Zitat: Original von HorstMcDonald
Da steht nichts von einem gültigen Gerichtsurteil, oder? Ich lese da jedenfalls nur etwas über die Meinung von EINEM Rechtsanwalt. Und deren Meinungen gehen berufsbedingt bekanntlich oft weit auseinander. Viel interessanter ist da eher, dass die EU langsam wegen diesen Themen in die Gänge kommt und etwas dagegen unternehmen will. Richtig so! |
Es braucht auch kein Extraurteil wenn das Gesetz die Ausnahme bereits regelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
Zitat: (5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher 1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und 2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert. |
Die EU die "langsam in die Gänge kommt" hat ganz bewusst bei digitalen Gütern die Möglichkeit gegeben auf das Widerrufsrecht verzichten zu können. Die entsprechende Klausel in den Steam AGB ist also absolut rechtsgültig, wenn dann braucht es ein Urteil um diese Gültigkeit zu widerlegen.