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# 1
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Bullsquid
1.241 Punkte
Dabei seit: 19.07.2007
507 Beiträge
Grundsätzlich ist der Contentersteller der Urheber (nach deutschem Recht). Das kann man auch nicht abtreten und auch kein Unternehmen kann dir das nehmen. Viel wichtiger ist, welche Nutzungsrechte Valve vertraglich regelt. Ihr könnt euch die AGB dazu mal durchlesen.

Wenn man die Tools von Valve nutzt, kann es sein, dass die Nutzungsrechte automatisch an alle vergeben werden, die das Spiel käuflich erworben haben. Ansonsten frage ich mich, wie sie das mit den Maps rechtlich geregelt haben.

Gleiches mit SourceMod. Plugins, die mit dem Compiler in den Bytecode übersetzt werden, unterliegen automatisch der GPL. In wie weit das rechtlich haltbar ist, kann auch wieder nur ein Gericht feststellen.

Theoretisch könnte so jeder Urheber einen Serveradmin abmahnen, wenn dieser eine Map oder sonst etwas von ihm verwendet. Der Urheber könnte unabhängig davon ein Verfahren anstreben bzw. durch einen Rechtsanwalt eine Abmahnung veranlassen. Die Abmahnung kann man auch selbst schreiben. In wie weit die Forderung berechtigt ist und welche AGB von Valve nach deutschem Recht gültig sind und welche nicht, wird dann auch ein Gericht feststellen müssen.

Urheberrecht und Nutzungsrecht muss man immer getrennt sehen. Ein Urheber kann z.B. einem Sender die Nutzungsrechte gewähren und genau festlegen, wie diese Nutzungsrechte aussehen (Printmedien, Internet, TV usw.) Zusätzlich kann der Urheber den gleichen Content unter vielen unterschiedlichen Lizenzen veröffentlichen, wie er mag.

Erschwerend kommt hinzu, dass jedes Land andere Regelungen hat.
23.04.2015, 21:17 Uhr Anzeigen

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