Sehr schade, ein BGH-Urteil hätte da enorme Wirkungen im gesamten Games-Markt gehabt, denn nicht nur Valve schiebt dem Gebrauchtmarkt einen Riegel vor, die anderen Publisher mit ihren DRMs genauso.
Ich kann die Begründung allerdings nicht nachvollziehen: Der Erschöpfungsgrundsatz bezieht sich also nur auf das Trägermedium...worauf soll sich dann bitte das Urheberrecht beziehen? Etwa auf die DVD anstelle des künstlerischen Werks? Das Urheberrecht wird mal wieder vollkommen ad absurdum geführt.
Wir brauchen dringend neue Gesetze...