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Thread


Autor Beitrag
# 1
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 17.09.2012
4 Beiträge
Zitat:
Original von RATman

Zitat:
Original von puro

Gegen welches Europäische Recht verstößt bzw eckt Valve hier an? Ich kenn mich damit überhaupt nicht aus und wüsste das ganz gerne.


Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, das der Weiterverkauf von Spielen generell erlaubt ist, und auch nicht unterbunden werden darf. Steam verstößt hier also ganz klar gegen geltendes Recht, da sie ihren Nutzern nicht erlauben die Spiele (Lizenzen) weiter zu verkaufen. Das sich Steam & CO dabei hinter der Accountbindung verstecken, zeigt eigentlich nur, das sich weder Valve, noch EA oder sonstige Distributoren, um das Wohl der Kunden, sondern nur um das Wohl des eigenen Geldbeutel kümmert.

Quelle


Sry, aber da bist du leider (wie viele andere User auch) dem Problem zum Opfer gefallen, zu viel in ein Urteil hineinzuinterpretieren und Informationen hinzuzudichten.

Wer sich mal mit dem Urteil genauer auseinandersetzt (nicht so wie beispielsweise Gamestar und Co), wird zu dem Schluss kommen, dass Trineas an dieser Stelle recht hat. Völlig unabhängig davon, was wir uns vielleicht persönlich wünschen oder für Erwartungen hegen.

@Raistlin89
Es geht eher darum, dass man Änderungen an den AGBs auch zustimmen muss, um seine bereits gekauften Spiele auch wieterhin spielen zu können, obwohl man diese erworben hat, als die alten AGBs noch gegolten haben. Und da es nicht um den Inhalt geht, sondern schlichtweg ums Prinzip, ist das schon nachvollziehbar. Andererseits wird Steam ja nunmal fortlaufend weiterentwickelt und mit neuen Features versehen. Dass dies Änderungen an den AGBs bedarf ist ja schließlich auch logisch.

Zitat:
Original von RATman

Wenn das Urteil, klar und deutlich sagt, das es einem Lizenznehmer erlaubt ist, seine Lizenz weiter zu verkaufen, er aber dabei gezwungen ist, die Kopie bei ihm auf dem Rechner zu löschen, muss Valve also eine Möglichkeit schaffen, damit der Lizenznehmer von seinem Recht gebrauch machen kann. Solange ein Spiel an meinen Account gebunden ist, kann ich es nicht dauerhaft "löschen", und kann somit auch nicht von meinem Recht gebrauch machen, das Spiel zu verkaufen.

Wenn man an der Ausübung seines Rechtes durch dritte gehindert wird, ist das nach deiner Auffassung also rechtens, und auch?


Sry, aber das ist Blödsinn.

Das Urteil sagt doch lediglich aus, dass der Urheber nicht dagegen vorgehen kann, wenn gebrauchte Lizenzen weiterveräußert werden. Wo ist das denn aber bitte gleichbedeutend damit, dass der Entwckler den Weiterverkauf gewährleisten muss?
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von zing4 am 17.09.2012, 21:53]
17.09.2012, 21:49 Uhr Anzeigen

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