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Autor Beitrag
# 1
Nachricht offline
Alien Grunt
3.306 Punkte
Dabei seit: 09.10.2009
1.324 Beiträge
Damit dieses Kommentar nicht unter der Kolumnenkommetnaten unbeachtet bleibt poste ich es hier nochmal ^^

Bei der Abmahnung geht es ja nicht um den Weiterverkauf von digitalen Gütern oder eine Alterverisonstwas auf Steam, beides in meinen Augen Blödsinn, aber für die Diskussion völlig irrelevant.

Sondern um die Frage ob Valve einfach die Grundlage eines in der Vergangenheit geschlossenen Vertrags in der Zukunft ändern darf und der Kunde dabei nur die Wahl Friss oder Stirb hat.
Selbst wenn das schon vorher in den AGB drinnestand, müsstest du als gebildeter Mensch wissen das AGB nich gleich Gesetz ist.
Eine Firma darf natürlich alles was sie will in ihre AGB reinschreiben, das heisst aber nicht das selbst wenn ein Kunde den AGB zustimmt diese rechtsgültig sind.

Daher ist es sinnvoll zu klären ob so eine Friss oder Stirb Taktik zulässig ist.

Dabei ist es vollkommen egal ob dies jetzt Valve oder irgendein andres Unternehmen trifft. Natürlich hat Valve ein hohes Ansehen bei Fans und in der Industrie, was auch den Erfolg begründet den Valve/Steam hat und dieser Erfolg am Markt ist die Belohnung bzw der Ertrag aus der Firmenpolitik die Valve hat.

Es kann und darf nicht sein das Valve aufgrund dieser Firmenpolitik Sonderrechte zugestanden werden, sondern es muss der gleich Maßstab wie bei alle andern Unternehmen auch gelten.

Dies hat auch nicht mit Fortschrittsfeindlichkeit zu tun, sondern ist schlicht die Aufgabe de Verbraucherschutzes.
Es ist nicht die Schuld des Verbraucherschutzes das soetwas nicht schon vom Gesetztgeber bzw Gerichten geregelt ist.
Aber er macht seine Aufgabe in diesem Fall gut und sagt "Hey schaut mal her das muss geklärt werden!"
Selbst wenn er dann mit seiner Forderung unterliegt hat das noch was gutes, denn dann ist für den Verbraucher und das Unternehmen geklärt in welchen Rahmen sich das Unternehmen in Deutschland bewegen darf und wieweit die Rechte des Kunden an dieser Stelle gehen.

Und die Aufgabe des Verbraucherschutzes ist es sicher nicht Betrüger im Internet zu jagen, dies is sicher eher die Aufgabe der Polizei.
Und es ist nicht nur die Aufgabe des Verbraucheschutz im Internet vor Aboabzocker und Grauzonenausnutzern zu warnen sondern auch den Großen Konzernen auf die Finger zu schauen.

Was wäre das für eine schöne neue Welt in der der Kunde zugunsten des Fortschritts auf seine Rechte verzichten müsste ?
18.09.2012, 15:34 Uhr Anzeigen

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