Zitat: Original von lis Argument, ja. Die Frage ist bloß, welche Relevanz das hat. Da es nun gängige Praxis ist, Software zu verkaufen und es gar Gerichte gibt, die sagen, dass man das darf, liegt der Verdacht nahe, dass man das schlicht wirklich darf. Deine Einschätzung der Lage mag einer gewissen Logik folgen. Per se hat sie aber keine Auswirkung auf das Recht. |
Wie du aber selbst festgestellt hast, spricht eben genau das Recht bzw. der BGH Valve das Recht zu, dass eine Möglichkeit des Wiederverkaufs ausgeschlossen werden darf.
Zitat: Original von F1ux Außerdem ist der Inhalt, wenn ich mir ein Spiel im Laden kaufe, ja sehr stark an die CD gekoppelt. Verfällt diese, verfällt auch ihr Inhalt. |
Eben das gibt es ja bei Steam nicht, da die Inhalte immer wieder neu runtergeladen werden können.