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Autor Beitrag
# 1
oLo
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Vortigaunt
788 Punkte
Dabei seit: 22.04.2010
422 Beiträge
Zitat:
Original von ultio

Zitat:
Original von oLo

Zitat:
Original von ultio

Stimmt, mein Fehler, hatte das falsch in Erinnerung. Dennoch ist Valve bei Spielen, die auf der Liste B oder gar ganz beschlagnahmt sind in einer Zwickmühle. Verkäufe von Liste B-Titeln sind problematisch, da diese recht schnell beschlagnahmt werden können und Beschlagnahmungen rückwirkend gültig sind, was dann alle vorherigen Verkäufe eines Liste B-Spiels illegalisiert. Der Verkauf von sowieso beschlagnahmten Spielen ist dazu sowieso legal nicht möglich, zumindest wenn Valve sich auf jeden Fall an die deutschen Jugendschutzgesetze halten will, auch wenn das gar nicht ihre Pflicht ist (da Valve eine amerikanische Firma ist und die deutschen Jugendschutzgesetze gar nicht für sie gelten, so werden ja derzeit auch USK 18-Titel ohne ausreichende Altersverifikation problemlos verkauft).


Eine Beschlagnahme ist ab dem Beschluss wirksam, nicht rückwirkend.


Da hat man mir bei der Rechtsabteilung der BPjM aber andere Auskunft gegeben. Mir wurde von einer Anwältin gesagt, dass eine Beschlagnahmung sich rückwirkend auf alle Verkäufe seit der Liste-B-Indizierung auswirkt.


Habs gerade nochmal Recherchiert, es ist richtig das Beschlagnahmen rückwirkend illegalisieren. Erstaunt mich aber schon, da ich Zahlreiche Filme selbst in diversen Läden innerhalb Deutscher Lande gekauft hab, welche mittlerweile beschlagnahmt sind.

Eines sei aber dazu gesagt, wenn ein auf Liste B indiziertes Spiel auf Strafrechtliche Relevanz geprüft wird, aber eben diese nicht festgestellt wurde, dann wird das Spiel auf Liste A zurückgesetzt. Chancen sind also im Fall Left 4 Dead 50/50, und dazu ist es mittlerweile schon über 2 Jahre auf Liste B ;)
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von oLo am 12.02.2011, 17:43]
12.02.2011, 17:22 Uhr Anzeigen

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