Hallo an alle,
beim googlen bin ich auf diesen Forenthread gestoßen,
naja ich such nach einem weg die Lizensierung von HL1 zu beseitigen.
Und als ich hier einige Seiten las, denk ich ich sollte auch mal meinen Senf dazugeben.
Es geht ja um den Jugendschutz. Dies ist ja alles schön und in gewissermaßen gut, jedoch habe ich einige bedenken.
-Leute wie ich, denken, sie hätten mit der Einschränkung etwas "versäumt" zu sehen(, andererseits hat man etwas eigenes).
-Wenn man nur will, kann man als Minderjähriger Wege finden an solche Spiele heranzukommen, Beispiel Counter-Strike, ist ja wohl bekannt dass ja sogar 10-jährige u.a. das spielen. Man sollte da mehr Kontrolle einrichten, anstatt bei späteren spielen (übertrieben?) zu zensieren.
-Würde nicht die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen abgeschrocken werden, wenn die Spiele makaber und "blutig" bleiben? Ich meine, nehmen wir mal ein Kind, das auf jmd. schießt (im Spiel), wobei dieser dann einfach umfällt, mag das Kind das wahrscheinlich interessant und lustig finden, nach meiner Vorstellung. Aber würde die Figur jedoch bluten und vor Schmerzen aufschreien, also im realistischeren Sinne, denke ich, würde dies das Kind meist eher abschrecken und vllt. gar Leid tun und/oder einen Schrecken einjagen.
-Was soll der Staat machen, wenn einige Eltern den Kindern es ermöglichen solche spiele zu erhalten und nicht gesellschaftsfähig erziehen können.
-Meiner Meinung nach sollte man nicht meist mit "ab 16 Jahre" einschränken und lizensieren, sondern "ab 18" und unlizensiert. Die Spielemacher machen ja sowieso beide Versionen, warum machen sie nicht unter den Optionen (im Spiel selbst) eine zusätzliche Rubrik "Lizensierung", wo jeder dies selbst entscheiden kann, wenn es ihm nicht so gefällt oder zu abstößig wird.
-Wenn man so auf Jugendschutz setzt, sollte man vielleicht sogar ein "ab 21" Einführen und das von mir im vorigen Punkt gesagten "ab 18" ersetzen. Die drei Jahre mehr, ist man reifer und das ist auch der Zeitpunkt an dem man endgültig als voll Straffähig gilt (z.B. im Gericht), was ja auch darauf zurückzuführen ist, das man die 3 Jahre als individuelle Entwicklungsgeschwindigkeitsunterschiedspuffer (lol langes Wort
) ansieht(, im Gericht sitzt zusätzlich eine Person bei Verhandlungen gegen 18 bis einschließlich 20-jährige, die urteilt ob die Person mit dem Jugendrecht oder Erwachsenenrecht gestraft werden sollte).
Naja ich hoffe ihr versteht meine Standpunkte, was nicht heißen soll ihr sollt sie übernehmen
.
JMS