Zitat: Original von liChtwasser. @gordon: Dein Vater ist ein richtiger Arsch, aber machst Werbung für seine Firma? |
Ich würde sagen, daß sich sein Vater korrekt verhält. Stell Dir vor, Du wärest Vater und hast einen Sohn/Tochter, der/die lieber zockt, als für die Schule zu lernen. Du hast als Vater sowas wie Sorgfaltspflicht, Aufsichtspflicht usw. Wenn Du es lieber hast, daß Dein Sohn in der Schule abloost um später keine Chancen in einem Beruf zu bekommen, dann beschwere Dich nicht über die Faulheit oder geringe Qualifikation so mancher Arbeitsloser heutzutage. Aber das ist Dir wahrscheinlich auch egal. Was willst Du später mal werden? Ich wette Spieletester
@Freak: Hier andere Argumente: Warum beschwerst Du Dich darüber, daß Deine Eltern Dir das spielen von einem Spiel verbieten wollen, wenn das Spiel sowieso erst ab 18 freigegeben ist? Beschwere Dich also nicht bei Deinen Eltern, sondern bei der BPJM, die das USK 18 raufgepappt hat. Deine Eltern verhalten sich korrekt. Es bleibt nur die Frage offen, ob Du das Spiel selbst erworben hast oder einen 18-jährigen Freund gefragt hast. Im ersteren Fall hat sogar der Verkäufer rechtswidrig gehandelt. Im letzteren Fall ist es dann lächerlich, sich hier über Deine Eltern zu beschweren.