Zitat: Original von Jarastu mich würde mal interesieren, ob es nicht möglich wäre, eine ungeschnittene version der usk ebenfalls zur einstufung vorzulegen. die würde dann zwar indiziertt werden, aber das bedeutet ja kein verkaufsverbot. |
Prinzipiell ist das natürlich möglich, aber wer zahlt schon freiwillig Geld für eine Untersuchung, die mit Sicherheit ohnehin mit einer Verweigerung der Kennzeichnung enden wird?
und auf den Index stellt die BPjM die Sachen, das stimmt. Das heißt aber auch zuerst nur, dass es nicht frei verkauft oder beworben werden darf.
...und eine breite Einstufung "ab 18" finde ich durchaus richtig. "Ab 12" wäre in jeder Hinsicht irrsinnig.