Zitat: Aber billig in 3. Welt-Länder produzieren lassen ist kein Problem! Wenn aber ein Verbraucher auch mal profitieren will kriegt er auf die Finger. |
Ironisch gemeint? Denn zumindest mir ist kein Programmierer bekannt der billig in 3. Welt Ländern produziert (was allein Aufgrund der Umstände recht sdchwierig sein dürfte, Stichwort "Rechner + Bildung").
Zitat: Wenn du ernsthaft vom Fach wärst, wüsstest du, dass 99% aller AGB-Klauseln maximal zum Arsch abwischen gut sind. Man kann dem Kunden seine Rechte nicht absprechen. |
Und wenn du ernsthaft vom Fach wärst wüsstest du dass ein Recht erstmal existieren muss um einem Kunden abgesprochen zu werden oder auch nicht. Damit kommen wir zur interessanten Frage: Hat der Kunde ein Recht auf den Account bzw seine Spiele? Und wenn ja, ist es ein Nutzungs- bzw Besitzrecht, oder ist es ein Eigentumsrecht? Und wie verhält es sich wenn diese Rechte mit gutem Grund aberkannt werden, so wie zb jemand trotz Zahlung aus dem Kino geworfen wird wenn er randaliert bzw ein Auto abgeschlept wird wenn derjenige falsch parkt?
Und da das bis jetzt noch nicht geklärt ist haben Valves AGB aktuell ihre Gültigkeit.