Es geht hier ausschliesslich um die Uncut Version, die manche Händler aus dem Ausland beziehen und dann in Deutschland verkaufen.
Die eigentliche Deutsche Version (die [DE] mit Cuts) darf weiterhin verkauft werden. Lediglich importierte Uncut dürfen nu nicht mehr von Händlern verkauft werden.
Man darf sie sich auch weiterhin aus dem Ausland kaufen und man darf auch weiterhin die Uncut auf dem Rechner haben und spielen. Passiert gar nix.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von dj-corny am 08.12.2008, 08:16]
Es geht hier ausschliesslich um die Uncut Version, die manche Händler aus dem Ausland beziehen und dann in Deutschland verkaufen.
Nicht ganz richtig: Es geht nicht um alle Versionen aus dem Ausland sondern um eine ganz speziel:
Zitat: Left 4 Dead
PC DVD-ROM, EU-Version
Valve Corporation, Bellevue/USA
Da eine Beschlagnahmung immer nur für ein bestimmtes Medium, nicht aber für ein Produkt als solches ausgesprochen wird ist die US Version derzeit nicht betroffen.
Abgesehen davon darf man die UK Version bis zur Feststellung der strafrechtlichen Relevanz in Deutschland weiter legal, nicht aber offen, verkauft werden. Erst wenn ein Gericht die Bechlagnahmung beschließt so wird diese umgesetzt. Umgekehrt ist die Einführung, auch zum privaten Gebrauch, danach nicht mehr erlaubt.
Nicht ganz richtig: Es geht nicht um alle Versionen aus dem Ausland sondern um eine ganz speziel:
Danke für die Richtigstellung. Das hatte ich übersehen
Wollte ja auch eigentlich nur damit sagen, dass die Leute sich nun keine Panik machen brauchen, dass sie das Spiel nicht mehr spielen dürfen oder darüber wundern, dass bei Mediamarkt und Co L4D noch in den Regalen steht
ein muss ich jetzt noch drauf setzen, zum Thema wie unsinning die Zensur von L4D ist.
Da hab ich mir gestern für 10€ bei Media Markt resident Evil 4 gekauft(ab 18)
Als ich das Spiel dann installiert habe, es dann auch gleich mal angezockt habe und in das Erste Dorf kam(Bauernhof) bin ich in ein Haus geflüchtet um nach items zu suchen, auf dem weg dahin haben mich dan die Zombies bemerkt und mich zum haus verfolgt. Ich also in haus rein, Tür zu und Schrank vorgeschoben. Nun musste ich feststellen, das es nur die Tür gab, durch die ich raus kam, vor der aber schon eine Zombie masse stand. Ich also Schrank wieder weg geschoben und Tür auf. Das erste was ich dan tat, war meine Waffe zu ziehen und den Zombies auf den Kopf zu zielen( obwohl Zombies kann man sie ja bei RE4 nicht nennen, die benehmen sich ja fast wie echte Menschen(reden mit einander, stellen Leitern auf, haben Waffen und Werfen Granaten))Ich drückte dann ab und musste feststellen, das nach 2/3Schüssen auf den kopf der Kopf zerplatzte und Blut aus dem Hals Spritze. Ich mir noch nichts bei gedacht. Ich also das gleiche bei den Anderen Zombies und alle Köpfe zerplatzen dann auch mit einer nach folgenden Blut Fontäne. Nach dem den alle köpfe weg waren und die Zombies tot, floh ich in ein Haus, wo rauf dann auch eine zwischen Sequenz folgte, in dem ein Man mit tüte auf dem Kopf und ner Kettensäge in der Hand(auch ehr selten, das Zombies Kettensägen bedienen können) kam. Ich floh dann aufs Dach und schoss wie der 2 Zombies den Kopf weg, was ein Fehler war, da ich nicht mehr auf meinen Rücken aufpasste. Schwup kam der Kettensägen Mann von hinten und schnitt mir den Kopf ab mit einer Darauf folgenden Blut Fontäne.
So jetzt frage ich mich doch, warum man L4D Zensiert, weil die Zombies ja Menschen ähnlich sind, obwohl bei Resident Evil die "Zombies" wie leicht dämliche Menschen rüberkommen, die sogar noch reden können. Dan wird sogar einen selber noch der Kopf abgesägt.
Ich werde das USK nie Verstehen können
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[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Sockbat am 10.12.2008, 07:37]
Resident Evil 4 ist in deutschland genau wie Left 4 Dead geschnitten und die Uncut ist indiziert.
Da fehlt zum Beispiel ein Bonus-Spiel, bei dem man in in einer bestimmten Zeit so viele Zombies wie möglich töten muss und ein Zombie mit 2 Kettensägen.
Außerdem kann die BPjM keine Medien indizieren, die bereits eine Altersfreigabe bekommen haben. Ansonsten wär wahrscheinlich auch die Cut indiziert worden.
Im Vergleich zu L4D kommt es auch auf den Realismusgrad der Grafik und darauf, wie explizit die Gewalt dargestellt wird. Ich find L4D schon wesentlich brutaler.
Trotdem finde auch ich die Indizierung übertrieben!! Wollte nur darauf hinweisen, dass der Vergleich nicht passt.
btw: Das sind keine richtigen Zombies, warte mal bis es dunkel wird...
Resident Evil 4 ist in deutschland genau wie Left 4 Dead geschnitten und die Uncut ist indiziert.
Da fehlt zum Beispiel ein Bonus-Spiel, bei dem man in in einer bestimmten Zeit so viele Zombies wie möglich töten muss und ein Zombie mit 2 Kettensägen.
Die Pc version ist 07erschienen und man hat nur die 2minispiele rausgenommen, sonnst bleibt alles da...
Zitat: Original von RiotvaN
Außerdem kann die BPjM keine Medien indizieren, die bereits eine Altersfreigabe bekommen haben. Ansonsten wär wahrscheinlich auch die Cut indiziert worden.
Im Vergleich zu L4D kommt es auch auf den Realismusgrad der Grafik und darauf, wie explizit die Gewalt dargestellt wird. Ich find L4D schon wesentlich brutaler.
Ich find in der hinsicht doch RE4 wesentlich brutaler, vor allen wen einem der Kopf abgesäbelt wird.
Ich würde es aber doch toll finden, wen man den Zombies immerhin dern Kopf wegschießen könnte, bei L4D. Es ist oft so, das ich Probleme habe zu sehen ob ein Zombie schon tot ist, wen er noch weiterläuft und man denkt er lebt noch. Jetzt wo das spiel bei mir Uncut ist, laufen sie zwar noch weiter, aber ich sehe, das sie tot sind(kein kopf mehr)
Auch blöd sieht es aus, wen man auf der Straße ein ganzen mob tötet, und die Starße danach aussieht, wie Frisch gefegt. Es ist/war wie bei CSS, das Blut war zwar noch bei mir da, aber sie mussten sich ja blöd hinlegen, was sehr nervig war, da es so aussah, als würde sich jemand neben dir Hinknien und ein das lenkte ab. Ich brauch in Spiel für gewöhnlich keine Abschießbaren Körperteile, nur Gibt es spiele(Vorallen L4D) Wo ein ganzer Zombie haufen auf dich zukommt und man nicht erkennt, wer nun tot ist und wer nicht..
Zitat: Original von RiotvaN
Trotdem finde auch ich die Indizierung übertrieben!! Wollte nur darauf hinweisen, dass der Vergleich nicht passt.
Es ist nicht das gleiche finde ich, als wen man auf dumme, kotzende und auf dich einprügelnde zombies den kopf wegzuballern, als wen Das fast echte Menschen sind die auf dich zu laufen und dich töten wollen, ich hab anfangs noch gedacht, das die "halb Zombies" menschen sind, die durch irgend wein zauber oder Kontrolliert werden....was ich eigentlich immer noch denke.
Vorallen hat RE4 diese düstere und Ernste Grafik, während L4D doch ehr Comic haft auf mich wirkt
Zitat: Original von RiotvaN
btw: Das sind keine richtigen Zombies, warte mal bis es dunkel wird...
ich las mich überraschen
Eine frage am rande, wurde Dead Space eigtnlich auch geschnitten?
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[Beitrag wurde 3x editiert, zuletzt von Sockbat am 13.12.2008, 18:11]
Die eigentliche Deutsche Version (die [DE] mit Cuts) darf weiterhin verkauft werden. Lediglich importierte Uncut dürfen nu nicht mehr von Händlern verkauft werden.
Schwachsinn - jeder kann sich auch die indizierte ungeschnittene Version legal kaufen.
1. Würde sich nur der Verkäufer strafbar machen und nicht der Käufer.
2. Heißt Indiziert nicht gleich verboten.
3. Jeder Händler der gewisse Regeln einhält kann vollkommen legal die indizierte Version verkaufen. Siehe: http://bundesrecht.juris.de/juschg/__15.html
4. Ob das Spiel auf Liste A oder B von der BPjM gesetzt wird ist vollkommen egal. Die BPjM meint nur, dass das Spiel verboten/beschlagnahmt gehört. Das ist es aber nicht und die BPjM sind auch keine Richter die das anordnen können. Solange kein Richter das Spiel verboten/beschlagnahmt hat, kann sich jeder Erwachsene das Spiel völlig legal kaufen. Die BPjM hat sich, was die Eingruppierung von Liste A und B angeht schon ein paar Mal geirrt bzw. diverse Richter hatten am Ende eine andere Meinung.
5. Es gibt genügend Spiele die auf Liste B stehen und die nicht verboten worden sind - also keine Panik, das dauert ohnehin meist Jahre (siehe Manhunt)
6. Selbst bei einem Verbot/Beschlagnahme bleibt der private Besitz legal und man kann auch noch legal Spielen.
7. Sind alle inhaltsgleichen Versionen von Left4Dead automatisch auch mitindiziert - sprich alle ungeschnittenen Versionen des Spiel egal woher sie kommen und egal auf welcher Plattform sind ebenfalls mitindiziert (siehe meinen Link) - sonst müsste die BPjM ja ein paar Dutzend Versionen testen.
Die eigentliche Deutsche Version (die [DE] mit Cuts) darf weiterhin verkauft werden. Lediglich importierte Uncut dürfen nu nicht mehr von Händlern verkauft werden.
Schwachsinn - jeder kann sich auch die indizierte ungeschnittene Version legal kaufen.
1. Würde sich nur der Verkäufer strafbar machen und nicht der Käufer.
2. Heißt Indiziert nicht gleich verboten.
3. Jeder Händler der gewisse Regeln einhält kann vollkommen legal die indizierte Version verkaufen. Siehe: http://bundesrecht.juris.de/juschg/__15.html
4. Ob das Spiel auf Liste A oder B von der BPjM gesetzt wird ist vollkommen egal. Die BPjM meint nur, dass das Spiel verboten/beschlagnahmt gehört. Das ist es aber nicht und die BPjM sind auch keine Richter die das anordnen können. Solange kein Richter das Spiel verboten/beschlagnahmt hat, kann sich jeder Erwachsene das Spiel völlig legal kaufen. Die BPjM hat sich, was die Eingruppierung von Liste A und B angeht schon ein paar Mal geirrt bzw. diverse Richter hatten am Ende eine andere Meinung.
5. Es gibt genügend Spiele die auf Liste B stehen und die nicht verboten worden sind - also keine Panik, das dauert ohnehin meist Jahre (siehe Manhunt)
6. Selbst bei einem Verbot/Beschlagnahme bleibt der private Besitz legal und man kann auch noch legal Spielen.
7. Sind alle inhaltsgleichen Versionen von Left4Dead automatisch auch mitindiziert - sprich alle ungeschnittenen Versionen des Spiel egal woher sie kommen und egal auf welcher Plattform sind ebenfalls mitindiziert (siehe meinen Link) - sonst müsste die BPjM ja ein paar Dutzend Versionen testen.
Die Uncut fassung dürfte nur nicht mehr öffentlicht verkauft werden hierzulande, also nur noch unter der Ladentheke!
Habe ich doch schon geschrieben
Indiziert darf an über 18 jährige frei Verkauft werden, und es keine Werbung über das Medium gemacht werden.
Also im Klartext, unter der Ladentheke auf nachfrage!
scheinbar doch - denn die Aussage, dass die indiziert Version nicht mehr verkauft werden darf ist schlichtweg falsch.
Habe ich gesagt, dass sie nicht mehr verkauft werden darf?! Nöööö.
Ich habe nur gesagt, dass die B-Listen-Indizierung lediglich Uncut-Imports aus dem Ausland betrifft. Guck:
Zitat: Original von dj-corny
Es geht hier ausschliesslich um die Uncut Version, die manche Händler aus dem Ausland beziehen und dann in Deutschland verkaufen.
Also war meine Aussage soweit richtig. Danke
[Beitrag wurde 2x editiert, zuletzt von dj-corny am 13.12.2008, 10:48]