Zitat: Original von RATman Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, das der Weiterverkauf von Spielen generell erlaubt ist, und auch nicht unterbunden werden darf. |
Das ist falsch was du schreibst. Das Urteil besagt, dass ein Unternehmen nicht dagegen klagen kann, wenn jemand anderer online erworbene Lizenzen weiterverkauft. Nirgendwo heißt es darin, dass ein Verkauf ermöglicht werden muss, das hat also überhaupt nichts mit Steam zu tun. Nicht gegen etwas klagen zu können und etwas erlauben zu müssen sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.