hatte mir und nem freund per weekend deal left 4 dead für günstige 17,99 erkauft. festgestellt dass das ja die CUT version ist. -> steam support angeschrieben. dort hieß es dann als antwort, dass ich innerhalb von 60 tagen eine importversion kaufen kann, wonach mir dann der preis für die DE version rückerstattet wird. jedenfalls bin ich jetzt auf der suche nach einer möglichst günstigen importversion des spiels bei den gängen importshops wie gamesware.at komme ich schon ohne verpackung und versand auf 40€, was ja nun ein immenser preisunterschied ist.
amazon.co.uk verkauft ab dem 15. die game-of-the-year-version für umgerechnet 28€, was mit versand aber auch nicht aaaaallzu günstig wird.
Bei Amazon kann aber nun wirklich nichts falsch machen, die Preise variieren natürlich von günstig bis zu teuer aber der Service ist schon sehr gut. Bei Amazon.co.uk habe ich nun schon 3 mal bestellt wobei die dritte Lieferung gerade auf dem Weg ist. Preislich ist man dort gut aufgehoben und hat eben auch gleich ne Uncutversion.
Dazu passen die Pakete in den Briefkasten was lästiges zur Post gelatsche erspart, die DHL klingelt nämlich oft erst gar nicht bei mir sondern schiebt mir gleich ein Kärtchen rein ...
Left 4 Dead: EU-Version bekommt B-Listen-Indizierung
von Anduriel (Autoren-Archiv) am 08.12.2008 um 22:15
Die geschnittene, deutsche Version von Left 4 Dead hat die USK bereits mit "keine Jugendfreigabe" versehen. Nun hat sich die BPjM aber die europäische Version, die ungeschnitten ist, näher angesehen und dieser eine B-Listen-Indizierung verpasst.
Doch was bedeutet das nun genau? Die BPjM ist der Meinung, dass diese Version des Spiels gegen §131 StGB verstößt. Es ist damit zu rechnen, dass in nächster Zeit eine Beschlagnahmung des Spiels folgt, dann darf es in Deutschland nicht mehr verkauft und auch nicht mehr importiert werden.
Die deutsche Version von Left 4 Dead darf aber weiterhin ganz normal verkauft und erworben werden.
Quelle: Schnittberichte
Natürlich könnt ihr das machen wie ihr wollt, nur als Info mal!
Grüße!
Naja, ist ja egal, was in Zukunft mit Left 4 Dead passiert. Er will jetzt ne günstige Uncut kaufen und das geht im Ausland zur Zeit am besten. Hab mit Amazon.co.uk gute Erfahrung gemacht, aber auch schon mit shopto.net. Ich kauf dort ein, wo es am günstigsten ist.
Falls jemand die Seite noch nicht kennt www.mydealz.de dort stehen auch immer günstige Video und PC Games und vieles anderes Elektrozeugs fürs Wohnzimmer
Amazon.co.uk sowie shopto.net versenden beide aus England, das bekannterweise zur EU gehört, so dass es zu keiner Zollkontrolle kommt und man damit dort, ohne Angst vor dem Zoll haben zu müssen, einkaufen kann.
P.S Wer spiele, vor allem Konsolenspiele, noch in Deutschland kauft, bezahlt einfach zuviel...in England ist jedes Spiel günstiger...hab dort schon mindestens 10 Spiele gekauft, auch viele Titel, die hier geschnitten sind
(LittleBigPlanet kostete hier damals 65€ inkl. Versand und ich habs von Amazon.co.uk für 20 inkl. Versand gekauft)
[Beitrag wurde 3x editiert, zuletzt von Integer am 06.05.2009, 12:54]
Die Einfuhr beschlagnahmter Spiele ist, im Gegensatz zu indizierten Spielen, illegal (Verbreitungsverbot). Auch wenn England (z.B.) in der EU ist wird die Post zumindest Stichprobenartig trotzdem kontrolliert. Dabei geht es dann eben weniger um den Zoll Aspekt als um den Strafrechtlichen...
Wenn die Sendung entdeckt wird isse weg. Ne Anzeige wird es zwar wohl nicht geben (außer du würdest die z.B faschistisches Material in größeren Mengen kommen lassen) aber das Spiel oder was auch immer bekommste trotzdem nicht zu sehen.
Das kann auch gut sein. Aber trotzdem ist es doch sinnfrei sich eine geschnittene Version des Spiels zu kaufen für viel mehr Geld als nötig. Das Restrisiko ist wirklich minimal und rechtfertigt in keinster Weise den hohen dt. Preis.
Alleine wenn das Paket geöffnet wird und einbehalten wird, kommt man immer noch günstiger aus, sich eine 2. Version zu importieren, als hier in Deutschland eine geschnittene Version zu kaufen.
Also wirklich das Risiko ist minimal, man hat mit keinerlei strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, also was spricht gegen einen Import?
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Integer am 06.05.2009, 13:19]