Viele Käufer von Half-Life 2 waren schon kurz nach dem Erwerb ihres neuesten Spiels schwer enttäuscht. Manche hatten gar kein Internet, andere schreckten vor der Zwangsregistrierung zurück und wieder andere wollten nichts mit Steam zu tun haben.
Dieser Unmut gegenüber Valve bzw. Vivendi führte jetzt sogar zu einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Heute mal eine "Gast-News" von
Sm00chY, der sich netter Weise dazu bereit erklärt hat, diese etwas umfangreichere News zu verfassen. Alles weitere entstammt seiner Feder.
In dieser Abmahnung wirft der vzbv Vivendi/Valve irreführende Verpackungsformulierung vor. Auf der Packungsrückseite steht, wie wir alle wissen unter den Systemvoraussetzungen folgendes:
"Sonstiges – Internetverbindung". Dies interpretieren die deutschen Verbraucherschützer so:
Zitat: Unter dem Begriff "Internetverbindung" versteht der Durchschnittsverbraucher lediglich, das, wie bei allen gängigen Singleplayerspielen, das Spiel von jeglichem Internetzugang aus betrieben werden kann.
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Auch kritisierte man, dass zwangsweise Steam installiert wird und trotzdem noch ohne Internetverbindung nutzlos ist. Erst nach der Online-Registration werden wichtige Programmteile heruntergeladen und das Spiel sei nutzbar.
Die Registration ist mit der Eingabe einer Seriennummer verbunden, was das gekaufte Produkt an einen Benutzeraccount in Steam auf immer und ewig bindet.
"Ein Hinweis auf diese gravierenden, außergewöhnlichen Einschränkungen erfolgt nicht auf der Verpackung des Spiels", mahnt der vbzv.
Der nächste große Angriffspunkt der "Verbraucherschützer" ist das "Steam Subscriber Agreement", was in ungefähr einer AGB gleichkommt. Vorliegen tut diese allerdings nur in englischer Sprache. Hierzulande wird aber eine deutsche AGB vorausgesetzt. Eine von Valve eingesetzte Klausel, womit diese SSA auch gültig sei, wenn sie nur in Englisch vorliege, weist der vzbv als unwirksam zurück.
Zitat: "This Agreement is written only in the English language, which language will be controlling in all aspects."
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Einen groben Schnitzer haben sich die Verbraucherschützer allerdings geliefert: Sie behaupten, dass man Half-Life 2 nur auf einem einzigen System installieren könne. Dies ist falsch. Das Spiel ist zwar an einen Benutzeraccount gebunden, doch man kann sich von jedem Rechner, auf dem Steam installiert ist, in diesen einloggen und somit auch auf anderen Rechnern spielen.
Die konkrete Forderung der Verbraucherschützer sieht so aus: Vivendi/Valve sollen den Packungstext so abändern, dass eindeutig hervorgeht, dass man zum registrieren über einen Internetanschluss verfügen muss und das Spiel später nicht mehr als gebraucht weiterverkaufen kann bzw. darf. Dies verbietet nämlich die SSA und schließt sich ja sowieso aus, wenn man noch andere Spiele, wie zum Beispiel Half-Life 1 oder Counter-Strike auf diesen Account registriert hat. Diese würden dann nämlich auch an den neuen Besitzer des Accounts übergehen.
Wenn Valve und Vivendi diesen Forderungen nicht nachkommen, sei mit einer Geldbuße von 6000 Euro
pro Zuwiderhandlung zu rechnen. Dies gilt aber nur wenn Vivendi bzw. Valve eine Unterlassungerklärung unterzeichnen und trotzdem weiterhin die jetzigen Verpackungen verwenden würden.
Bis jetzt haben Vivendi oder Valve noch kein Statement abgegeben.
Meine persönliche Note: HLP-Leser wissen mehr, dem braucht wohl nichts mehr angefügt werden. :D
Wir haben Euch ja sehr ausführlich über die Registrierung von HL2 informiert und wer Steam nicht erst seit gestern kennt, ist auch im Vorteil. ;)