Zum Glück bleibt man als Konsolenbesitzer (noch) von dieser Willkür verschont und kann ohne Probleme zocken. Immerhin muss man dort den Publisher nicht um Erlaubnis fragen, ob man sein LEGAL erwobenes Produkt überhaupt spielen darf.
Das ist keine Willkür. Der Verkauf und Import von auf Liste B vermerkten Medien ist bei Strafe verboten.
Das ist keine Willkür. Der Verkauf und Import von auf Liste B vermerkten Medien ist bei Strafe verboten.
Das ganze gabs doch schon als L4D 2 beschlagnahmt wurde. Der Verkauf, die Verbreitung und Vorführung sind verboten. Der Kauf sowie Besitz sind erlaubt.
Edit: Bei Liste B verhält es sich wie bei indizierten Medien. Der Unterschied besteht darin, dass diese im nachhinein beschlagnahmt werden können.
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Cha.os am 06.08.2010, 18:06]
Zitat: Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend
Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) Trägermedien, für die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM)
Außerdem, wenn ich es nicht spielen darf, werde ich es mir nicht kaufen. Ganz einfach. Keine Diskussion. Finde nur Schade, dass das die ganzen Idioten mit nem IQ von 54, die diesen Planeten mehrheitlich bevölkern, nicht interessiert.
Zitat: Original von r4z0r85
wie siehts den aus wenn ich mir das Game nun giften lassen
geht das auch nicht mehr ??
weil wenns geht find ichs unlogisch irgendwie
Das hätte sich dann auch erledigt.
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[Beitrag wurde 3x editiert, zuletzt von Goomer am 06.08.2010, 19:55]
Der Kauf hat doch bereits stattgefunden?
Also kein Grund von Acitivision da nachträglich irgendwas zu sperren.
Nicht ihr Problem wenn sich irgendein ausländischer Händler sich strafbar gemacht hat.
Der Kauf hat doch bereits stattgefunden?
Also kein Grund von Acitivision da nachträglich irgendwas zu sperren.
Nicht ihr Problem wenn sich irgendein ausländischer Händler sich strafbar gemacht hat.
Der Import ist verboten.
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[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Goomer am 06.08.2010, 20:55]
Finde nur Schade, dass das die ganzen Idioten mit nem IQ von 54, die diesen Planeten mehrheitlich bevölkern, nicht interessiert.
Schön gesagt.
Mir persönlich ist Modern Warfail 2 ja ziemlich egal, sobald das allerdings auf andere Spiele übergreift, wird es für mich problematisch, da ich ausschließlich UK-Import Spiele besitze und in Zukunft kaufen werde. Man kann zwar sagen, das die Zensur bei MW2 gering ist aber Zensur bleibt Zensur und die sollte es für einen Volljährigen nicht geben, egal in welchem Land er lebt. Und sonst fehlen mir gerade die Worte....
Edit: Um ehrlich zu sein, wundert mich hier in Deutschland gar nichts mehr, was in Richtung Zensur/Verbot geht. xD
MfG Fake
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Fake* am 06.08.2010, 21:09]
Der Kauf hat doch bereits stattgefunden?
Also kein Grund von Acitivision da nachträglich irgendwas zu sperren.
Nicht ihr Problem wenn sich irgendein ausländischer Händler sich strafbar gemacht hat.
Der Import ist verboten.
Der Verkauf etc ist im Deutschen Sprachraum verboten, ob ein Game indiziert ist oder nicht interessiert einen Briten herzlich wenig, zudem macht er sich nicht strafbar, das Spiel selbst darf man besitzen sellbst wenn es auf der B Liste ist.
Das einzige was mich an der Deutschen Version stört ist einfach die Sprache, man kann den Spec Ops modus nicht mit anderen Spielen wenn sie eine andere Sprache im Spiel haben. DAS ist eig nerviger als eine Mission.
Leider herrscht in diesem LAnd die Meinung vor Computerspiele wären nur was für Kinder & Jugendliche...
Ähnlich erging es Comics vor einiger Zeit.... und wenn man da sieht was alles auf den Index gelandet ist kann man nur den Kopf schütteln..... Da ergeht es dem Medium Computer noch gut....
Und wenn Activision sich nicht rechtlich in die Nesseln setzten will ist das nachvollziehbar denn ein Download über Steam kann warsscheinlich den Tatbestand der Verbreitung erfüllen, wie Trineas schon ausgeführt hat....
Das Medium Computerspiele brauch halt noch ein wenig bis es vollkommen ernst genommen wird.... wie jedes junge Medium
Der Kauf hat doch bereits stattgefunden?
Also kein Grund von Acitivision da nachträglich irgendwas zu sperren.
Nicht ihr Problem wenn sich irgendein ausländischer Händler sich strafbar gemacht hat.
Der Import ist verboten.
Der Kauf hat aber doch bereits stattgefunden und der Besitz ist nicht strafbar
Wenn man ein Spiel nun bei Steam aktivieren will bedeutet das doch, dass man das Spiel bereits besitzt.
Ergo, niemand, weder Act/Blizz noch VALVe, macht sich hierbei strafbar, der einzige "schuldige" ist hierbei der Händler aus England, der sich über deutsche Gesetze hinweggesetzt hat.
Der Kauf hat aber doch bereits stattgefunden und der Besitz ist nicht strafbar. Wenn man ein Spiel nun bei Steam aktivieren will bedeutet das doch, dass man das Spiel bereits besitzt.
Ergo, niemand, weder Act/Blizz noch VALVe, macht sich hierbei strafbar, der einzige "schuldige" ist hierbei der Händler aus England, der sich über deutsche Gesetze hinweggesetzt hat.
Ist der Englische Händler überhaupt an die Deutschen Gesetze gebunden? Das muss der Käufer doch selbst verantworten oder nicht? Also ob er das Spiel aktivieren kann oder nicht. Da hab ich nicht so den Plan von.