Zitat: Ich kaufe im Januar ein Speil zu den AGB Version 1. Im März ändert Valve die AGB in Version 2. Folge: Ich kann, wenn ich nicht einverstanden bin, mein zu AGB Version 1 gekauftes Spiel nicht mehr spielen. Und das ist eben das große Problem. |
Zitat: Aber in Version 1 steht doch drinnen, dass du nur ein limitiertes Recht hast die Spiele zu spielen und sowohl du als auch Valve den Vertrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt beenden können. Wenn das so ein großes Problem für dich ist, warum hast du dann Version 1 überhaupt zugestimmt? |
Achso siehst Du das?
Wenn den Vertrag also Valve kündigt kann ich nicht spielen (Nachteil für mich). Wenn ich kündige, kann ich auch nicht spielen (Nachteil für mich). Wo aber ist meine Chance meinen Profit aus der Auflösung zu ziehen (z.B. die Spiele zu verkaufen!).
Wenn jede Art der Vertragskündigung bzw. -Änderung nachteilig für mich ist, ist es kein gültiger Vertrag. Es sollte zudem keine gültige Klausel geben (und das wird ja hier auch angeprangert), die einem Vertragspartner künftig die Möglichkeit lässt tun und zu lassen was er mag. Es kann doch nicht ernsthaft angehen, dass da steht "Wir halten uns Änderungen in jedweder Weise offen". Nicht bei einer Vertragsbeziehung die von Dauer ist (Jahre und mehr). Wenn ich mir bei Esprit eine Jeans kaufe ist das was anderes. Das tue ich einmal und schmeiss die irgendwann weg.