Zitat: Original von snopper Also bin ich nun doppelt verarscht worden. Cut Version die auch noch in Deutschland indiziert wird. I am a hero! |
Nein, die indizierte Version ist die unzensierte. Die zensierte deutsche hat USK 18 und kann damit nicht mehr indiziert werden.
Da wie gesagt schon Teil 1 seinerzeit im Eilverfahren auf Liste B gesetzt wurde, war eh von vornherein klar, dass das jetzt wieder passiert.
So ganz klar ist mir die Unterscheidung allerdings auch noch nicht. Liste B sind die gewaltverherlichenden Sachen, aber diese weren doch eigentlich beschlagnahmt, oder nicht? Ist Liste B dann eine Vorstufe zur eventuellen Beschlagnahme? Scheint mir wieder typische, unnötige Bürokratie zu sein...