Zitat: Original von pyth Stimmt nicht, du darfst es nur nicht importieren, wenn du es danach etwa weiterverkaufen willst. Lies es dir noch mal genau durch. |
Korrekt, nur wenn du es zu dem Zweck des Weiterverkaufs, der Vorführung, etc. importieren würdest (sprich, wenn es gegen Punkt 1-3 verstößt), ist es verboten.
Zitat: Original von Torrent2000 BPjM und USK müssen unbediengt weg !!! |
Was genau haben BPjM und USK mit dem Strafgesetzbuch und einem Gerichtsbeschluss zu tun?
Zitat: Original von School10 Muss man jetzt Uncut-Screenshots von seiner Homepage nehmen? |
Warum sollte man? Das ist genauso unnötig wie das was manche Websites tun, dass sie bei indizierten Spielen immer (dt.) dazu schreiben oder manche Titel gar nicht ausschreiben und Quake dann als "Beben" bezeichnen.
Zitat: Original von dj-corny Stimmt doch gar nicht. Die EU-Version von Left 4 Dead wurde am 01. Dezember 2008 ebenfalls gerichtlich auf die B-Liste gesetzt... |
Und was hat eine Indizierung der BPjM mit einer gerichtlichen Beschlagnahmung zu tun? Exakt, gar nichts.