Zitat: Original von Trineas Zumindest bei uns gibt es Regelungen, dass Verträge, wo ein Vertragspartner offensichtlich übervorteilt wird und die nach normalen Ermessen so nie zustande kommen würden, nichtig sind. |
Und auch noch ganz andere Sachen. Selbst Ebay Aktionen können in einem solchen Fall für nichtig erklärt werden. Demletzt stand noch in der Zeitung, dass dem Verkäufer Recht gegeben wurde, der seinen Porsche für 5 Euro hätte ausliefern sollen und verweigerte.
Nun ja wenn die Preise wirklich die Valve Mitarbeiter selbst eintippen, würde die Differenz wohl eher auf deren Schultern lasten.... ?