Wie die Website Gamestar.de berichtet, wurde der kürzlich veröffentlichte Zombie-Shooter Left 4 Dead 2 vorläufig auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt. Innerhalb von einem Monat soll die Behörde nun entscheiden, ob der Valve-Titel auf Liste B des Index kommt. Das wäre allerdings keine große Überraschung, auch die internationale Version des Vorgänger, Left 4 Dead, ist dort bereits zu finden...
Werds mir im Januar mal bei Amazon.co.uk bestellen, solange es nicht beschlagnahmt wird, hat man ja nichts zu befürchten, wie schon von euch gesagt.
Und falls sowas unwahrscheinliches doch passieren sollte, kann man es sich ja immernoch von wem aus Amerika per Steam "schenken" lassen. (Geht ja mit Manhunt auch problemlos.)
Edit: Nein, mein Beitrag ist kein Gebashe.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von DKill3r am 01.12.2009, 13:13]
Ich blick da nich mehr durch. Ist indiziert, klar. Darf nicht öffentlich beworben werden und frei im Laden stehen. Ist härter als FSK18.
Aber das ist dann Liste A. Ist Liste B nicht die mit VERBOTENEM Material aka Beschlagnahmung und weiteres.
Also bin ich nun doppelt verarscht worden. Cut Version die auch noch in Deutschland indiziert wird. I am a hero!
Nein, die indizierte Version ist die unzensierte. Die zensierte deutsche hat USK 18 und kann damit nicht mehr indiziert werden.
Da wie gesagt schon Teil 1 seinerzeit im Eilverfahren auf Liste B gesetzt wurde, war eh von vornherein klar, dass das jetzt wieder passiert.
So ganz klar ist mir die Unterscheidung allerdings auch noch nicht. Liste B sind die gewaltverherlichenden Sachen, aber diese weren doch eigentlich beschlagnahmt, oder nicht? Ist Liste B dann eine Vorstufe zur eventuellen Beschlagnahme? Scheint mir wieder typische, unnötige Bürokratie zu sein...
Kurz schlau gemacht und eigentlich ist es ganz einfach. Kommen im Spiel nach Einschätzung der BPjM Inhalte vor, die in den §86, §130 ,§130A, §131 oder §184a ,b oder c dargestellt werden, dann wir das Spiel auf die B Liste gesetzt. Dann kann es für eine gerichtlichen Prüfung übergeben werden. Kommt dieses zu dem Urteil, dass nicht gegen die oben genannten Paragraphen verstoßen wird, wird das Spiel auf die A Liste gesetzt.
Wird das Spiel nicht übergeben verbleibt es auf der B Liste.
Leute peilt es doch mal bitte. Indiziert wurde die internationale Version, die sowieso niemals in irgendeinem deutschen MM-Saturn-whatever-Regal stand.
Ist praktisch einfach nur die Aussage, hey die deutsche Version ist okay, aber die europäische gibts nicht. Irgendwie auch logisch, sonst hätte Valve ja nichts kürzen müssen für den deutschen Markt...