Die Beschlagnahmung bedeutet, dass das Spiel nicht mehr verkauft, verschenkt oder sonstwie verbreitet werden darf. Das gilt aber nur in Deutschland, auf Händler im Ausland hat dieses Gesetz keine Wirkung.
Du selbst darfst dir das Spiel somit weiterhin zu privaten Zwecken aus dem Ausland besorgen. Nur wenn du es dann selbst weitergeben würdest, würdest du dich strafbar machen.
Was der Zoll dazu sagt, weiß ich nicht. Ich hatte bisher noch nie Probleme mit dem Zoll, bestelle aber auch nur gelegentlich Spiele aus dem Ausland.