Zitat: Original von Frisky Ob die die Spiele behalten dürfen? Klar. Ansonsten gibt's Zoff mit dem Verbraucherschutz. |
Das bezweifle ich sehr. Zumindest bei uns gibt es Regelungen, dass Verträge, wo ein Vertragspartner offensichtlich übervorteilt wird und die nach normalen Ermessen so nie zustande kommen würden, nichtig sind.