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Autor Beitrag
# 1
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Vortigaunt
659 Punkte
Dabei seit: 30.03.2008
190 Beiträge
Was man nicht vergessen darf das es sich hierbei um ein freiwilliges Rückgaberecht handelt, beim Kauf eines Spiel bestätigt man immernoch das man auf das gesetzliche Widerrufsrecht verzichtet.

"Durch Klicken auf die unten stehende Schaltfläche zum Fortsetzen stimmen Sie zu, dass Valve Ihnen sofort den Zugang zu diesen digitalen Inhalten gewährt, ohne die vierzehntägige Widerrufsfrist abzuwarten. Sie verzichten damit ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht."

Von daher denke ich das es da nicht viel Druck gab, die Gesetze waren da doch eindeutig, was ja auch von mehreren Anwälten bestätigt wurde.
(Gerichtsverfahren sowie der in den GameStar Video)
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von GermanDarknes am 03.06.2015, 17:13]
03.06.2015, 17:12 Uhr Anzeigen

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