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Autor Beitrag
# 1
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Headcrab
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Dabei seit: 05.07.2004
8 Beiträge
Das Urheberrecht sieht eine Schutzzeit von 70 Jahren vor (soviel zum Thema "Verjährung"). Der Urheber eines Werkes kann allein bestimmen, ob und in welcher Form sein Werk vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet wird und die vertraglichen Bedingungen bezüglich Weiterverbreitung, Bearbeitung, Verwertung und so weiter festlegen. Falls ein Urheber nicht möchte, das sein Werk z.B. durch ein Computerspiel verwertet wird, so hat er u.a. das Recht auf Unterlassung. Vollkommen egal, ob das Spiel kommerziell vertrieben wird oder frei erhältlich ist. Man darf ja auch keine Musik im Internet zum freie Download anbieten und sich dann rausreden, man hätte ja nichts daran verdient (soviel zum Thema "solange kein Geld verdient wird, dürfte das kein Problem sein").

Das war keine Rechtsbelehrung sondern nur der dezente Hinweis, das du dich auf ganz dünnem Eis bewegst. Die Tatsache, das die Waffen ab CS 1.0 nicht mehr die Originalnamen tragen bedeutet nicht, das das vorher in Ordnung war, sondern nur, das die Jungs und Mädels von Valve mehr Ahnung von der Materie haben. Auch das es eine Star-Wars Mod für Battelfield gibt bedeutet nicht, das sie das problemlos dürfen, sondern nur, das Lucas sein Recht auf Unterlassung (noch) nicht in Anspruch genommen hat.

Übrigens 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" d.h. falls du Ärger bekommen solltest, dann kannst du dich nicht rausreden, das du es nicht wußtest. Ich weis zufälligerweise, das das Thema schon in einem anderen Forum mit dir durchdiskutiert wurde. Mehr als warnen kann man nicht.

Mein Tipp wäre: Verändere die Story, Namen etc. so, das einem der Bezug zum Film nicht mit dem nackten Arsch in's Gesicht springt. Falls die Mod gut wird, wird sie auch gut ohne den Bezug. Aber das wie gesagt nur als Tipp.
08.02.2005, 20:18 Uhr Anzeigen

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