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Autor Beitrag
# 1
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Headcrab
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Dabei seit: 09.06.2011
218 Beiträge
Zitat:
Original von DrSnuggle

Zeig mir ein Gesetz, Urteil etc. das das Spielen von Wolfenstein The New Order in unserem Land verbietet nachdem ich es irgendwo auf der Welt gekauft habe..


Der Zollkann dir weiterhelfen:
Du darfst das Spiel gar nicht erst nach Deutschland bringen - zumindest nicht die ungeschnittene Fassung.

Siehe dazu den zweiten Punkt in der Liste auf der verlinkten Zoll-Website.

Über den Punkt ob Computerspiele Kunst sind, kann man natürlich streiten. Und das habe ich sogar. Ein Ausschnit aus einer e-Mail, die ich freundlicherweise von der USK erhalten habe:


Bei der Prüfung von Computerspielen werden auch künstlerische Aspekte in Spielen beachtet, wie z.B. die audio-visuelle Gestaltung, dramaturgische Elemente oder die Charakterdarstellung. Wenn es um die Darstellung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geht, ist der Fall aber ganz anders. Denn laut Gesetz ist die Verwendung solcher Kennzeichen grundsätzlich strafbar. Ausnahmen sind nur in sehr engen Grenzen zulässig – unter anderem, wenn diese der „Kunst dienen“. Und hier sagt die derzeitige Rechtsprechung eindeutig, dass in Computerspielen keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt werden dürfen. Eine Neubewertung wäre nur dann möglich, wenn die Gerichte anders entscheiden würden und dabei klarstellen, dass und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in digitalen Spielen nicht strafbar sind.


Siehe dazu die entsprechenden Gesetze zum Verbot Verfassungsfeindlicher Symbole: Strafgesetzbuch, Paragraph 86a - Zitat:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt."

Du machst dich also tatsächlich Strafbar, wenn du Wolfenstein unzensiert aus dem Ausland mitbringst, auch wenn StGB §86 bei der Bestrafung milde vorsieht.

Die Ausnahmen sind in der Tat schwammig formuliert. Ich finde gerade den Artikel dazu nicht. Aber es ist leider wie in der Mail von der USK beschrieben.
29.04.2014, 20:31 Uhr Anzeigen

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