Zitat: Original von ultio Dass Left 4 Dead 1 und 2 sich genauso einfach "unzensieren" lassen würden, bezweifle ich leider, da beide Left 4 Dead-Titel nicht nur indiziert, sondern sogar beschlagnahmt sind, der Besitz ist somit in Deutschland auch für Erwachsene verboten. Ja, das Ganze ist mehr als nur kompliziert und undurchsichtig... |
Falsch!
Nur Left 4 Dead 2 ist beschlagnahmt, Left 4 Dead ist auf Liste B indiziert, aber nicht beschlagnahmt.
Und davon ab, der Besitz eines Beschlagnahmten mediums ist nicht verboten, sondern nur der handel damit. Ausnahme sind Medien welche nach § 184a und b Beschlagnahmt sind, da es sich dabei um kinderpornographie, sowie tierpornografie handelt...