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Forum > Half-Life Portal > News > Steam: Bundesgerichtshof gibt Valve recht
Status: Offen
44 Beiträge
Letzter Beitrag Seiten (3):  « 1 2 [3]


Autor Beitrag
# 31
Darth.Hunter  (40)
Nachricht offline
Hound Eye
161 Punkte
Dabei seit: 30.10.2005
193 Beiträge
Zitat:
Original von F1ux

Zitat:
Original von Darth.Hunter

Ich kann die Begründung allerdings nicht nachvollziehen: Der Erschöpfungsgrundsatz bezieht sich also nur auf das Trägermedium...worauf soll sich dann bitte das Urheberrecht beziehen? Etwa auf die DVD anstelle des künstlerischen Werks?


Du verstehst da was falsch. Du kannst die DVD mit den Daten verkaufen, aber zum Spielen wird eben ein Vertrag geschlossen und diesen kann man als Kunde nicht einfach weiterreichen. Von daher ist das Ganze auch völlig rechtens.


Gerade das ist doch der Punkt: Du kannst die DVD weiterverkaufen, für den Käufer ist diese aber nutzlos. Schon mal an die zivilrechtlichen Implikationen eines solchen Vorgangs gedacht? Der Haken liegt dabei gerade in der Begründung des BGH, indem dieser dem Trägermedium den Erschöpfungsgrundsatz zugesteht, nicht aber dem Werk als solches - genau darauf bezieht sich aber das Urheberrecht, in dem auch dieser Erschöpfungsgrundsatz definiert ist. Das Urheberrecht schützt Werke, nicht Datenträger. Und genau deshalb führt dieses Urteil das gesamte Urheberrecht ad absurdum und wertet nebenbei gleich mal die Spieleproduktion als solche ab.
Was du in Bezug auf den Vertrag sagst, ist zwar richtig - aber in Bezug auf den o.g. Aspekt hätte der BGH eben eine derartige Form der Vertragsschließung für nichtig erklären können. Ältere Spiele ohne DRM hatten auch EULAs, die ebenso einen Vertrag zwischen Konsument und Anbieter darstellen. Trotzdem war ein Weiterverkauf möglich.
____________________________________
04.08.2010, 20:42 Uhr Anzeigen
# 32
F1ux  (41)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 06.06.2010
228 Beiträge
Dann lies doch bitte nochmal das Zitat, das in der News steht:

Zitat:
Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts wird nicht berührt, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD vertriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, und wenn er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die DVD mit dem Computerspiel wegen der ohne Kennung eingeschränkten Spielmöglichkeiten vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterveräußert werden kann.


Und by the way, wird auch nirgends gesagt, dass sich der Erschöpfungsgrundsatz nur auf das Trägermedium bezieht.
[Beitrag wurde 2x editiert, zuletzt von F1ux am 04.08.2010, 20:49]
04.08.2010, 20:46 Uhr Anzeigen
# 33
Darth.Hunter  (40)
Nachricht offline
Hound Eye
161 Punkte
Dabei seit: 30.10.2005
193 Beiträge
Zitat:
Original von F1ux

Dann lies doch bitte nochmal das Zitat, das in der News steht:

Zitat:
Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts wird nicht berührt, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD vertriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, und wenn er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die DVD mit dem Computerspiel wegen der ohne Kennung eingeschränkten Spielmöglichkeiten vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterveräußert werden kann.


Und by the way, wird auch nirgends gesagt, dass sich der Erschöpfungsgrundsatz nur auf das Trägermedium bezieht.


Lese Seite 10 der Begründung aufmerksam durch, da steht genau das drin. Der BGH begründet die Nichtanwendung von § 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG nämlich mit der Klausel in §15, die das Verfielfältigungs- und Verbreitungsrecht auf Werke in körperlicher Form einschränkt und digitale Distribution vollkommen ignoriert - vermutlich, weil der Paragraph das letzte mal im Jahr 2003 überarbeitet wurde und die Herrschaften digitale Distribution immer noch nicht auf dem Radar hatten.
Im Klartext: Verkaufst du ein Werk rein auf DVD, genießt der Käufer den gesetzlichen Verbraucherschutz. Bringst du eine Komponente der digitalen Distribution ein, unterläufst du die vorhandene Gesetzgebung nach Interpretation des BGH vollständig. Das Urteil hat mit der Begründung zwei deftige Nebeneffekte:
  • digitale Distribution wird damit zu einem komplett rechtsfreien Konstrukt
  • Eine DRM-Komponente in Software reicht schon dafür aus, dass der Publisher vollkommen frei diktieren kann, wie und zu welchen Konditionen seine Werke nach Kauf genutzt werden dürfen. Auf der Grundlage könnte ein Publisher trotz erfolgtem Kauf und gezahltem Preis den Endkunden später noch beliebig oft zur Kasse beten oder alternativ seinen Account dicht machen.
Deswegen sage ich ja: Wir brauchen dringend neue Urhebergesetze, denn die juristische Auslegung von noch nicht im UrhG erfassten Distributionsstrukturen (Stichpunkt Internet) ist in Deutschland eine blanke Katastrophe.
____________________________________
04.08.2010, 21:25 Uhr Anzeigen
# 34
F1ux  (41)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 06.06.2010
228 Beiträge
Zitat:
Original von Darth.Hunter

Im Klartext: Verkaufst du ein Werk rein auf DVD, genießt der Käufer den gesetzlichen Verbraucherschutz. Bringst du eine Komponente der digitalen Distribution ein, unterläufst du die vorhandene Gesetzgebung nach Interpretation des BGH vollständig.


Wie ich ja auch schon mehrfach anmerkte, hat ein rein digitales Gut ja auch keinen Verfall durch Alterung bzw. Abnutzung und deshalb finde ich das persönlich auch völlig korrekt.

Zitat:
Original von Darth.Hunter

[*]digitale Distribution wird damit zu einem komplett rechtsfreien Konstrukt
[*]Eine DRM-Komponente in Software reicht schon dafür aus, dass der Publisher vollkommen frei diktieren kann, wie und zu welchen Konditionen seine Werke nach Kauf genutzt werden dürfen. Auf der Grundlage könnte ein Publisher trotz erfolgtem Kauf und gezahltem Preis den Endkunden später noch beliebig oft zur Kasse beten oder alternativ seinen Account dicht machen.
[/list]


Das stimmt so nicht, denn man stimmt bei der Aktivierung einem Vertrag zu, an den sich auch der Publisher zu halten hat.

Und mal ganz banal gesagt, ist das zumindest bei einem seriösen Unternehmen, wie Vave wohl ziemlich unrealistisch, zumal man sich damit nur selbst ins Bein schießen würde, da die Kunden dann wohl keine zukünftigen Spiele mehr kaufen würden.
04.08.2010, 21:55 Uhr Anzeigen
# 35
Darth.Hunter  (40)
Nachricht offline
Hound Eye
161 Punkte
Dabei seit: 30.10.2005
193 Beiträge
Zitat:
Original von F1ux

Wie ich ja auch schon mehrfach anmerkte, hat ein rein digitales Gut ja auch keinen Verfall durch Alterung bzw. Abnutzung und deshalb finde ich das persönlich auch völlig korrekt.


§ 69 c bezieht sich explizit auf Computerprogramme, unabhängig vom Datenträger, die Einschränkung erfolgt schlussendlich nur durch eine fehlende Passage in einem anderen Paragrafen. Ein Computerprogramm nutzt sich per se nicht ab, als Endverbraucher hast du dabei übrigens auch das Recht auf Privatkopie, womit Alterserscheinungen von Datenträgern umgangen werden.

Die Art und Weise, wie du dein grundsätzlich nicht alterndes Computerprogramm erhältst, sollte nicht darüber entscheidend sein, ob ein Publisher dir im Nachhinein noch Nutzungsbeschränkungen aufzwingt. Genau das sollte der Paragraf ja eigentlich verhindern.
Zitat:
Original von F1ux

Zitat:
Original von Darth.Hunter

[*]digitale Distribution wird damit zu einem komplett rechtsfreien Konstrukt
[*]Eine DRM-Komponente in Software reicht schon dafür aus, dass der Publisher vollkommen frei diktieren kann, wie und zu welchen Konditionen seine Werke nach Kauf genutzt werden dürfen. Auf der Grundlage könnte ein Publisher trotz erfolgtem Kauf und gezahltem Preis den Endkunden später noch beliebig oft zur Kasse beten oder alternativ seinen Account dicht machen.
[/list]


Das stimmt so nicht, denn man stimmt bei der Aktivierung einem Vertrag zu, an den sich auch der Publisher zu halten hat.

Und mal ganz banal gesagt, ist das zumindest bei einem seriösen Unternehmen, wie Vave wohl ziemlich unrealistisch, zumal man sich damit nur selbst ins Bein schießen würde, da die Kunden dann wohl keine zukünftigen Spiele mehr kaufen würden.


In der Praxis wird das mit einfachen Tricks unterlaufen, das passiert jetzt bereits. Bezüglich Valve gebe ich dir recht, denen traue ich das auch nicht zu. Aber da gibt's andere Kandidaten auf dem Markt, z.B. Activision. Die haben sich ganz einfach um die ganze Sache herumgemogelt: Sie haben Inhalte als kostenpflichtigen DLC verkauft, obwohl diese bereits beim DVD-Verkauf vollständig auf dem Datenträger vorlagen und durch den DLC lediglich entschlüsselt wurden. Das heißt: Du hast zweimal für Inhalte bezahlt, die du eigentlich schon von Anfang an installiert hattest.

Die vorliegende Gesetzgebung soll den Verbraucher eigentlich vor solchen Geschäftsgebahren schützen, aber anstatt die Gesetze in ihrer Sinnhaftigkeit zu interpretieren, verliert sich der BGH in Formalfickerei. Mit solchen Entscheidungen wird der Konsument zum Selbstbedienungsladen für die Contentindustrie.
____________________________________
[Beitrag wurde 2x editiert, zuletzt von Darth.Hunter am 04.08.2010, 22:32]
04.08.2010, 22:31 Uhr Anzeigen
# 36
CarnifexX  (44)
HLP - Redakteur
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Alien Grunt
4.466 Punkte
Dabei seit: 25.01.2005
725 Beiträge
kann dir nur zustimmen darth.hunter, für die zukunft heißt das so einiges, z.b. auch für filme. bin mal auf die anderen medienechos z.b. von heise und golem gespannt, jubelstimmung kann ich mir da nicht vorstellen.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von CarnifexX am 04.08.2010, 22:45]
04.08.2010, 22:44 Uhr Anzeigen
# 37
Trineas  (40)
HLP - Ehrenmember
Nachricht offline Admin
Thread-Starter
Nihilanth
11.193.207 Punkte
Dabei seit: 20.04.2004
8.927 Beiträge
Was wurde aus dem mündigen Konsumenten? Regulierungen sollen Konsumenten vor Missbrauch und versteckten Gefahren schützen, nicht aber dem Markt diktieren welches Geschäftsmodell er verwenden darf um etwa Spiele zu verkaufen. Wer mit bestimmten Dingen nicht einverstanden ist, soll das Produkt einfach nicht kaufen. Gesetze sollen dafür sorgen, dass das transparent geschehen muss und der Kunde darüber bescheid weiß. Aber sonst sollte sich der Staat hier raushalten.
____________________________________
04.08.2010, 22:45 Uhr Anzeigen
# 38
CarnifexX  (44)
HLP - Redakteur
Nachricht offline
Alien Grunt
4.466 Punkte
Dabei seit: 25.01.2005
725 Beiträge
sorry trineas, aber du verdrehst hier versehentlich "mündigkeit". der konsument ist hier entweder immernoch mündig, weil er ja, wie du sagst, immernoch entscheiden kann ob er das nun kaufen will oder nicht, oder aber er ist nicht mehr mündig, weil er heftige vertragsklauseln, die ihn völlig entmündigen eingehen muss um das produkt spielen zu dürfen.
falls du die verbraucherzentralen meinst, die sind nicht "der staat" und auch kein organ o.ä. von ihm.

inwiefern berührt das ganze denn nun einen accountverkauf?
04.08.2010, 22:50 Uhr Anzeigen
# 39
Trineas  (40)
HLP - Ehrenmember
Nachricht offline Admin
Thread-Starter
Nihilanth
11.193.207 Punkte
Dabei seit: 20.04.2004
8.927 Beiträge
Zitat:
Original von CarnifexX

sorry trineas, aber du verdrehst hier versehentlich "mündigkeit". der konsument ist hier entweder immernoch mündig, weil er ja, wie du sagst, immernoch entscheiden kann ob er das nun kaufen will oder nicht, oder aber er ist nicht mehr mündig, weil er heftige vertragsklauseln, die ihn völlig entmündigen eingehen muss um das produkt spielen zu dürfen.


Wo wird denn der Konsument entmündigt? Ein Unternehmen wählt ein bestimmtes Geschäftsmodell, bei dem der Käufer das Spiel nicht weiterverkaufen kann. Das ist ein klarer Nachteil gegenüber anderen Produkten. Wenn der Konsument das aber weiß und sich trotzdem dafür entscheidet das Produkt zu kaufen, warum soll er das nicht können? Regulierungen sollen sicher stellen, dass ein Kunde darüber informiert werden muss und dass er weiß, worauf er sich einlässt, sie sollten meiner Meinung nach aber nicht das Geschäftsmodell verbieten.


Zitat:
falls du die verbraucherzentralen meinst, die sind nicht "der staat" und auch kein organ o.ä. von ihm.


Damit meinte ich logischerweise den Gesetzgeber, weil ja hier bereits nach Änderungen der Gesetzeslage gerufen wird.
____________________________________
04.08.2010, 23:07 Uhr Anzeigen
# 40
cat  (40)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 26.08.2009
59 Beiträge
Valve hat den Verbraucherschutz echt mies ausgehebelt. Wundert mich das der BGH sich hier so einfach über den Tisch ziehen lässt. Und das der Staat nicht eingreifen soll, ist Unsinn, er sollte eigentlich Verbraucherschutz betreiben. Hier hat er versagt wie darth es erklärt hat.

Und da bald alle grossen Publisher auf so was umsteigen werden ist es ja eigentlich schon ein Anti-Weiterverkaufskartell.

Also echt, Valve zieht den Kunden mittles Ausheben des Weiterverkaufsrechts über den Tisch, wobei der BGH versagt, unddie Hälfte hier inklusive der HLPortal Redaktion jubelt.
Falls ihr es nicht kapiert, Valve ist nicht euer bester Freund, der nette Umgang mit dem Kunden in Form von kostenlosen TF2 Updates etc ist eine PR Strategie. Was ich auch gut finde, aber wenn man dann auf der anderen Seite das Wiederverkaufsrecht verliert weil hier "ein Dienst" angeboten wird anstatt "eines Spiels in einer DVD" dann wird man als Endkunde reingelegt.
05.08.2010, 10:34 Uhr Anzeigen
# 41
F1ux  (41)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 06.06.2010
228 Beiträge
Zitat:
Original von cat

Valve hat den Verbraucherschutz echt mies ausgehebelt. Wundert mich das der BGH sich hier so einfach über den Tisch ziehen lässt.


Valve hat mit seinem System einfach nur gegen kein Gesetz verstoßen, also ist Steam auch völlig legal. Von "mies" ausgehebelt kann da überhaupt keine Rede sein. Der BGH hat sich auch nicht über den Tisch ziehen lassen, sondern hat völlig korrekt nach deutscher Gesetzgebung entschieden.

Zitat:
Original von cat

[...]
Also echt, Valve zieht den Kunden mittles Ausheben des Weiterverkaufsrechts über den Tisch,
[...]
aber wenn man dann auf der anderen Seite das Wiederverkaufsrecht verliert weil hier "ein Dienst" angeboten wird anstatt "eines Spiels in einer DVD" dann wird man als Endkunde reingelegt.


Man wird weder reingelegt, noch über den Tisch gezogen, denn der Kunde ist sich dessen bewusst, dass er die über Steam aktivierten Spiele nicht weiterverkaufen kann, so steht es ja auch in der EULA. Wer damit nicht einverstanden ist, soll eben diese Spiele nicht mehr kaufen und fertig, wird ja schließlich niemand zu gezwungen.

Zitat:
Original von cat

Falls ihr es nicht kapiert, Valve ist nicht euer bester Freund, der nette Umgang mit dem Kunden in Form von kostenlosen TF2 Updates etc ist eine PR Strategie. Was ich auch gut finde,


Mir ist guter Support für meine Spiele ehrlich gesagt viel wichtiger, als die Möglichkeit des Wiederverkaufs. Und Valve ist für mich eine der sympathischsten Softwareschmieden, die ich kenne. Denn dort weiß man wenigstens noch, was guter Service ist.
05.08.2010, 12:48 Uhr Anzeigen
# 42
ili  (35)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 09.10.2007
39 Beiträge
Schade, jetzt wird dieser widerliche Leberfleck MW2 für immer in meinem Account bleiben.
05.08.2010, 21:20 Uhr Anzeigen
# 43
Goomer  (34)
Nachricht offline
Bullsquid
1.147 Punkte
Dabei seit: 28.06.2006
187 Beiträge
Zitat:
Original von Jike

Ich habe die SSA auch nicht gelesen[...]


Ich meine ich hätte mal irgendwo gelesen, dass das bloße "nicht-lesen" eines Vertrages diesen ungültig macht. Auch dann, wenn man ihm zustimmt. :v

Deshalb wahrscheinlich auch immer das Häckchen "Ja, hab's gelesen.". Dann gibt's keine Ausreden mehr. :3
____________________________________
[Beitrag wurde 2x editiert, zuletzt von Goomer am 07.08.2010, 21:49]
07.08.2010, 21:46 Uhr Anzeigen
# 44
EagleWatch  (30)
Nachricht offline
Alien Grunt
5.440 Punkte
Dabei seit: 19.04.2009
2.476 Beiträge
Zitat:
Original von Goomer

Zitat:
Original von Jike

Ich habe die SSA auch nicht gelesen[...]


Ich meine ich hätte mal irgendwo gelesen, dass das bloße "nicht-lesen" eines Vertrages diesen ungültig macht. Auch dann, wenn man ihm zustimmt. :v

Deshalb wahrscheinlich auch immer das Häckchen "Ja, hab's gelesen.". Dann gibt's keine Ausreden mehr. :3


Das war von einem Typen im Forum der keine Ahnung hat. Du gibst an das du die SSA akzeptiertst und dann sind sie auch gültig.
Nur weil du bei einem Ehe-Vertrag das kleingedruckte nicht liest heißt es nicht das er ungültig ist.
07.08.2010, 21:56 Uhr Anzeigen
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