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Forum > Half-Life Portal > News > Left 4 Dead 2: Uncut-Version bundesweit beschlagnahmt
Status: Offen
108 Beiträge
Letzter Beitrag Seiten (8):  « 1 [2] 3 4 ... 8 »


Autor Beitrag
# 16
pyth  (54)
HLP - Redakteur
Nachricht offline Moderator
Shock Trooper
6.812 Punkte
Dabei seit: 04.07.2004
2.035 Beiträge
Zitat:
Original von bolid

Zitat:
Original von Jaide

omg !!! Kann ich mir das jetzt trotzdem noch aus Österreich oder per Amazon.uk kaufen? -.- ja oder?

schon ganz schön arm irgendwie ..


nein darfst du nicht. denn wie unter punkt 4 des gesetzes zu lesen ist, ist nun auch der import (einfuhr) strafbar.


Stimmt nicht, du darfst es nur nicht importieren, wenn du es danach etwa weiterverkaufen willst. Lies es dir noch mal genau durch.
31.03.2010, 14:31 Uhr Anzeigen
# 17
ilv  (33)
Nachricht offline
Bullsquid
2.203 Punkte
Dabei seit: 05.06.2009
936 Beiträge
Was wäre denn, wenn ich mir L4D2 über Steam ausem Ausland schenken lassen würde?

Das finde ich persönlich auch traurig:" wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

1 Jahr für so ein Kleinschiss und bei Ermordung etc. im Vergleich manchmal nur 15 Jahre?
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von ilv am 31.03.2010, 14:33]
31.03.2010, 14:32 Uhr Anzeigen
# 18
Northernstar  (43)
Nachricht offline
Barnacle
451 Punkte
Dabei seit: 22.03.2010
519 Beiträge
Naja ich hab meine Uncut schon :D also egal
31.03.2010, 14:34 Uhr Anzeigen
# 19
MoFosis  (31)
Nachricht offline
Vortigaunt
677 Punkte
Dabei seit: 03.02.2008
305 Beiträge
Zitat:
Original von ilv

Was wäre denn, wenn ich mir L4D2 über Steam ausem Ausland schenken lassen würde?


So wie ich das verstanden habe geht es um das Trägermedium DVD, mit Steam hat das nix zutun...
____________________________________
31.03.2010, 14:37 Uhr Anzeigen
# 20
Torrent2000  (54)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 21.08.2009
57 Beiträge
BPjM und USK müssen unbediengt weg !!!

Solange holt euch die Games bei Amazon.co.uk

Uncut und billiger !!!
31.03.2010, 14:46 Uhr Anzeigen
# 21
Nachricht offline
Shock Trooper
6.938 Punkte
Dabei seit: 18.06.2008
2.567 Beiträge
Was für dumme Leute es gibt.

Aber zur Beschlagnahmung: Sind die im Newstext aufgeführten Punkte nicht die, die für die Indizierung gelten? Ich dachte, bei einer Beschlagnahmung wäre auch der Besitz verboten.
Edit: Anscheinend nicht. Aber was ist dann der Unterschied?
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von The_Underscore am 31.03.2010, 14:51]
31.03.2010, 14:49 Uhr Anzeigen
# 22
Nachricht offline
Alien Grunt
3.306 Punkte
Dabei seit: 09.10.2009
1.324 Beiträge
lächerlich... und pure willkür .... mehr fällt mir dazu nicht ein....
____________________________________
31.03.2010, 14:51 Uhr Anzeigen
# 23
ilv  (33)
Nachricht offline
Bullsquid
2.203 Punkte
Dabei seit: 05.06.2009
936 Beiträge
Ich glaube beschlagnahmte Spiele sind sozusagen verbotene Spiele und dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Jeglicher Handel ist untersagt und strafbar, aber der Besitz ist nicht strafbar, aber ich bin mir nicht sicher ob das stimmt. :confused:
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von ilv am 31.03.2010, 14:54]
31.03.2010, 14:53 Uhr Anzeigen
# 24
School10  (122)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 16.12.2008
60 Beiträge
Muss man jetzt Uncut-Screenshots von seiner Homepage nehmen?
____________________________________
http://www.bolzplatz.kilu.de/

BolzplatZ - GELBES ELEND - PUBLIC COUNTER-STRIKE SOURCE SERVER

62.104.164.36:27015
31.03.2010, 14:58 Uhr Anzeigen
# 25
ElVossil  (33)
Nachricht offline
Headcrab
24 Punkte
Dabei seit: 01.10.2006
230 Beiträge
Deutschland ftw!
.
.
.
.
NOT
31.03.2010, 15:04 Uhr Anzeigen
# 26
renedlog  (35)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 22.11.2008
11 Beiträge
[ironie on] Zombie abschiessen ist ja wirklich brutal [ironie off] ^^

die zombies sollen doch auf ein stück kuchen vorbei kommen

aber achtung: the cake is a lie
31.03.2010, 15:05 Uhr Anzeigen
# 27
dj-corny  (54)
HLP - Moderator
Nachricht offline
Alien Grunt
5.619 Punkte
Dabei seit: 13.09.2007
1.783 Beiträge
Zitat:
Original von Trineas

Es ist der erste Valve-Titel der in Deutschland per Gericht verboten wurde.


Stimmt doch gar nicht. Die EU-Version von Left 4 Dead wurde am 01. Dezember 2008 ebenfalls gerichtlich auf die B-Liste gesetzt...
31.03.2010, 15:09 Uhr Anzeigen
# 28
Trineas  (40)
HLP - Ehrenmember
Nachricht offline Admin
Thread-Starter
Nihilanth
11.193.209 Punkte
Dabei seit: 20.04.2004
8.927 Beiträge
Zitat:
Original von pyth

Stimmt nicht, du darfst es nur nicht importieren, wenn du es danach etwa weiterverkaufen willst. Lies es dir noch mal genau durch.


Korrekt, nur wenn du es zu dem Zweck des Weiterverkaufs, der Vorführung, etc. importieren würdest (sprich, wenn es gegen Punkt 1-3 verstößt), ist es verboten.


Zitat:
Original von Torrent2000

BPjM und USK müssen unbediengt weg !!!


Was genau haben BPjM und USK mit dem Strafgesetzbuch und einem Gerichtsbeschluss zu tun?


Zitat:
Original von School10

Muss man jetzt Uncut-Screenshots von seiner Homepage nehmen?


Warum sollte man? Das ist genauso unnötig wie das was manche Websites tun, dass sie bei indizierten Spielen immer (dt.) dazu schreiben oder manche Titel gar nicht ausschreiben und Quake dann als "Beben" bezeichnen.


Zitat:
Original von dj-corny

Stimmt doch gar nicht. Die EU-Version von Left 4 Dead wurde am 01. Dezember 2008 ebenfalls gerichtlich auf die B-Liste gesetzt...


Und was hat eine Indizierung der BPjM mit einer gerichtlichen Beschlagnahmung zu tun? Exakt, gar nichts.
____________________________________
31.03.2010, 15:14 Uhr Anzeigen
# 29
tenochtitlan  (43)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 02.11.2008
6 Beiträge
Zitat:
Original von The_Underscore

Aber zur Beschlagnahmung: Sind die im Newstext aufgeführten Punkte nicht die, die für die Indizierung gelten? Ich dachte, bei einer Beschlagnahmung wäre auch der Besitz verboten.
Edit: Anscheinend nicht. Aber was ist dann der Unterschied?


Der Unterschied ist die Beschlagnahmung und das Verkaufsverbot auch an Ü18, "normal" indizierte Titel dürfen unter der Ladentheke an Erwachsene verkauft werden, im reinen Verkauf besteht also kein Unterschied zu normalen USK-18-Titeln. Man darf "nur" halt nicht mehr dafür werben, was für die Verkaufszahlen natürlich Gift ist. Indizierte Spiele werden quasi vergleichbar zu Pornos behandelt.

/edit:
Zitat:
Original von Trineas

Zitat:
Original von School10

Muss man jetzt Uncut-Screenshots von seiner Homepage nehmen?


Warum sollte man? Das ist genauso unnötig wie das was manche Websites tun, dass sie bei indizierten Spielen immer (dt.) dazu schreiben oder manche Titel gar nicht ausschreiben und Quake dann als "Beben" bezeichnen.


Problem ist hier das Werbungsverbot (Punkt 4. "ankündigt, anpreist"), weshalb auch die ganzen Verlage/Spielemagazine normalerweise nicht über indizierte Spiele berichten bzw das Material von ihren Homepages verschwinden lassen. Aber das ist soweit ich weiß, bis jetzt noch nie wirklich gerichtlich präzisiert worden - ob ein Review jetzt journalistische Berichterstattung (erlaubt) oder Werbung für das Spiel (verboten) ist.
Zitat:
Original von Trineas

Zitat:
Original von dj-corny

Stimmt doch gar nicht. Die EU-Version von Left 4 Dead wurde am 01. Dezember 2008 ebenfalls gerichtlich auf die B-Liste gesetzt...


Und was hat eine Indizierung der BPjM mit einer gerichtlichen Beschlagnahmung zu tun? Exakt, gar nichts.


Ist meistens (Immer?) der erste Schritt, aber natürlich nicht gleichbedeutend ;)
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von tenochtitlan am 31.03.2010, 15:27]
31.03.2010, 15:21 Uhr Anzeigen
# 30
Impossible  (37)
Nachricht offline
Bullsquid
1.931 Punkte
Dabei seit: 28.07.2004
90 Beiträge
Ganz ehrlich? Also ich meine - wundern tut mich ja vieles nicht mehr, aber dass die Uncut Version BESCHLAGNAHMT wurde und damit mit Manhunt gleichgesetzt wurde - ähm? Geht's noch? Naja... ich hab ja meine Version... heißt nur, dass es zukünftig vielleicht wieder mehr AWP's auf den Servern gibt... :-/
31.03.2010, 15:24 Uhr Anzeigen
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