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HLP - Redakteur
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Alien Grunt |
4.292 Punkte |
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Dabei seit: 19.04.2006 |
1.252 Beiträge |
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Stimmt, mein Fehler, hatte das falsch in Erinnerung. Dennoch ist Valve bei Spielen, die auf der Liste B oder gar ganz beschlagnahmt sind in einer Zwickmühle. Verkäufe von Liste B-Titeln sind problematisch, da diese recht schnell beschlagnahmt werden können und Beschlagnahmungen rückwirkend gültig sind, was dann alle vorherigen Verkäufe eines Liste B-Spiels illegalisiert. Der Verkauf von sowieso beschlagnahmten Spielen ist dazu sowieso legal nicht möglich, zumindest wenn Valve sich auf jeden Fall an die deutschen Jugendschutzgesetze halten will, auch wenn das gar nicht ihre Pflicht ist (da Valve eine amerikanische Firma ist und die deutschen Jugendschutzgesetze gar nicht für sie gelten, so werden ja derzeit auch USK 18-Titel ohne ausreichende Altersverifikation problemlos verkauft).
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[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von ultio am 12.02.2011, 14:34] |
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12.02.2011, 14:32 Uhr
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