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Autor Beitrag
# 1
Nachricht offline
Barnacle
511 Punkte
Dabei seit: 22.03.2008
223 Beiträge
Die Altersverifikation.
Von vielen wird sie gewünscht, doch wurde sie noch nicht umgesetzt: Die Altersverifikation für Steam. Volljährige Spieler in Deutschland erhoffen sich dadurch den Kauf von ungeschnittenen Spielen über Steam.
Ich habe jedoch den Gedanke, dass eine Altersverifikation nichts ändern wird.

Zitat:
Original von Steam Support

Hallo House,

entsprechend den Vorgaben der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien dürfen wir deutschen STEAM-Nutzern (bzw. deren IP-Adressen) nur die von der Bundesprüfstelle freigegebene Version dieses Spiels anbieten.

Bitte besuchen Sie folgende Webseite, um weitere Informationen zu den deutschen Bestimmungen für Videospiele zu erhalten:

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
http://www.bundespruefstelle.de/

Bitte schreiben Sie uns bei weiteren Fragen.


(Dies erhielt ich vor langer Zeit als Antwort auf die Frage, wie ich meine Orange Box in eine ungeschnittene Version eintauschen kann.)

Was heißt dies nun im Klartext?
Steam, beziehungsweise Valve, ist es vollkommen egal ob man 14, 18 oder 80 Jahre alt ist. Valve darf deutschen STEAM-Nutzern (bzw. deren IP-Adressen) nur die von der Bundesprüfstelle freigegebene Version dieses Spiels anbieten.
Selbst wenn man beweisen könnte, dass man volljähirg ist, wird man die geschnittene Version eines Spiels erhalten.


Bei verschiedenen Händlern in Deutschland kann man ungeschnittene Versionen, sprich Importe kaufen. Dies geschieht jedoch nur unter der Ladentheke (wie man so schön sagt).
Steam ist nämlich nicht mit einem Media Markt (wahlweise auch Saturn, Karstadt oder Schlagmichtot) zu vergleichen. Bei all diesen Händlern ist der Kauf von indizierten Spielen auf Anfrage möglich. Steam ist eine Online-Plattform zum Kauf von Spielen, zu vergleichen mit Xbox Live und dem Playstation Network Store. Das Anfragen ist somit ohnehin äußerst problematisch.


Das Gesetz besagt:
Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht [...] im Wege des Versandhandels eingeführt werden, [...] hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.*

Somit werden weder Steam noch Xbox Live noch Playstation Network ungeschnittene/indizierte Spiele verkaufen dürfen.
Auch nicht, wenn man durch eine Altersverifikation seine Volljährigkeit beweisen könnte.
Ich würde wirklich gerne wissen, wieso so viele Menschen die Altersverifikation als eine Lösung des "Problems" ansehen, denn es gibt keine Lösung, solange sich das Gesetz nicht ändert.

*Siehe § 15, Abs. 1, Nr. 5 und 7 des Jugendschutzgesetzes
[Beitrag wurde 2x editiert, zuletzt von ouse am 05.08.2009, 01:50]
05.08.2009, 01:45 Uhr Anzeigen

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