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Forum > Valve Games > Left 4 Dead > Mail an die USK - Left 4 Dead zu brutal für Erwachsene
Status: Offen
79 Beiträge
Letzter Beitrag Seiten (6):  « 1 2 3 [4] 5 6 »


Autor Beitrag
# 46
dummeskind  (39)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 02.11.2008
28 Beiträge
Es sollte ganz andere Einstufungen geben,z.b.
3(Spiele sind NICHTS für Babys/Kleinkinder)
6(Adventures ohne gewalt)
12(Rollen spiele wie WoW und son Kack)
14(Strategie Spiele,milde(ch kann nicht glauben das ich das gesagt habe)Egoshooter)
18 (Harte egoshooter,lehrer simulationen(and der hauptschule^^))
____________________________________
"Niemand weiß auch besser als ein Soldat,dass der Frieden kein kostenloses Geschenk ist,sondern dass man beireit sein muss,etwas für ihn einzusetzen.
Das ist es,was der Soldat tut,nicht allein und primär für sich selber,sondern für die Gesellschaft und das Land im ganzen."

Darum diene ich.
26.11.2008, 20:16 Uhr Anzeigen
# 47
Hicki  (32)
Nachricht offline
Vortigaunt
763 Punkte
Dabei seit: 28.04.2008
341 Beiträge
Zu den ganzen Zensuren usw...

Die USK oder das Jugendschutzgesetz oder was auch immer sieht etwas total anderst...
(Bei Spielen !)

Sagen wir mal ein Junge macht einen Amoklauf, wer ist schuld ?
Eltern ?
Kind ?
oder das Spiel ? (Gesetz tippt auf das)
Ich tippe auf Kind.
Warum ?

Kleines Beispiel ein Autofahrer macht einen Unfall.
Wer ist nun daran Schuld ?
Der Fahrer bzw das Kind ?
oder das Auto bzw das Spiel ?

Warum ist in diesem Fall der Fahrer schuld und nicht das Auto ?!

Versteht ihr was ich meine :confused:
[Beitrag wurde 1x editiert, zuletzt von Hicki am 26.11.2008, 20:22]
26.11.2008, 20:20 Uhr Anzeigen
# 48
Nachricht offline
Thread-Starter
Alien Grunt
3.119 Punkte
Dabei seit: 27.03.2008
813 Beiträge
Zitat:
Original von Atompilsner

Is halt doch nen "endloses" thema^^


Ja irgendwie schon. Eigentlich dachte ich, dass ich die Mail schreibe, dann gibts 2 oder 3 antworten, ich schreibe die Antwort der Mail und es gibt wieder 2 oder 3 Antworten. Aber jetzt macht es mir auch langsam Spaß über die Zensur und Altersbeschränkung zu disktutieren. By the way: Antwort gabs immernoch nicht.

Zitat:
Original von dummeskind

Es sollte ganz andere Einstufungen geben,z.b.
3(Spiele sind NICHTS für Babys/Kleinkinder)
6(Adventures ohne gewalt)
12(Rollen spiele wie WoW und son Kack)
14(Strategie Spiele,milde(ch kann nicht glauben das ich das gesagt habe)Egoshooter)
18 (Harte egoshooter,lehrer simulationen(and der hauptschule^^))


Ich finde, dass die 16 vieleicht noch bleiben sollte, aber ab 14 Jahren find ich schon sehr wichtig. Zwischen 12 und 16 liegt schon ein großer Unterschied. Mit 12 kommt man grade von der Grundschule und mit 16 ist man schon halb Erwachsen.
26.11.2008, 20:23 Uhr Anzeigen
# 49
TomahawxX  (33)
Nachricht offline
Alien Grunt
3.803 Punkte
Dabei seit: 22.02.2008
1.269 Beiträge
Zitat:
Original von archanox

Zu den ganzen Zensuren usw...

Die USK oder das Jugendschutzgesetz oder was auch immer sieht etwas total anderst...
(Bei Spielen !)

Sagen wir mal ein Junge macht einen Amoklauf, wer ist schuld ?
Eltern ?
Kind ?
oder das Spiel ? (Gesetz tippt auf das)
Ich tippe auf Kind.
Warum ?

Kleines Beispiel ein Autofahrer macht einen Unfall.
Wer ist nun daran Schuld ?
Der Fahrer bzw das Kind ?
oder das Auto bzw das Spiel ?

Warum ist in diesem Fall der Fahrer schuld und nicht das Auto ?!

Versteht ihr was ich meine :confused:


Und warum ist der Führerschein ab 18?

Weil Kinder oft nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen (hier: auf der Straße). Die Erzieheung ist dafür da, dass man die Kinder auf den richtigen Weg lenkt. Dafür können sie nicht selber sorgen.

Deswegen sind auch die Kinder nicht schuld, dass sie PC-Spiele spielen und davon beeinflusst werden. Es liegt an den Erwachsenen, die Kinder auf ihr späteres Leben vorzubereiten.
____________________________________
[Beitrag wurde 2x editiert, zuletzt von TomahawxX am 26.11.2008, 20:32]
26.11.2008, 20:29 Uhr Anzeigen
# 50
Hicki  (32)
Nachricht offline
Vortigaunt
763 Punkte
Dabei seit: 28.04.2008
341 Beiträge
@Tomahawk und warum macht man Spiele ab 18 ?
Bis jetzt war jeder Amokläufer über 18 !
26.11.2008, 20:33 Uhr Anzeigen
# 51
brego  (42)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 08.10.2007
14 Beiträge
Zitat:
Original von archanox

@Tomahawk und warum macht man Spiele ab 18 ?
Bis jetzt war jeder Amokläufer über 18 !


Jugendschutz wird nicht wegen Amokläufern gemacht. Nicht jeder der durch gewalthaltige oder pornographische Medien irgendwie geschädigt wurde wird zum Amokläufer.
26.11.2008, 20:43 Uhr Anzeigen
# 52
TomahawxX  (33)
Nachricht offline
Alien Grunt
3.803 Punkte
Dabei seit: 22.02.2008
1.269 Beiträge
Zitat:
Original von archanox

@Tomahawk und warum macht man Spiele ab 18 ?
Bis jetzt war jeder Amokläufer über 18 !


18 stellt die Grenze zwischen erwachsen und nicht erwachsen dar...ein Entwicklungsprozess der eigentlich nicht auf einen genauen Tag definierbar ist. Jedoch muss es eine Grenze geben. Denn wie oben bereits gesagt, sind Kinder in jungen Jahren sehr formbar und mit solchen Spielen könnte man sie in die falsche Richtung lenken.
Amokläufe würde ich nicht abhängeig vom Alter machen, da die Entwicklung bei jedem Menschen anders ist und es auch sein kann, dass der erwachsene Amokläufer schon als Kind begonnen hat solche Spiele zu spielen.

Zweitens gibt es für mich nur einen minimalen Zusammenhang zwischen Amokläufen und Killerspielen. Ich sehe soziale Probleme für den Auslöser einer solchen Tat. Diese Probleme erkennt man als erwachsener Mensch und erst dann kann man ihre Bedeutsamkeit einschätzen. Bevor man nicht diese Weitsichtigkeit durch die Pubertät erlangt hat, gibt es im Leben eines Kindes selten Grund sich Gedanken über den Selbstmord zu machen.

Ich habe keine Lust, dass ein Thread schon wieder meinetwegen geschlossen werden muss. Deswegen bitte ich dich, falls es noch etwas zu bereden gibt, mir das per PM zu schicken, oder einen, dem Thema entsprechenden, Thread aufzumachen.

King2500 guggt schon wieder so böse *g*
____________________________________
26.11.2008, 20:54 Uhr Anzeigen
# 53
Nachricht offline
Thread-Starter
Alien Grunt
3.119 Punkte
Dabei seit: 27.03.2008
813 Beiträge
So langsam verliert dieser Thread irgendwie seinen Sinn. Die Leute, die alles hier gelesen haben, habe schon alles gesagt. Die, die nicht alles gelesen haben, wiederholen die anderen einfach wieder. Außerdem wird hier jetzt schon über die Altersbeschränkung selbst und nicht nur über die Zensur diskutiert. Aber bitte Thread nicht closen, bevor ich nicht die Antwort der USK erhalten habe. Darum geht es ja eigentlich hier und obwohl die Antwort noch nicht kam, ist der Thread schon 4 Seiten lang.
26.11.2008, 21:26 Uhr Anzeigen
# 54
DeaD_EyE  (41)
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Bullsquid
1.240 Punkte
Dabei seit: 19.07.2007
507 Beiträge
Mich kotzt es auch an, dass mir andere vorschreiben wollen, ob Inhalte für mich geeigent sind oder nicht. Mit fast 26 bin ich alt genug um das selber entscheiden zu können. Man kann nur warten, bis Valve endlich die Altersverifikation anbietet.

Rein rechtlich gesehen, dürfte Valve das Spiel nichtmals online in Deutschland anbieten, da sich auch 14 jährige das Spiel kaufen können. Wenn für den Jugendschutz gesorgt werden soll, dann bitte auch konsequent und nicht auf Kosten anderer! Das was jetzt zur Zeit gemacht wird ist einfach nur Willkür. Ich weiß auch nicht, wieso meine Version Uncut ist (über steam gekauft) und die der anderen geschnitten ist.
____________________________________
sourceserver.info - das Supportforum für HL2-Server inklusive Wiki
27.11.2008, 02:18 Uhr Anzeigen
# 55
Larkus  (40)
Nachricht offline
Bullsquid
1.710 Punkte
Dabei seit: 15.07.2008
856 Beiträge
Zitat:
Original von DeaD_EyE

Mich kotzt es auch an, dass mir andere vorschreiben wollen, ob Inhalte für mich geeigent sind oder nicht. Mit fast 26 bin ich alt genug um das selber entscheiden zu können. Man kann nur warten, bis Valve endlich die Altersverifikation anbietet.


lso volljähriger hast du jederzeit die Möglichkeit das Spiel zu importieren und es in jeder Fassung zu spielen die man will. Mit vorschreiben hat das nichts zutun.
27.11.2008, 10:37 Uhr Anzeigen
# 56
Nachricht offline
Thread-Starter
Alien Grunt
3.119 Punkte
Dabei seit: 27.03.2008
813 Beiträge
Eigentlich doch schon. Die deutsche Version ist cut!(sollte sie eigentlich). Das man es sich auch importieren kann ist nur eine Notlösung. Die USK dachte bestimmt nicht "Oh, alle Volljähirgen können sich das Spiel ja auch importieren, lass es uns einfach mal zensieren.".
27.11.2008, 16:53 Uhr Anzeigen
# 57
Nachricht offline
Thread-Starter
Alien Grunt
3.119 Punkte
Dabei seit: 27.03.2008
813 Beiträge
So, die Mail ist nun angekommen:


Zitat:
Original von USK

Sehr geehrter Jannik,



vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.11.2008. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat Ihr Schreiben mit der Bitte um Beantwortung an die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK weitergeleitet, da die OLJB für die Alterskennzeichnung von Computerspielen zuständig sind. Aufgrund von Arbeitsüberlastung ? u. a. Teilnahme an Prüfsitzungen, Vorbereitungen von Vorträgen für Tagungen, Teilnahme an Fachtagungen ? haben mich die Ständigen Vertreter beauftragt Ihre Anfrage zu beantworten.



Zunächst einmal ist festzustellen, dass nach Artikel 5 des Grundgesetzes eine Zensur nicht stattfindet. Allerdings findet das Recht der freien Meinungsäußerung (damit auch der Publikation von Computerspielen) seine Grenzen in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend (Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes).



Das entsprechende Regelwerk ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Die hier getroffenen Regelungen gelten jedoch nur für Kinder und Jugendliche, nicht für Erwachsene. Da alle Erwachsenen alle Computerspiele spielen dürfen ? auch indizierte und nicht gekennzeichnete ? liegt eine Zensur nicht vor.



In ? 14 Abs. 4 des JuSchG ist geregelt, dass Spiele nicht gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfüllen. Dazu zählen Faktoren wie extrem reißerische Gewaltdarstellung, die Belohnung des Tötens unbeteiligter Spielfiguren, zynische Kommentierung von Gewalthandlungen usw. Diese Kriterien finden sich unter www.bpjm.bund.de. Außerdem spielen in einigen wenigen Fällen auch strafrechtliche Kriterien eine Rolle, insbesondere das Verbot von Gewalt- und Kriegsverherrlichung sowie Straftatbestände wie Volksverhetzung etc., die in ? 131 StGB (Strafgesetzbuch) definiert sind. Eine Kennzeichnung eines Spieles würde somit ein Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen bedeuten; insofern muss immer bei entsprechenden Spielen geprüft werden, ob diese Kriterien als erfüllt anzusehen sind.



Gleichwohl kann ein nicht gekennzeichnetes Spiel auch auf dem deutschen Markt erscheinen, es darf jedoch nur an Erwachsene abgegeben werden.

Im Gegensatz zu einem Spiel mit einer Alterskennzeichnung kann ein nicht gekennzeichnetes Spiel jedoch durch die BPjM indiziert werden. Diese Spiele dürfen



- nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden

- nicht in der Öffentlichkeit beworben und ausgestellt werden und sie dürfen nicht

- über den Versandhandel vertrieben werden.



Wenn ein Spiel also die Indizierungskriterien erfüllt, der Anbieter / Entwickler aber eine Kennzeichnung anstrebt, so kann er an dem Spiel Veränderungen vornehmen und dieses geänderte Spiel zur Prüfung und Kennzeichnung durch die OLJB vorlegen (manchmal wird auch nur die geänderte Fassung, aber nicht die Originalfassung vorgelegt) und erhält ? je nach Inhalt ? ein entsprechendes Kennzeichen. Insofern bestehen keine Schnittlisten und es gibt auch keine entsprechenden ?Schnittauflagen?, sondern der Anbieter entscheidet selbst über vorzunehmende Veränderungen. Auch hier gilt also: keine Zensur.



Die USK und die OLJB sind selbstverständlich der Auffassung, dass erwachsene Spieler jederzeit das Recht haben sollten, die Spiele zu erwerben, die sie gerne spielen möchten. Schließlich endet die Notwendigkeit zum Jugendschutz mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres. Der Fachhändler Ihres Vertrauens sollte daher die betreffenden Titel bereithalten und sie Ihnen ganz regulär verkaufen. Er darf es nur nicht öffentlich ausstellen und bewerben, jedoch kann er es ?unter der Ladentheke? an volljährige Kunden auf Anfrage verkaufen. Da es aber geltendes Recht ist, dass Spiele mit bestimmten Inhalten nicht gekennzeichnet werden dürfen, würde es einen Gesetzesverstoß bedeuten, wenn Spiele mit entsprechenden Inhalten ein Kennzeichen erhalten. Eine Änderung der Situation ist also nur durch eine Gesetzesänderung möglich, die eben nur durch die Abgeordneten der Parteien im Bundestag erreicht werden kann; insofern kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an die Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis zu wenden.



Ich hoffe, ich habe Ihnen die Rechtslage, wie sie derzeit bindend ist, ausreichend erklärt und Ihre Frage damit beantwortet. Für weitere Rückfragen stehe ich unter unten genannter Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an die Ständigen Vertreter wenden:



staendige.vertreter@usk.de



Mit freundlichen Grüßen aus Berlin



Im Auftrag





Simone Lieseke



Assistentin der Ständigen Vertreter der

Obersten Landesjugendbehörden bei der

USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

Herrn Jürgen Hilse

Frau Lidia Grashof

Marchlewskistr. 27

10243 Berlin - Germany

fon: 030 / 29 36 38 29-7

fax: 030 / 29 36 38 29-9

E-Mail: sekretariat-staendiger-vertreter@usk.de

Internet: www.usk.de



Für alle, die die Mail nicht lesen wollen, hier die kurz Fassung: Left4Dead dürft unter der Ladentheke verkauft werden, es darf nur nicht an Minderjährige verkauft werden, Werbung für gemacht werden und über einen Versandhandel verkauft werden. Ich glaube aber nicht, dass irgendwelche Läden die uncut Version von L4D unter der Theke liegen haben. Aber man kann ja mal nachfragen.

Edit: In der Mail hieß es ja, dass Spiele, die kein Kennzeichen erhielten, weil sie zu brutal sind "nicht in der Öffentlichkeit beworben und ausgestellt werden dürfen". Gilt es als ausgestellt bzw. beworben wenn man schreiben würde "Für uncut-version bitte an die Mitarbeiter wenden"?

Außer versteh ich den Sinn dieser Regelung nicht. Die Spiele dürfen an Volljährige verkauft, aber nicht beworben werden. Die Spiele im Regal dürfen aber auch nur Volljährige kaufen. Ob jetzt Werbung für die uncut-version gemacht wird, ist doch dann auch nichtmehr so schlimm.
[Beitrag wurde 2x editiert, zuletzt von {?/v!T€o/Sh0cK?} am 27.11.2008, 17:58]
27.11.2008, 17:32 Uhr Anzeigen
# 58
Red Slu9  (124)
Nachricht offline
Headcrab
0 Punkte
Dabei seit: 23.08.2007
100 Beiträge
Zitat:
Original von {?/v!T€o/Sh0cK?}

Für alle, die die Mail nicht lesen wollen, hier die kurz Fassung: Left4Dead dürft unter der Ladentheke verkauft werden, es darf nur nicht an Minderjährige verkauft werden, Werbung für gemacht werden und über einen Versandhandel verkauft werden. Ich glaube aber nicht, dass irgendwelche Läden die uncut Version von L4D unter der Theke liegen haben. Aber man kann ja mal nachfragen.


So ist es aber. Ähnlich ist es auch mit Videos/Filmen und z.T. auch Comics. Meist liegt es nicht unter dem Ladentisch bereit, aber es besteht die Möglichkeit, es über die Läden zu bestellen, solange man sich ausweisen kann und volljährig ist..
27.11.2008, 18:01 Uhr Anzeigen
# 59
TomahawxX  (33)
Nachricht offline
Alien Grunt
3.803 Punkte
Dabei seit: 22.02.2008
1.269 Beiträge
Zitat:
Original von {?/v!T€o/Sh0cK?}

Außer versteh ich den Sinn dieser Regelung nicht. Die Spiele dürfen an Volljährige verkauft, aber nicht beworben werden. Die Spiele im Regal dürfen aber auch nur Volljährige kaufen. Ob jetzt Werbung für die uncut-version gemacht wird, ist doch dann auch nichtmehr so schlimm.


In diesem Punkt scheint die Regelung tatsächlich widersprüchlich. Ich denke dadurch, dass die uncut Version brav unter der Ladentheke bleibt, nimmt man ihr bewusst eine Menge Bekanntheit. Scheint mir außerdem eine nicht sehr bekannte und nicht durchgeführte Regelung zu sein, die eigentlich nur dazu da ist, die USK nicht angreifbar zu machen.
____________________________________
27.11.2008, 19:42 Uhr Anzeigen
# 60
Sockbat  (33)
Nachricht offline
Alien Grunt
3.887 Punkte
Dabei seit: 04.03.2008
1.172 Beiträge
Wen alle Eltern in Deutschland aufpassen würden, was ihre Kinder spielen und ihr Spiele die eine Altersbeschränkung haben, die über dem alter ihres Kinder ist, in ein Schrank oder ein Tresor sperren würden, da wären Ego-schooter noch ab 16 und nicht mehr so viele spiele wären CUT,
und ach ja, In den meisten Läden geht man auch nach dem aussehen und nicht nach dem Ausweis/hab gestern mal ein versuch gestartet und bin mit meinen kleinen bruder(der ist 15) nach ************* gegangen und wollten mal sehen ob er sich L4D kaufen kann(sieht ein bisschen aus wie 18(mein kleiner burder)). Ich sag es mal so, mein Bruder ist jetzt stolzer Besitzer von L4D.
Ebenso gibt es den trick, das man aufgeklebte USK siegel abzieht und auf das ab 18 klebt.
____________________________________
28.11.2008, 14:45 Uhr Anzeigen
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