Objektivität hin oder her, ein wenig Recherche hätte die Fragen im Artikel sehr schnell geklärt. Gute Quellenarbeit macht eben auch Journalismus aus. Mit entsprechenden Kenntnissen beim Leser liest sich die Passage als Suggestivfrage.
Aber zum Thema: Ich persönlich hatte zwar kein Problem mit den konkreten AGB-Änderungen, dennoch handelt es sich hier um ein grundsätzliches Problem. Wenn ein Anbieter grundsätzlich die Möglichkeit hat, den Kunden zu einer AGB-Zustimmung zu zwingen, die auch in der Vergangenheit erworbene Produkte tangiert, so verdeutlicht das vor allem eines: dass es sich dabei letztlich um kein Kauf- sondern Mietverhältnis handelt, welches aber dennoch als Kauf kommuniziert und entsprechend bepreist wird.
Ohne Frage wäre eine Änderung dieser Praxis mit Problemen in der operativen Umsetzung verbunden, wofür aber ein Kreativbetrieb wie Valve gute Lösungen finden dürfte.