Zitat: Original von Obrok Und aus welchem Grund darf man Spiele nicht bewerben wen sie Uncut sind? |
Es geht nicht um cut oder uncut, diese Begriffe gibt es nicht im Gesetz. Es ist ganz einfach:
Titel mit viel viruteller Gewalt soll erscheinen -> USK verweigert eine Einstufung (auch keine ab 18er) -> Hersteller schneidet das Spiel -> USK gibt die Einstufung "keine Jugendfreigabe (ab 18)" -> die ungeschnittene Version ohne Einstufung landet auf dem Index -> die geschnittene Version darf an erwachsene verkauft und grundsätzlich beworben werden
Würde man das Spiel nicht schneiden und auf die Einstufung der USK verzichten, würde das Spiel indiziert werden und dürfte nicht beworben werden. Sprich, keine Anzeigen in Zeitschriften, keine Fernsehwerbung oder sonst eine Werbung und vor allem auch: nicht öffentlich im Regal ausstellen. Sprich, wer sich nicht extra darüber informiert, weiß gar nicht, dass das Spiel verkauft wird, weil er es nirgendwo sehen wird. Und damit ist es de facto unverkäuflich, das kaufen sich ein paar Hardcore-Gamer, aber nicht die breite Masse an Leuten, die einfach so in den Laden gehen und sich das Spiel aussuchen, weil es dort ja nicht zu finden ist.
Die Spiele dürfte man nur im Laden in ein Regal stellen, wenn ein eigener Bereich geschaffen wird, wo nur 18-jährige Zutritt haben, wie etwa bei Videotheken der berühmte Raum hinter dem roten Vorhang... Aber da der Markt dafür zu klein und der Aufwand zu groß ist, wird man so etwas bei einem Media Markt oder sonstwo sicher nicht finden. Bei Steam wäre es aber möglich, dort könnte dieser seperate Bereich geschaffen werden, der nur von Erwachsenen "betreten" werden darf. Sprich, die (indizierten) Spiele tauchen dann nur bei den Leuten im Steam-Store auf, deren Alter verifiziert wurde. Und dann dürfen sie die ganz normal kaufen.