so, dass muss ich euch jetzt mal mitteilen
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meine mail an 1und1:
Seit dem 14.01.09 kann ich das Internet nicht uneingeschränkt nutzen, da Webseiten wie
http://www.steam.com/,
http://www.steampowered.com/ oder
www.nhl.com, sowie die Internetplattform steam nicht funktioniert.
Das Problem lies sich auf meinen Anschluss mit der Kundennummer xxxxxxxxxxx begrenzen, da mein Computer an einem anderem Anschluss problemlos auf die oben genannten Webseiten sowie das Programm zugreifen konnte, später bei meinem Anschluss wieder rum nicht.
Auch synchron durchgeführte Tests von einem anderen Anschluss aus, zeigten dass steam erreichbar war, bloß von meinem Anschluss nicht.
Ich fordere Sie somit auf, das Problem bis zum 25.01.09 zu beheben. (das Problem scheint seit dem 14.01.09 zu bestehen)
Falls dies nicht der fall sein sollte, habe ich kein Interesse mehr am Vertrag, den ich mit Ihnen abgeschlossen habe länger festzuhalten und werde rechtliche Schritte einleiten.
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die antwort:
vielen Dank für Ihre E-Mail. Es tut uns leid, dass Sie nicht zufrieden sind.
Der Sachverhalt ist bereits in Bearbeitung, derzeit kann jedoch noch keine vollständige Lösung angeboten werden. Wir werden Sie jedoch umgehend über das Ergebnis in Kenntnis setzen.
Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung.
Der Fristsetzung widersprechen wir vorsorglich, da sie nicht mit digitaler
Unterschrift versehen ist. Die Fristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn Sie dieser Erklärung Ihren Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis. Für Ihre Fragen nehmen wir uns gerne Zeit.
Freundliche Grüße und eine schöne Woche
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meine antwort:
Unbeachtlich für mich sind Ihre geäußerte Bedenken bzgl. der Gültigkeit meiner Fristsetzung.
Viel eher bedenklich ist jedoch Ihre Aussage, dass Sie meiner Fristsetzung widersprechen,
da eine Fristsetzung durch den Gläubiger auch ohne Annahme des Schuldners gültig ist.
Einzige Vorraussetzungen an die Fristsetzung müssen sein, dass sie so gefasst ist das es dem anderen Vertragspartner generell möglich ist, seinen Pflichten im abgesteckten Zeitraum nachzukommen und dass sie eingegangen ist. Ob diese Kriterien erfüllt sind, entscheidet aber meistens ein Richter.
Falls sie noch immer meiner Aufforderung zur Nacherfüllung widersprechen sollten, obwohl ich auf Ihre unnötige Forderung eingehen und die Fristsetzung mit einer Unterschrift versehen werde (das Fax sollte Sie morgen erreichen), sehe ich dies als endgültige und ernsthafte Verweigerung der Leistung an und trete somit vorsorglich vom Vertrag zurück. Eine Fristsetzung ist FORMLOS.
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so
bin gespannt was darauf kommt
achja, ich möchte gerne den 1und1 vertrag los werden, weis nicht ob man das da etwas herauslesen kann
mfg, rom