Zitat: Original von RATman
Ohne jegliche Deutung und "hinzudichterei":
Das er nicht dagegen Klagen kann, ist reingedeutet, das steht so nicht da. Es steht da, das er sich nicht dagegen widersetzen kann. Valve hat mit Steam eine technische Möglichkeit geschaffen sich dem zu wiedersetzen. Und das ist laut EuGH Illegal. |
Du hast dir auch ganz sicher den Fall angeguckt, auf den sich das Urteil bezieht, richtig? Dem scheint nämlich nicht so zu sein.
"Widersetzen" ist übrigens nicht gleichbedeutend mit "unterbinden"!
Btw: Ich will dir nicht an den Karren pissen oder der gleichen. Und ich fände es auch gut, wenn man seine Spiele weiterverkaufen kann. Dennoch, es bringt einem ja nix sich jetzt ein Urteil, welches Accountbindung gar nicht berücksichtigt, so auszulegen, dass es einen zufriedenstellt.
Und wenn Valve wirklich gegen das Gesetz verstoßen würde, wo sind dann bitte die Klagen? Warum ist dann immer noch alles so wie vorher...
Zitat: Original von Steam Hater Es ist auch Erpressung! Man muss ja das machen was die verlangen und wer weiss vielleicht nehmen die später auch Gebühren das du Steam benutzt. |
Einerseits hast du ja recht, aber andererseits ist man das ja auch irgendwo freiwillig eingegangen oder?
Ist ja nicht so, als hätte nicht auch in den AGBs gestanden, dass Valve sich das Recht vorbehält diese jederzeit ändern zu können.
Von daher sollte man nicht nur Valve anklagen, wenn man sich mit etwas einverstanden erklärt, was man rückwirkend dann anprangert, wenn es umgesetzt wird.
Zitat: Original von Paul (Bademeister)
Also wenn du ein Adventure Fan bist müsstest du auch schon bemerkt haben das dies bei Steam nicht anders ist. |
Ok, dann ziehe ich diesen Kritikpunkt zurück.
Bleibt aber nach wie vor die Sache mit den Zahlungsmethoden, was für mich ein No-Go ist.