK18 Games" keinen Sinn, da es sich um Spiele geht, die eben kein USK-Siegel bekommen haben.
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[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von ultio am 12.02.2011, 16:35]
Hmmm.... Für mich etwas blöd da ich erst 16 bin... O.o Naja stört mich nicht besonders...Nerv ich halt wieder meinen Vater damit zu! Ich frag mich ob die Verkaufszahlen bei Steam in den Keller sinken wenn man unter 18 dann keine Spiele mehr kaufen kann! Aber ich denke bis ich 18 bin passiert da nichts... Valve weiß ja noch nicht mal wie die das machen sollen sonst hätte Newell das ja denke ich etwas genauer erklärt.
Dann sollte dein Vater (sofern er dir tatsächlich ein unzensiertes Spiel kaufen würde) Besser aufpassen. Ein Spiel mit kj Siegel sollte nicht in deine Hände geraten, aber ist ein Titel indiziert und es kommt raus das er es dir zugänglich gemacht hat droht im großer Ärger...
Ist das wirklich so? Letztendlich sollte so eine Entscheidung ja wohl in den Händen der Eltern liegen... Und mit 16 kann (nicht muss) man durchaus auch die geistige Reife haben, ein Spiel ab 18 zu zocken. Die Freigaben sind eh zum Teil scheinbar sehr willkürlich (siehe z.B. Halo 3)
Außerdem: Mal ganz ehrlich, wer von euch hat nicht unter 18 schon dementsprechende Spiele gezockt oder auch Filme gesehen? Und hats euch geschadet? Ich finde diese ganze Diskussion ziemlich überzogen...
Was ist wenn man noch nicht 18 ist, kann man dann trotzdem noch Spiele über Steam mit USK 18 kaufen?
Sry, aber genau wegen Leuten wie dir haben wir doch jetzt diese Problematik mit den beschnittenen Spielen über Steam
Ok, ich gebe ja zu dass ich auch schon USK 18 Spiele gespielt habe ohne Volljährig zu sein,aber nun bin ich über 18 und möchte Spiele so spielen können, wie es der Entwickler eigentlich vorgesehen hatte und nicht diese krüppel Versionen
Außerdem: Mal ganz ehrlich, wer von euch hat nicht unter 18 schon dementsprechende Spiele gezockt oder auch Filme gesehen? Und hats euch geschadet? Ich finde diese ganze Diskussion ziemlich überzogen...
Ich hab mir mit 12 Jahren GTA 3 (2002) direkt zu Release im Media Markt geholt, das ging damals noch, da zu dem Zeitpunkt die Jugendschutzgesetze noch lockerer waren (ohne Elternteil an die Kasse gegangen und null Probleme gehabt, hab sogar den Kassenzettel noch irgendwo. ).
Jetzt bin ich 21 und bemerke nichts davon, dass mir das damals geschadet haben könnte.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von DKill3r am 12.02.2011, 17:21]
Stimmt, mein Fehler, hatte das falsch in Erinnerung. Dennoch ist Valve bei Spielen, die auf der Liste B oder gar ganz beschlagnahmt sind in einer Zwickmühle. Verkäufe von Liste B-Titeln sind problematisch, da diese recht schnell beschlagnahmt werden können und Beschlagnahmungen rückwirkend gültig sind, was dann alle vorherigen Verkäufe eines Liste B-Spiels illegalisiert. Der Verkauf von sowieso beschlagnahmten Spielen ist dazu sowieso legal nicht möglich, zumindest wenn Valve sich auf jeden Fall an die deutschen Jugendschutzgesetze halten will, auch wenn das gar nicht ihre Pflicht ist (da Valve eine amerikanische Firma ist und die deutschen Jugendschutzgesetze gar nicht für sie gelten, so werden ja derzeit auch USK 18-Titel ohne ausreichende Altersverifikation problemlos verkauft).
Eine Beschlagnahme ist ab dem Beschluss wirksam, nicht rückwirkend.
Da hat man mir bei der Rechtsabteilung der BPjM aber andere Auskunft gegeben. Mir wurde von einer Anwältin gesagt, dass eine Beschlagnahmung sich rückwirkend auf alle Verkäufe seit der Liste-B-Indizierung auswirkt.
Habs gerade nochmal Recherchiert, es ist richtig das Beschlagnahmen rückwirkend illegalisieren. Erstaunt mich aber schon, da ich Zahlreiche Filme selbst in diversen Läden innerhalb Deutscher Lande gekauft hab, welche mittlerweile beschlagnahmt sind.
Eines sei aber dazu gesagt, wenn ein auf Liste B indiziertes Spiel auf Strafrechtliche Relevanz geprüft wird, aber eben diese nicht festgestellt wurde, dann wird das Spiel auf Liste A zurückgesetzt. Chancen sind also im Fall Left 4 Dead 50/50, und dazu ist es mittlerweile schon über 2 Jahre auf Liste B
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von oLo am 12.02.2011, 17:43]
Auch beschlagnahmte Medien (mal abgesehen von der Kinderpornografie und Tierpornografie) dürfen zur Eigennutzung importiert werden. Man darf sie nur nicht verkaufen oder für andere Importieren. Verkäufe über Steam sind ja quasi auch eine Art von Import. Deswegen sehe ich mit Altersverifikation keine Probleme für ungekürztes Spielvergnügen.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von hjk105 am 12.02.2011, 18:40]
Ach Kinder. Wen interessieren mangelnde Interpunktion und Grammatikfehler, wenn der Inhalt vernünftig geschrieben ist? Das Half-Life Portal ist nicht "Die Zeit".
Ach Kinder. Wen interessieren mangelnde Interpunktion und Grammatikfehler, wenn der Inhalt vernünftig geschrieben ist? Das Half-Life Portal ist nicht "Die Zeit".
Na gut Vaddi, wenn du das sagst, dann können wir ja getrost weiter mit unseren Spielen verdummen.
Damit wären die ganzen Flames gegen Valve widerlegt. Hasse es wenn Leute die keine Ahnung haben sich über Steam und Valve aufregen, weil die angeblich alles zensieren. Selbst wenn das Spiel nicht von Valve stammt. (obwohl Retailfassungen der Spiele das selbe Problem haben)